ZWS Köln kurios

Morro @, Montag, 08.11.2010 (vor 5385 Tagen)

Hab hier jetz schon viel gelesen zu ZWS in Köln und bin gespannt, ob Ihr mir weiter helfen könnt:

Vor einigen Jahren erhielt ich ein Schreiben, dass in Köln ja jetzt ZWS fällig wäre und ich hätte doch eine Nebenwohnung. ich wohnte aber schon seit mehreren Jahren nicht mehr in Köln.

Ich rief beim Amt an, man erklärte mir, ich solle die ZWSErklärung ausfüllen und die Richtigstellung im Melderegister fordern. Gesagt.Getan!

Im Juli 2010 (sic) erhielt ich eine Mahnung, dass ich meine ZWS nicht bezahlt hätte! Ich rief wieder auf dem Amt an. Die nette Dame sagte mir erneut, ich solle schreiben, nannte mir die genaue Adresse und meinte auch, sie würde die Frist verlängern, damit nicht in wenigen Tagen der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.

Ich habe sämtliche Daten und Belege zusammengesucht, die ich nur finden konnte und habe alles per Einschreiben mit Rückschein geschickt.

Heute kam dann die Vorladung...

Hier die Fakten noch mal in Kurzform:
Seit 1994 nicht mehr in Köln
2005 die ZWSErklärung ausgefüllt und abgeschickt!
Steuerbescheid konnte nicht zugestellt werden, da meine Adresse nicht bekannt war. (telefonische Angabe - Bescheid hätte ausgehangen)
Mahnung kam im Juli - diese konnte mir merkwürdigerweise zugestellt werden....

Seit 2007 wohne ich in Österreich. Ich habe mich komplett aus Deutschland abgemeldet. Keine Wohnungen mehr dort!!!

Die Vorladung kommt jetzt von der Verwaltungsstrafbehörde hier in Österreich. In der Vorladung steht "in Sachen Geldstrafe Köln"

Das Steuererklärungen schon mal nicht "ankommen" habe ich hier schon gelesen, aber wie ist das mit dem Steuerbescheid> Wenn der mir doch gar nicht zugestellt wurde> Ist er rechtskräftig> Natürlich wurde ich geschätzt... Die üblichen 3000 irgendwas Euro.

Hilft hier auch eine Klage oder geht das gar nicht mehr>>>

Bin echt ratlos...

ZWS Köln kurios

Alfred @, Montag, 08.11.2010 (vor 5385 Tagen) @ Morro

Kurios ist was anderes - das schlampt eine Stadtverwaltung nach Lust und Laune und klebt adann anderen die Kamelle an die Backe.

Das geht jetzt auch noch ins österreichische Recht und gar nicht mehr um die ZWSt. Wie da zu verfahren ist - das sprengt das Forum.
1. Da kann ich nur empfehlen, für die Abwicklung in A einen Rechtsanwalt zu bemühen. Da müsste eigentlich klar werden, was noch zu tun werden ist/getan werden kann.
2. Für die Frage der konkreten Zulässigkeit der öffentlichen Zustellung und der Abwicklung in DEU wäre ebenfalls ein Rechtsanwalt ratsam.

ZWS Köln kurios

Yvonne Winkler @, Montag, 08.11.2010 (vor 5385 Tagen) @ Alfred

Die Österreicher vollstrecken nur, was die Deutschen tituliert haben.
Gegen die Vollstreckung vorgehen muss man in Österreich und gegen
den Grundlagenbescheid in Deutschland würde ich einen RA bemühen.
Keine Ahnung, was da gelaufen ist. Ob Vollstreckungsabwehrklage möglich ist, müsste ein Kollege in Deutschland klären.

ZWS Köln kurios

Morro @, Montag, 08.11.2010 (vor 5385 Tagen) @ Morro

Danke schon mal für die schnelle Antwort. es scheint so, dass es eien Vernehmung ist, bei der ich mich verteidigen kann und anschließend gibt es eine mündliche Verhandlung. Werde alle Papiere mitnehmen...

Es ist alles so absurd, weil ich schon so lange nicht mehr da wohne...

Werde weiter berichten...