ZWS auch für Büro mit Bett?
» Es stellt sich aber die Frage, ob ich dann für die vergangenen Jahre ZWS nachzahlen müßte.
» Oder gilt die ZWS automatisch nur für Immobilien, die auch zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen>
Man kann nicht alles haben.
Wenn der Nachweis erbracht werden sollte, dass „die Immobilie“ regelmäßig zum Wohnen oder Schlafen genutzt wurde und diese dann noch als Nebenwohnung angemeldet wird, handelt es sich nach der im Übriugen verfassungswidrigen Freisinger Satzung um eine Zweitwohnung. Hinzu käme noch eine Ordnungswidrigkeit wegen „verspäteter Anmeldung“. Die Frage, ob eine Gewerbeimmobilie zulässigerweise zu Wohnzwecken verwendet werden darf, und wie ein dementsprechender Verstoß geahndet wird/werden kann, wäre auch noch zu prüfen.
gesamter Thread:
- ZWS auch für Büro mit Bett? -
angelina,
30.11.2010
- ZWS auch für Büro mit Bett? - Alfred, 30.11.2010