News: Willkommen Darmstadt!

Alfred @, Montag, 08.11.2010 (vor 5253 Tagen) @ René

Nach der Darmstädter Satzung:
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat.
Damit ist der Ärger vorprogrammiert - das bedeutet nämlich nach OVG MV und BVerwG. dass Neben- und Hauptwohnung innegehabt werden müssen.


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