Praktikum in Stuttgart

Alfred @, Montag, 06.12.2010 (vor 4981 Tagen) @ damaris89

Bitte nicht das Melderecht mit dem ZWSt“Recht“ vermischen und dann noch die Wohnsitznahme unterrühren.

Deine Meldepflicht richtet sich nach § 21 Abs. 2 Meldegesetz Baden-Württemberg.
Ein Einwohner, der sonst im Ausland wohnt und im Inland nicht gemeldet ist, und für länger als zwei Monate eine Wohnung bezieht, muss sich registrieren lassen. Da Du nur eine Wohnung in DEU hast/haben wirst, ist diese melderechtlich gesehen Deine einzige/alleinige Wohnung. So weit das Melderecht.

Bezüglich der ZWSt musst Du Dir keine großen Gedanken machen. wenn Du die Wohnung bei Deiner Oma nicht „innehast“ (was wohl der Fall sein wird). Die Stuttgarter behaupten zwar etwas anderes, aber das ist rechtlich (noch) nicht durchsetzbar. Außerdem, und das ist viel entscheidender: Nur Nebenwohnungen können nach der Stuttgarter Satzung Zweitwohnungen sein. Vermutlich wirst Du nicht mal gefragt, denn etwas anderes als Nebenwohnungen kann die Stadt eigentlich nicht erfassen.

Noch Fragen>

Hier das Meldegesetz BW zum Nachlesen.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/non/page/bsbawueprod.psml>pid=Dokument...


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