ZWS Köln kurios

Yvonne Winkler @, Montag, 08.11.2010 (vor 5385 Tagen) @ Alfred

Die Österreicher vollstrecken nur, was die Deutschen tituliert haben.
Gegen die Vollstreckung vorgehen muss man in Österreich und gegen
den Grundlagenbescheid in Deutschland würde ich einen RA bemühen.
Keine Ahnung, was da gelaufen ist. Ob Vollstreckungsabwehrklage möglich ist, müsste ein Kollege in Deutschland klären.


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