nach Heirat weiter getrennt wohnen = Nebenwohnung?

klaus577 @, Mittwoch, 10.11.2010 (vor 5520 Tagen)

meine Frau lebt seit Jahren in Augsburg, ich in Rimsting.
Diesen Sommer haben wir geheiratet und unsere getrennten Wohnungen beibehalten. Den Gemeinden haben wir mitgeteilt, wir besuchen uns gegenseitig.
Rimsting hat akzeptiert, Augsburg schreibt, dann müssten wir gegenseitig Nebenwohnungen anmelden und hat das auch gleich mit einem Schreiben "Vollzug des Meldegesetzes" bekräftigt, dass sie das Augsburger Register berichtigt hätten, mit meinem Nebenwohnsitz in der Wohnung meiner Frau in Augsburg.
Und das Beste: in einem weiteren Blatt ist eine "Rechtshilfebelehrung", dass gegen diesen "Bescheid" (das Wort kommt im Anschreiben der Stadt überhaupt nicht vor) innerhalb eines Monats Klage beim bayerischen Verwaltungsgericht erhoben werden könne.

Ich rieche schon das nächste Schreiben mit den "Bescheiden" über Zweitwohnungssteuer"

Was tun>

nach Heirat weiter getrennt wohnen = Nebenwohnung?

Alfred @, Mittwoch, 10.11.2010 (vor 5520 Tagen) @ klaus577

» Ich rieche schon das nächste Schreiben mit den "Bescheiden" über Zweitwohnungssteuer"
Na, erst kommt mal die Aufforderung zur „Erklärung“. Ob überhaupt und wenn ja, für wen ZWSt fällig wird, wäre dann die nächste Frage. Die wohl auch auf dem direkten Weg zum Verwaltungsgericht Augsburg führt.

Der Fehler war, den Kommunen überhaupt etwas mitzuteilen. „Wir besuchen uns gegenseitig“ war vermutlich der zweite Fehler, dürfte aber stimmen. Deswegen ist das Ganze auch nicht rückgängig zu machen. Ist m.E. aber unschädlich.

Die rechtliche Problematik dürfte in dem Begriff „Beziehen einer Wohnung“ liegen. Das ist auslegungsbedürftig. Ein „Besuch“ ist m.E. nicht mit dem „Beziehen einer Wohnung gleichzusetzen – aber der Streit könnte langwierig werden.

Die Argumentation, ich halte mich nur besuchsweise in der Wohnung auf, dürfte von der Stadt eigentlich nicht zu widerlegen sein. Es gibt nämlich keine gesetzliche Regelung dergestalt, dass nicht dauernd getrennt lebende Eheleute eine „eheliche Wohnung“ haben müssen. Da irrt die Stadt Augsburg. Der von der Stadt angezogene Art. 15 des Meldegesetzes lautet in Abs. 1
„Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.“
Das trifft nicht zu, wenn der Einwohner nur eine Wohnung hat – so wie das bei Dir wohl der Fall ist, wenn Du die Wohnung Deiner Frau nicht „bezogen hast“. Durch die Heirat hat sich an der melderechtlichen Situation bei den gegenseitigen Besuchen nichts verändert.

Das einfachste dürfte sein, die Nebenwohnung in Augsburg postwendend wieder abzumelden. Erst wenn die Stadt sich weigert - ggf. nach schriftlicher Aufforderung, wäre eine Klage unvermeidbar. Ggf. kann es notwendig sein, „Klage zur Fristwahrung“ einzureichen. Flankierend dazu könntest Du mal probieren, in Rimsting bei der Gemeindeverwaltung die Nebenwohnung streichen zu lassen. Erklärung: „Die Wohnung in Rimsting ist die einzige von mir i.S.d. Melderechts benutzte Wohnung.“

nach Heirat weiter getrennt wohnen = Nebenwohnung?

klaus577 @, Mittwoch, 10.11.2010 (vor 5520 Tagen) @ Alfred

Danke für die freundlichen Tipps, mal sehen, ob ich hier nochmal posten und um Hilfe bitten muss...

nach Heirat weiter getrennt wohnen = Nebenwohnung?

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 10.11.2010 (vor 5520 Tagen) @ klaus577

Genau diese Klage musst Du Dir gönnen, wenn Du aus dem melderechtlich falschen Zustand rauskommen willst. Nicht umsonst ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Anhang.
Ganz schön dreist, die Stadt Augsburg, wenn sie verfügt, dass die Wohnung Deiner Frau Deine Nebenwohnung ist.

Ich würde das im Klagewege klären lassen. Kann nicht sein, dass mir die Gemeinde meinen melderechtlichen Zustand vorschreibt.

Ich garantiere, dass der Steuerbescheid nach Bestandskraft umgehend folgt.

nach Heirat weiter getrennt wohnen = Nebenwohnung?

Alfred @, Mittwoch, 10.11.2010 (vor 5520 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Genau diese Klage musst Du Dir gönnen, wenn Du aus dem melderechtlich falschen Zustand rauskommen willst. Nicht umsonst ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Anhang.
Genau das befürchte ich auch.

Trotzdem würde ich beim Einwohnermeldeamt A. die sofortige Abmeldung der Nebenwohnung verlangen. Allein schon, um die dummen Gesichter zu sehen, wenn man nach der Rechtsgrundlage fragt.

Was kann man eigentlich einer Verwaltung antun, die ohne Rechtsgrundlage handelt>

nach Heirat weiter getrennt wohnen = Nebenwohnung?

klaus577 @, Mittwoch, 24.11.2010 (vor 5506 Tagen) @ Alfred

» » Genau diese Klage musst Du Dir gönnen, wenn Du aus dem melderechtlich
» falschen Zustand rauskommen willst. Nicht umsonst ist die
» Rechtsbehelfsbelehrung im Anhang.
» Genau das befürchte ich auch.
»
» Trotzdem würde ich beim Einwohnermeldeamt A. die sofortige Abmeldung der
» Nebenwohnung verlangen. Allein schon, um die dummen Gesichter zu sehen,
» wenn man nach der Rechtsgrundlage fragt.
»
» Was kann man eigentlich einer Verwaltung antun, die ohne Rechtsgrundlage
» handelt>

Und schon ist sie da, die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer.
Vor dem Klageweg noch eine kurze Frage:
In dem Schreiben der Stadt Augsburg, in dem ich von Amts wegen Augsburg als Nebenwohnung aufgebrummt bekam, stand, ich könne ja, wenn ich anderer Meinung als der Sachbearbeiter der Stadt sei, das Melderegister berichtigen lassen. Was ich inzwischen (nach Ihren Empfehlungen) auch beantragt habe. In dem Schreiben der Stadt Augsburg stand aber auch, ich müsse hier "nachvollziehbare Nachweise vorlegen". Das habe ich nicht getan. Ganz abgesehen davon, dass ich dieses Schnüffeln als bodenlose Frechheit empfinde, wüßte ich auch gar nicht, was die Stadt Augsburg da haben will>

nach Heirat weiter getrennt wohnen = Nebenwohnung?

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 24.11.2010 (vor 5506 Tagen) @ klaus577

» In dem Schreiben der Stadt Augsburg stand aber auch, ich müsse hier
» "nachvollziehbare Nachweise vorlegen". Das habe ich nicht getan. Ganz
» abgesehen davon, dass ich dieses Schnüffeln als bodenlose Frechheit
» empfinde, wüßte ich auch gar nicht, was die Stadt Augsburg da haben will>

Da wäre ich auch etwas ratlos. Fragen Sie bei der Stadt doch mal nach, welcher Art Nachweise die sich vorstellen.
Ich empfinde das Schnüffeln, so wie die durch die Stadt veranlasste Festlegung des melderechtlichen Zustandes ebenfalls als übergriffig und durch nichts gerechtfertigt.

nach Heirat weiter getrennt wohnen = Nebenwohnung?

Rebell @, Donnerstag, 25.11.2010 (vor 5505 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Ich empfinde das Schnüffeln, so wie die durch die Stadt veranlasste » Festlegung des melderechtlichen Zustandes ebenfalls als übergriffig und durch nichts gerechtfertigt.

Danke für diesen Hinweis liebe Yvonne, zur Ergänzung sei hingewiesen, dass in Bayern nicht nut geschnüffelt wird, sondern es werden überwachende Stasimethoden angewandt, insbesondere wenn es um melderechtliche Angelegenheiten geht. Ja da erklären sich sogar Richter persönlich zur Überwachung bereit wenn es um knifflige Entscheidungen gehen sollte!

nach Heirat weiter getrennt wohnen = Nebenwohnung?

Alfred @, Donnerstag, 25.11.2010 (vor 5505 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Da wäre ich auch etwas ratlos. Fragen Sie bei der Stadt doch mal nach, welcher Art Nachweise die sich vorstellen.
Die Ratlosigkeit teile ich. Den Nachweis für etwas erbringen zu sollen, was nicht existiert, ist immer schwierig. Zusätzlich sollte man die Stadt mal fragen, auf welcher Grundlage und mit welchen Nachwisen sie die - willkürliche - Registrierung vorgenommen hat. Es tut schon weh, wenn eine an und für sich eher belangslose Norm so missbraucht wird.

nach Heirat weiter getrennt wohnen = Nebenwohnung?

LionelHutz @, Mittwoch, 24.11.2010 (vor 5506 Tagen) @ klaus577

» ...Das habe ich nicht getan. Ganz abgesehen davon, dass ich dieses Schnüffeln als bodenlose Frechheit empfinde, wüßte ich auch gar nicht, was die Stadt Augsburg da haben will>

Es scheint in Deinem Fall so zu sein, dass das einzige was die Stadt Augsburg von Dir haben will, die Zweitwohnungssteuer ist.

Ich schließe mich an: Klage gegen die von Amtswegen vorgenommene Anmeldung mit Nebenwohnung. Weitere Diskussionen dürften sinnlos sein. Die angegebene Monatsfrist solltest Du einhalten, auch wenn eine Berichtigung später auch noch möglich sein muss.

Eure Wortwahl gegenüber den Gemeindeverwaltungen scheint ja eindeutig gewesen zu sein: Ihr besucht Euch. Wo man zu Besuch ist, hat man aber keine Wohnung. Euer Verhalten ist auch in Bayern nicht verboten und bedarf meiner Meinung nach erst mal keiner weiteren Erläuterung.

Die Meldebehörden müssen die Meldungen der Einwohner entgegennehmen und dürfen nur bei begründeten Zweifeln eigene Ermittlungen anstellen und Nachweise fordern. Wie das in Bayern von den Gerichten interpretiert wird, ist mir aber nicht bekannt... ;-)

Du könntest versuchen, mit Hinweis auf Deine Klage gegen die Anmeldung mit Nebenwohnung, die Stadt dazu zu bewegen, vorerst von dem Erlass eines Steuerbescheides abzusehen. Wird ein Steuerbescheid erlassen, wird die nächste Klage fällig.