ZWS für 4 Monate in Köln

rosanne @, Freitag, 03.12.2010 (vor 5306 Tagen)

Hi,
ich erhielt heute ein Schreiben mit einem Erklärungsvordruck zur Zweitwohnungssteuer. Es geht um vier Monate (Ende 2007 und Anfang 2008). Ich habe damals eine neue Anstellung in Köln bekommen, bin aber an jedem WE nach Hause gependelt, weil mein Freund noch nicht in Köln war. Als er dann nachkam (nach 4 Monaten) haben wir beide die Kölner Adresse als Hauptwohnung gemeldet.

Meine Fragen:
a) ist es rechtens, dass die Stadt nach fast 3 Jahren mich um die Erklärung der Zweitwohnsteuer verpflichtet ("Die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung ergibt sich aus den $$ 149 ff. der Abgabenordnung in Verbindung mit §§ 9 der Zweitwohnungssteuersatzung." )

b) wie reagiere ich jetzt am besten>

Vielen Dank für eure Hilfe

Grüße
rosanne

ZWS für 4 Monate in Köln

Alfred @, Samstag, 04.12.2010 (vor 5305 Tagen) @ rosanne

» Meine Fragen:
» a) ist es rechtens, dass die Stadt nach fast 3 Jahren mich um die Erklärung der Zweitwohnsteuer verpflichtet
Ja.

» b) wie reagiere ich jetzt am besten>
Schwer zu sagen, da ich Deine rechtlichen Verhältnisse hinsichtlich der Nebenwohnung nicht kenne.

Zusatz:
Kannst Du ggf. nachweisen, dass Du Dich vorwiegend in Köln aufgehalten hast und Deine melderechtlichen Verhältnisse falsch waren>

ZWS für 4 Monate in Köln

rosanne @, Sonntag, 05.12.2010 (vor 5304 Tagen) @ Alfred

» » Meine Fragen:
» » a) ist es rechtens, dass die Stadt nach fast 3 Jahren mich um die
» Erklärung der Zweitwohnsteuer verpflichtet
» Ja.
»
» » b) wie reagiere ich jetzt am besten>
» Schwer zu sagen, da ich Deine rechtlichen Verhältnisse hinsichtlich der
» Nebenwohnung nicht kenne.
»
» Zusatz:
» Kannst Du ggf. nachweisen, dass Du Dich vorwiegend in Köln aufgehalten hast
» und Deine melderechtlichen Verhältnisse falsch waren>

Ja, ich war 5 Tage/Woche in Köln und bin nur am WE in die Heimat gefahren. Könnte ich argumentieren, dass ich mich einfach falsch angemeldet hatte> Geht dies auch rückwirkend>

ZWS für 4 Monate in Köln

Alfred @, Sonntag, 05.12.2010 (vor 5304 Tagen) @ rosanne

» » Kannst Du ggf. nachweisen, dass Du Dich vorwiegend in Köln aufgehalten hast und Deine melderechtlichen Verhältnisse falsch waren>
» Ja, ich war 5 Tage/Woche in Köln und bin nur am WE in die Heimat gefahren. Könnte ich argumentieren, dass ich mich einfach falsch angemeldet hatte>
Natürlich kannst Du so argumentieren - aber es muss nachvollziehbar sein.
» Geht dies auch rückwirkend>
Vermutlich nicht bei der Stadt - aber bei Gericht. Um da ggf. Erfolg haben zu können, im Kölner Vordruck "Steuererklärung" bei „Steuerpflicht“ unter Ziffer 8 (Die Nebenwohnung ist/war für mich keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung, aus folgenden Gründen: ) erst mal nur eintragen:
"Die Wohnung war fälschlich als Nebenwohnung registriert. Tatsächlich handelte es sich um meine Erstwohnung, die nicht der Stuerpflicht unterliegt.)

Dann abwarten, was passiert.