ZWS Berlin Ehepaar

Christian @, Dienstag, 31.10.2006 (vor 7110 Tagen) @ René76

Hallo René,

so ganz muss ich das wohl nicht verstehen.

Aber: Es geht nicht um das Sinnvolle sondern um das Richtige.

Ein paar Grundsätze, abgeleitet aus dem Melderecht:
1. Ein nicht dauernd getrennt lebender Verheirateter hat als Hauptwohnung die eheliche Wohnung, alle weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen.
2. Wenn Du aus der ehelichen Wohnung aus- und in eine andere Wohnung eingezogen bist, wäre die neue Wohnung wohl Deine einzige Wohnung.
3. Wenn Du aus der ehelichen Wohnung nicht aus- aber zusätzlich in eine andere Wohnung eingezogen bist, wäre die neue Wohnung
a) die Nebenwohnung, wenn Du Dich als nicht „dauernd getrennt lebend“ betrachtest oder vorwiegend die bisherige Wohnung nutzt (da die Nebenwohnung privat veranlasst ist, fällt bei diesem Sachverhalt nach 1 Jahr die ZWSt an)
b) die Hauptwohnung, wenn Du Dich als „dauernd getrennt lebend“ betrachtest und vorwiegend die neue Wohnung nutzt (ZWSt wie oben).

Hoffe, dass ich das alles richtig zusammengekriegt habe. Liest vielleicht einer vom Ordnungs-/Einwohnermeldeamt mit und kann ggf. korrigieren>

Gruß


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