ZWsteuerbescheid . für Wohnung des Arbeitgebers

Berliner @, Mittwoch, 17.11.2010 (vor 5368 Tagen)

Hallo zusammen,

heute erhielt ich für den Zeitraum 01.05.2006 - 31.08.2008 meinen Zweitwohnungssteuerbescheid.

In den genannten Zeitraum habe ich von meinem damaligen Arbeitgeber eine Wohnung zum Sachbezugswert zur Verfügung gestellt bekommen. Diese Wohnung befand sich auf dem Gelände des Unternehmens und gehörte zum Anstellungsverhältnis dazu.

Heute falle ich aus allen Wolken als ich heute Nov 2010 den Zweitwohungssteuerbescheid für meine Nebenwohnung in Höhe von 1144€ erhalte.

Ich frage mich inwiefern ich unter diesen Umständen verpflichtet bin diesem Bescheid nachzukommen>

Ich hoffe mir kann jemand mit Sachverstand helfen.

Gruss

ZWsteuerbescheid . für Wohnung des Arbeitgebers

Rebell @, Mittwoch, 17.11.2010 (vor 5368 Tagen) @ Berliner

Für 3 Jahre scheint dieses noch nicht allzu überzogen zu sein, denn Berlin erhebt ja nur 5 % von JKM- am Tegernsee gibt Bescheide bis 7 200 pro Jahr!
Ich würde diesen Steuer- Bescheid dem Arbeitgeber überreichen und die Begleichung fordern. Da Du in Berlin nicht wahlberechtigt bist - der Arbeitgeber allerdings schon, so sollte sich dieser um die Sache annehmen, denn wenn er es nicht gewusst hätte - soll er bei der Stdt klagen - sollte er es ihm allerdings bekannt gewesen sein, so steht u.U. eine arglistige Täuschung zur Debatte!

Es erhebt sich nun die Frage bist Du ledig > oder wenn verheiratet- wo wohnt Ehepartner bzw. Familie >>

ZWsteuerbescheid . für Wohnung des Arbeitgebers

Berliner @, Mittwoch, 17.11.2010 (vor 5368 Tagen) @ Rebell

Naja der Arbeitgeber ist mein ehemaliger Arbeitgeber... und mein Lebensmittelpunkt war Hamburg.

ZWsteuerbescheid . für Wohnung des Arbeitgebers

Berliner @, Sonntag, 28.11.2010 (vor 5357 Tagen) @ Berliner

Hallo zusammen,
leider komme ich in meiner/dieser Angelegenheit nicht wirklich weiter. Kann mir vielleicht jemand sagen wann so ein Anspruch verjährt>

Ich mein jetzt (2010) mit einem Bescheid aus 2006 zu kommen ist doch bissl spät oder>

ZWsteuerbescheid . für Wohnung des Arbeitgebers

LionelHutz @, Montag, 29.11.2010 (vor 5356 Tagen) @ Berliner

» Ich frage mich inwiefern ich unter diesen Umständen verpflichtet bin diesem Bescheid nachzukommen>
»
» Ich hoffe mir kann jemand mit Sachverstand helfen.
»
» Gruss

Wenn Du verpflichtet warst eine Steuererklärung abzugeben, dieser Pflicht aber nicht nachgekommen bist, dann ist vermutlich auch nichts verjährt (vgl. "Festsetzungsfrist" ).

Wenn Du die nun besteuerte Wohnung vorwiegend genutzt hast, weil Du an dem Ort z.B. an fünf Tagen die Woche Deiner Arbeit nachgegangen bist, dann war diese Wohnung keine Nebenwohnung und auch keine Zweitwohnung.

Sofern Du den Bescheid rechtskräftig werden lässt, bist Du verpflichtet ihm nachzukommen. Irgendwann wird die Stadt vollstrecken.

ZWsteuerbescheid . für Wohnung des Arbeitgebers

Berliner @, Sonntag, 05.12.2010 (vor 5350 Tagen) @ LionelHutz

Danke für deine Antworten

zu deinem ersten Punkt:
Ja ich habe eine Steuererklärung für die JAhre abgegeben für die nun eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird. (2006/2007/2008)Die Wohnung habe dort geltend gemacht.

zu deinem 2ten Punkt:
Ich habe diese Wohnung an 5 TAgen die WOche genutzt in denen ich dort gearbeitet habe. An den Wochenenden bin ich meistens heimgefahren. Ich habe dort NUR aus beruflichen Gründen gewohnt und diese Wohnung nur aus beruflichen Gründen von meinem Arbeitgeber gestellt bekommen und einen monatlichen Sachbezugswert bezahlt.

was soll ich nun tun>

ZWsteuerbescheid . für Wohnung des Arbeitgebers

Alfred @, Donnerstag, 09.12.2010 (vor 5346 Tagen) @ Berliner

So ganz deutlich ist das Ganze für mich nicht. Für die Beantwortung der Frage "Was soll ich tun>" bin ich auf zu viele Vermutungen angewiesen.

1. Du hattest vom 01.05.2006 - 31.08.2008 eine von Deinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Wohnung inne (quasi im Rechtsverhältnis eines Mieters), die als Nebenwohnung registriert war. Dafür sollst Du jetzt ZWSt zahlen.
Da wäre zuerst Mal interessant, in welcher Stadt sich diese Nebenwohnung und in welcher Stadt sich die Hauptwohnung befand.

2. Du hast diese Wohnung aus beruflichen Gründen genutzt. Vermutlich 5 Tage pro Arbeitswoche und bist das eine oder andere Mal auch übers Wochenende (Freizeit>) dort geblieben.
Das spräche für eine falsche melderechtliche Registrierung.

3. Du hast die „Nebenwohnung“ im Rahmen der doppelten Haushaltsführung in den Einkommensteuererklärungen 2006/2007/2008gelten gemacht.
Aber hast Du auch eine „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ o.ä. abgegeben>

ZWsteuerbescheid . für Wohnung des Arbeitgebers

LionelHutz @, Donnerstag, 09.12.2010 (vor 5346 Tagen) @ Berliner

» Danke für deine Antworten
»
» zu deinem ersten Punkt:
» Ja ich habe eine Steuererklärung für die JAhre abgegeben für die nun eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird. (2006/2007/2008)Die Wohnung habe dort geltend gemacht.

Ich meinte eine Steuererklärung in Bezug auf die Zweitwohnungssteuer. Üblicherweise verpflichten die entsprechenden Zweitwohnungssteuergesetze den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, könnte es schwer werden daraus auch noch Vorteile zu ziehen.

» zu deinem 2ten Punkt:
» Ich habe diese Wohnung an 5 TAgen die WOche genutzt in denen ich dort gearbeitet habe. An den Wochenenden bin ich meistens heimgefahren. Ich habe dort NUR aus beruflichen Gründen gewohnt und diese Wohnung nur aus beruflichen Gründen von meinem Arbeitgeber gestellt bekommen und einen monatlichen Sachbezugswert bezahlt.

Wie gesagt, berufliche Gründe hin oder her, wenn Du in dem besagten Zeitraum ganz überwiegend in der Wohnung an Deinem Arbeitsort gewohnt hast, dann war diese Wohnung wohl keine Zweitwohnung sondern tatsächlich Deine Erstwohnung. Wie der Name schon sagt, wird die Zweitwohnungssteuer aber auf das Innehaben von Zweitwohnungen erhoben. Die Konsequenz daraus ist, dass eventuell am Ort Deiner "Wochenendwohnung" Zweitwohnungssteuer fällig wird.

Was zu tun ist, kann man Dir hier schlecht raten. Anscheinend warst Du falsch gemeldet und die besagte Wohnung spielt auch in Bezug auf Deine Einkommensteuer eine Rolle. Das ist zu komplex für einen nützlichen Ratschlag.

Wenn Du ein gutes Gefühl hast und die Sache riskieren möchtest, weil Du der Meinung bist, dass die Steuer zu unrecht von Dir verlangt wird, dann halte Dich an die Rechtsmittelbelehrung des Steuerbescheides.