ZWS in Berlin unter einem Jahr
Guten Tag! Ich habe eine Frage zur Zweitwohnsitzsteuer in Berlin. Im Gesetz des Land Berlins steht geschrieben:
§ 1
Steuergegenstand
Wer im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungsteuer.
Was aber, wenn man im von vornherein bereits weiß, dass man unter 12 Monaten zwischen zwei Orten (Berlin-Ausland Ö) pendelt> Wie verhält es sich dann mit der ZWS>
Ist die Wohnung dann überhaupt erst ab dem 12. Monat als Nebenwohnsitz meldeflichtig und man lebt bis dahin quasi "inkognito" in Berlin >
Ich bitte um Rückmeldung! Danke im Voraus!