ZWS in Berlin unter einem Jahr

primavero @, Mittwoch, 08.12.2010 (vor 5133 Tagen)

Guten Tag! Ich habe eine Frage zur Zweitwohnsitzsteuer in Berlin. Im Gesetz des Land Berlins steht geschrieben:

§ 1
Steuergegenstand
Wer im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungsteuer.

Was aber, wenn man im von vornherein bereits weiß, dass man unter 12 Monaten zwischen zwei Orten (Berlin-Ausland Ö) pendelt> Wie verhält es sich dann mit der ZWS>
Ist die Wohnung dann überhaupt erst ab dem 12. Monat als Nebenwohnsitz meldeflichtig und man lebt bis dahin quasi "inkognito" in Berlin >

Ich bitte um Rückmeldung! Danke im Voraus!

ZWS in Berlin unter einem Jahr

Alfred @, Mittwoch, 08.12.2010 (vor 5133 Tagen) @ primavero

» Was aber, wenn man im von vornherein bereits weiß, dass man unter 12 Monaten zwischen zwei Orten (Berlin-Ausland Ö) pendelt> Wie verhält es sich dann mit der ZWS> Ist die Wohnung dann überhaupt erst ab dem 12. Monat als Nebenwohnsitz meldeflichtig und man lebt bis dahin quasi "inkognito" in Berlin >
Ein Wohnsitz ist überhaupt nicht meldepflichtig. Die Frage verstehe ich nicht. Wer nur eine Wohnung in DEU benutzt, wird mit alleiniger Wohnung registriert und ist überhaupt nicht ZWSt-pflichtig. Einfach mal im Berliner Meldegesetz nachblättern.

ZWS in Berlin unter einem Jahr

René ⌂ @, Montag, 20.12.2010 (vor 5120 Tagen) @ primavero

Du mußt unterscheiden zwischen Steuerpflicht und Meldepflicht. In der Regel gibt es keine Unterschiede bei den Zeiträumen. Sobald du melden mußt, unterliegst du auch der ZWS.

Nach Berliner Meldegesetz mußt du dich melden, wenn du mehr als sechs Monate eine Zweitwohnung inne hast, das ergibt sich aus dem Meldegesetz. In Zweitwohnungsteuergesetz ist aber explizit eine abweichende Zeitspanne festgelegt, die du bereits zitiert hasr:

[blockquote]Wer im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungsteuer.[/blockquote]

Hast du eine Zweitwohnung für 5 Monate, musst du sie nicht anmelden.

Hast du eine Zweitwohnung 11 Monate, musst du sie anmelden, aber du unterliegst nicht der Zweitwohnungssteuer (weniger als 1 Jahr).

Hast du eine Zweitwohnung 13 Monate, musst du sie anmelden und unterliegst der Steuer.

(Und bitte in diese Formulierung keine Gratismonate reininterpretieren. Du zahlst im dritten Fall für 13 Monate diese Steuer und nicht nur für den 13. Monat)

Bei dir ist allerdings der Fall, daß du nur eine Wohnung in D hast - von daher mußt du diese zwar melden, aber es ist keine Zweitwohnung.

ZWS in Berlin unter einem Jahr

Alfred @, Dienstag, 21.12.2010 (vor 5120 Tagen) @ René

» Nach Berliner Meldegesetz mußt du dich melden, wenn du mehr als sechs Monate eine Zweitwohnung inne hast, das ergibt sich aus dem Meldegesetz.
Das ergibt sich keineswegs aus dem Berliner Meldegesetz. So ist es für die Meldepflicht nicht erforderlich, eine Wohnug inne zu haben, noch unterliegt der Inhaber einer Wohnung zwangsläufig der Meldepflicht.

ZWS in Berlin unter einem Jahr

AndreS @, Sonntag, 30.01.2011 (vor 5079 Tagen) @ Alfred

» Das ergibt sich keineswegs aus dem Berliner Meldegesetz. So ist es für die
» Meldepflicht nicht erforderlich, eine Wohnug inne zu haben, noch unterliegt
» der Inhaber einer Wohnung zwangsläufig der Meldepflicht.

Nicht!>>>> Wie interpretierst Du das Mg. dann>>> ImhO muß man sich (in Berlin >) nach einer gewissen Zeit X anmelden..!>!>!>

OK, meine Anmeldung hatte einen anderen (techn.) Hintergrund, lebte auch viel Jahre "incognito"..!! Aber meines Wissens schreibt das Gesetz etwas anderes vor, oder!>>>


AndreS

ZWS in Berlin unter einem Jahr

Alfred @, Sonntag, 30.01.2011 (vor 5079 Tagen) @ AndreS

» » Das ergibt sich keineswegs aus dem Berliner Meldegesetz. So ist es für die Meldepflicht nicht erforderlich, eine Wohnug inne zu haben, noch unterliegt der Inhaber einer Wohnung zwangsläufig der Meldepflicht.

» Nicht!>>>> Wie interpretierst Du das Mg. dann>>> ImhO muß man sich (in Berlin >) nach einer gewissen Zeit X anmelden..!>!>!>

Ich interpretiere gar nichts, ich lese. "Nutzen einer Wohnung zum Wohnen oder Schlafen" ist etwas anderes als "Innehaben einer Wohnung". Wenn das Berliner ZWStG etwas anderes besagt - und das tut es - ist es rechtswidrig.
In Berlin gibt es zumindest 1 Wohnungsinhaberin (vmtl. aber viele) die eine Wohnung innehaben, ohne sie ein einziges Mal überhaupt betreten zu haben. Meldepflichtig>