ZWS Köln kurios
Die Österreicher vollstrecken nur, was die Deutschen tituliert haben.
Gegen die Vollstreckung vorgehen muss man in Österreich und gegen
den Grundlagenbescheid in Deutschland würde ich einen RA bemühen.
Keine Ahnung, was da gelaufen ist. Ob Vollstreckungsabwehrklage möglich ist, müsste ein Kollege in Deutschland klären.
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Morro,
08.11.2010
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Alfred,
08.11.2010
- ZWS Köln kurios - Yvonne Winkler, 08.11.2010
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Alfred,
08.11.2010