Mit dem Beschluß v. 20.07.2010 führt man in Feldafing die Zwst. neu ein. vor wenigen Wochen weigerte man sich die Satzung per Mail zu übermitteln- nun ist diese i Internet abrufbar.
Was hier auffält:
§ 5 Steuersatz
(1)Die Steuer beträgt jährlich 8 von Hunder der Bemessungsgrundlage
(2) Ist zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschul die Verfügbarkeit der Zweitwohnung für zwecke der persönlichen Lebensführung aufgrund eine Vertrages mit einer Vermietungsagentur, einem Hotelbetrieb oder einem vergleichbaren Betreiber zwecks Weitervermietung zeitlich begrenzt beträgt die Steuerschuld bei einer tatsächlichen Verfügbarkeit im Veranlagungszeitraum von
a) bis zu 2 Wochen 25 v. H
b) bis zu einem Monat 50 v. H.
c) bis zu zwei Monaten 75 v. H
§ 6
Entstehung und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben.Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr.
(2) Die Steuerpflicht für ein Kalenderjahr entsteht am 1.Januar. Tritt die Zweitwohnungseigenschaft nach dem 1. Januar ein, so entsteht die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf diesen Zeitpunkt folgenden Monats.
(3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Zweitwohnungseigenschaft entfällt.
Feldafing i. Obb. Satzung nun i Internet
Alfred , Mittwoch, 10.11.2010 (vor 5127 Tagen) @ Rebell
» a) bis zu 2 Wochen 25 v. H
» b) bis zu einem Monat 50 v. H.
» c) bis zu zwei Monaten 75 v. H
Damit bewegt sich Feldafing in den sehr engen Grenzen, wie sie sich aus der nicht zu beanstandenden, milden Spruchpraxis der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ergibt.
Da hilft doch nur eins: Vertrag so fassen, dass die Verfügbarkeit für die persönliche Lebensführung gleich NULL ist, und dann die Wohnung nach Herzenslust nutzen.
Feldafing i. Obb. Satzung nun i Internet
Soraya , Samstag, 13.11.2010 (vor 5124 Tagen) @ Alfred
» » a) bis zu 2 Wochen 25 v. H
» » b) bis zu einem Monat 50 v. H.
» » c) bis zu zwei Monaten 75 v. H
» Damit bewegt sich Feldafing in den sehr engen Grenzen,
»
Diese Feldafinger Satzung hat es schon in sich, denn man bringt von der Gemeindeverwaltung unmissverständlich zum Ausdruck, dass man diese Art von Bürgern mit Besitz einer Ferienwohnung nicht zu den willkommenen Gästen zählen möchte.
Die Abfassung in § 5- Steuersatz (2) bringt dieses klar und deutlich zum Ausdruck, denn man wünscht sich, dass nur eine Befreiung von der Zwst. zugebilligt wird- je geringer die Eigennutzungsmöglichkeit besteht. Ja man gewährt großzügig einen Nachlaß auf eine Besteuerung wenn der Inhaber ( kann auch Besitzer sein) seine eigene Wohnung möglichst gar nicht nutzt. Bei einer Eigennutzung im Jahr von 16 Tagen sind schon 50 % der Jahressteuer fällig. Dazu bedarf es allerdings auch noch der Vorlage eines Vertrages aus welchem die Eigennutzung begrenzt vertraglich geregelt nachgewiesen wird.
Das würde doch bedeuten, dass bei einem Mietpreis pro qm € 10.—und einer Wohnungsgröße von 50 qm ohne Vertrag eine Zwst. pro Jahr von € 480.—fällig sei.
Bei Eigennutzungsmöglichkeit von 16 Tagen sind somit schon € 240.—fällig, also pro Tag sind das schon mal nur für die Steuer € 15.—fällig.
Mietet allerdings ein Feriengast über ein Hotel oder eine Agentur vom 28.des Monats bis zum 15. des Folgemonates eine Ferienwohnung an, muss auch dieser eine Zweitwohnungssteuer von € 240 an die Kommune bezahlen. Sooooooo die Satzung!
Mietet ein Gast über Hotel oder Agentur eine derartige Ferienwohnung z. Beispiel vom 28.12. bis zum 1.März an so fällt ebenfalls eine Steuer in Höhe von € 360.—an die Gemeinde an. Im ungünstigsten Falle könnte somit die Höhe von € 360.—sogar 4 bis 5 mal anfallen!
Sooo eine Satzung wird wohl ziemlich früh einer Klage beim VG entweder zum Opfer fallen oder die Gemeinde riskiert einen weiteren Prozess wegen Ungleichbehandlung!
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Gustav , Dienstag, 23.11.2010 (vor 5114 Tagen) @ Soraya
bei Eigennutzung Steuersätze
» » » a) bis zu 2 Wochen 25 v. H
» » » b) bis zu einem Monat 50 v. H.
» » » c) bis zu zwei Monaten 75 v. H
» » Damit bewegt sich Feldafing in den sehr engen Grenzen,
» »
» Diese Feldafinger Satzung hat es schon in sich, denn man bringt von der Gemeindeverwaltung unmissverständlich zum Ausdruck, dass man diese Art von Bürgern mit Besitz einer Ferienwohnung nicht zu den willkommenen Gästen zählen möchte.>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
hier die Reaktion von Herrn Bürgermeister Sontheim persönl.
Feldafing wird in der Tat eine Zweitwohnungssteuer einführen. Allerdings betrifft dies nicht Ferienwohnungen bzw. Feriengäste. Lapidar gesagt, sind diejenigen zweitwohnungssteuerpflichtig, die eine EIGENE Ferienwohnung haben und diese selbst nutzen. Selbstverständlich ist dies etwas komplizierter, würde aber an dieser Stelle zu weit führen.
Der Grund für die Zweitwohnungssteuer ist übrigens nicht, dass bei uns Gäste nicht willkommen sind, ganz im Gegenteil. Wie oben ausgeführt, werden wir die Zweitwohnungssteuer nur von „echten“ Zweitwohnungsnutzern bzw. –besitzern erheben. Denn diese belegen wertvollen Wohnraum, ohne bislang dafür Steuern zu zahlen, obwohl auch sie die komplette Infrastruktur der Gemeinde nutzen. Würde die Wohnung als Erstwohnung genutzt, so würde die Gemeinde eine ihr zustehende Einkommenssteuerbeteiligung bekommen, um damit auch weiterhin alles Notwendige finanzieren zu können.
Fakt ist allerdings, dass die Zweitwohnungsbesitzer doch auch Haus - und Grundsteuer bezahlen aber weder Kindergarten - Schulen und auch keinen Friedhof nutzen!
Vielleicht könnte man in Feldafing mit den Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer doch noch eine Spielbank bauen>
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Himbim13 , Dienstag, 23.11.2010 (vor 5114 Tagen) @ Gustav
» hier die Reaktion von Herrn Bürgermeister Sontheim persönl.
...... Denn diese belegen wertvollen Wohnraum, ohne» bislang dafür Steuern zu zahlen, obwohl auch sie die komplette
» Infrastruktur der Gemeinde nutzen.[/b] Würde die Wohnung als Erstwohnung
» genutzt, so würde die Gemeinde eine ihr zustehende
» Einkommenssteuerbeteiligung bekommen, um damit auch weiterhin alles
» Notwendige finanzieren zu können.
»
» Fakt ist allerdings, dass die Zweitwohnungsbesitzer doch auch Haus - und
» Grundsteuer bezahlen aber weder Kindergarten - Schulen und auch keinen
» Friedhof nutzen![/i]»........
Man muss sich schon fragen wie hoch der IQ dieses Herrn und der der Räte, sind. Und, vor allem welcher Partei Er und Diese vertritt bzw. vertreten! Diese Aussage kennzeichnet doch eindeutig welches Geisteskind er ist und wie es scheint gar nichts von den tatsächlichen Leistungen dieses Personenkreises weiß, beziehungsweise öffentlich verleugnet. Nimmt er denn nicht zur Kenntnis, dass zunächst einmal die Kommune und deren Bürger mit Grundbesitz, die Bauwilligen veranlasst haben in Feldafing sich anzusiedeln. Hat dieser Personenkreis sich nicht auch an den Erschließungskosten beteiligt. Ist dieser Personenkreis nicht etwa wie ein mit Hauptwohnung Gemeldeter an allen umlegbaren kommunalen Kosten beteiligt>! Nicht nur bei der Grundsteuer, sondern bei der Müllabfuhr, bei den Kanalgebühren, Wassergeld und allem weiteren Umlagen. Bringt er nicht eine Wirtschaftleistung für die dortigen Betriebe. Und wenn dieser Herr ausführt, dass diese Personengruppe die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen für den Friedhof und Kindergarten nicht mit trägt, so verschweigt er, wenn ein derartiger Bedarfsfall eintritt, eine solche Nutzung nicht kostenlos erfolgt, oder ist die Nutzung solcher Leistungen dort kostenlos> Hinsichtlich den Ausführungen, dass die Kommune bei diesen Personenkreis nicht an der Lohnsteuer (Einkommensteuer) partizipiert, verschweigt er, dass ein Teil dieses Personenkreisen gar keine Lohnsteuerkarte mehr braucht, aber, die Gemeinde für die mit Zweitwohnung Gemeldeten Schlüsselzuweisungen vom Land Bayern erhält. Mit dieser unkorrekten öffentlichen Behauptung beweist er entweder sein Unwissen und damit den Nachweis, dass er als Bürgermeister keine Ahnung hat, oder aber er verschweigt es wissentlich, dass im Freistaat Bayern, wohl als einziges Bundesland, die Kommune Schlüsselzuweisungen für in Nebenwohnung Gemeldeten erhält. Was soll man von einem solchen Kommunalpolitiker und dessen Räten halten, die ihren Mitbürgern eine derartige Rechtslage verschweigt, bzw. verschweigen und damit belügen. Man kann ja munter darauf los lügen, denn nach dem kommunalen Wahlrecht in Bayern hat ein ausländischer Mitbürger mehr Rechte, wie ein mit Nebenwohnung gemeldeter deutscher Staatsangehöriger.
Feldafing i. Obb. Satzung nun i Internet
Rebell , Mittwoch, 24.11.2010 (vor 5114 Tagen) @ Himbim13
Man muss sich schon fragen wie hoch der IQ dieses Herrn und der der Räte, sind. Und, vor allem welcher Partei Er und Diese vertritt bzw. vertreten! Diese Aussage kennzeichnet doch eindeutig welches Geisteskind er ist und wie es scheint gar nichts von den tatsächlichen Leistungen dieses Personenkreises weiß, beziehungsweise öffentlich verleugnet.
Diese Fragen sind relativ schnell beantwortet, denn in Feldafing setzt sich dieses Kommunale Parlament wie folgt zusammen : Bürgergruppe samt Bgm. = 5 Mandate
CSU = 4 , SPD 2 die FDP 2 Frauenlsite = 2 AUF = 1
und Grüne-Bündnis 90 = 1
Fakt ist und deshalb kann daraus der Schluss gezogen werden, dass der gesamte Gemeinderat geschlossen bis auf 3 Gegenstimmen allesamt der Meinung waren es lohnt sich die Abzocke, oder man will damit den "Lenkungseffekt" - diese Sorte von Gästen sind nicht willkommen, das kann man nur mit einer Besteuerung (Kommunale Klagevertreter nennen es Abschöpfung)deutlich zum Ausdruck bringen- andere Interpredationen können auch noch zusätzlich erfunden werden!
Gott sei Dank existiert die freie Meinungsäußerung noch vorerst in Bayern- bei den Medien herrscht schon bestimmte Zensur - insbesondere in "schwarzen Blättern" zu vermuten!
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Alfred , Donnerstag, 25.11.2010 (vor 5112 Tagen) @ Rebell
» Diese Fragen sind relativ schnell beantwortet, denn in Feldafing setzt sich dieses Kommunale Parlament wie folgt zusammen: Bürgergruppe samt Bgm. = 5 Mandate, CSU = 4 , SPD 2 die FDP 2 Frauenlsite = 2 AUF = 1 und Grüne-Bündnis 90 = 1
Mit dem IQ der "Entscheidungsträger" hat die Parteizugehörigkeit aber nichts zu tun. Und die Parteizugehörigkeit nichts oder wenig mit der Entscheidung für oder gegen die ZWSt.
» bei den Medien herrscht schon bestimmte Zensur - insbesondere in "schwarzen Blättern" zu vermuten!
Es gibt (auch in BY nicht) keine Zensur der Presse - nur deren Unwissenheit und die Freiheit, diese zu verbreiten (bösartige Definion der Pressefreiheit). Wie sollte es auch anders sein. „Der Journalist“ holt sich seine Informationen aus dem „Rathaus“, verarbeitet sie und berichtet, was es glaubt verstanden zu haben. Ergebnis: Steht schon in der Bibel: Mt 15, Vers 14