News: Willkommen Darmstadt!
Nach der Darmstädter Satzung:
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat.
Damit ist der Ärger vorprogrammiert - das bedeutet nämlich nach OVG MV und BVerwG. dass Neben- und Hauptwohnung innegehabt werden müssen.
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René,
08.11.2010
- News: Willkommen Darmstadt! - Alfred, 08.11.2010