ZWS Köln / nachträgliche Änderung auf Hauptwohnsitz

Alfred @, Donnerstag, 09.12.2010 (vor 5288 Tagen) @ flipper12345

Wie immer: Wohnsitze interessieren hier keine Sau. Gemeint sind wohl Haupt- und Nebenwohnung.

Ob Haupt- und Nebenwohnung nachträglich (rückwirkend) geändert werden können, hängt davon ab
- ob der Nachweis für die vorwiegende Nutzung der Nebenwohnung erbracht werden kann,
- ob beide Kommunen sich einig werden.

Ggf. kann ein Bußgeld fällig werden. Richtig stellen musst Du die Sache mindestens "ab sofort". Dabei beachten: Welche von mehreren Wohnungen die Haupt- und welche die Nebenwohnung ist, bestimmst nicht Du sondern die Meldebehörde.

Für die Zweitwohnungsteuer ist das nach den Entscheidungen des BVerwG von 2008/2009 ohne Belang. Die Erstwohnung darf nicht besteuert werden.

Hast Du schon einen Steuerbescheid oder die Aufforderung zur Abgabe einer ZWSt-Erklärung erhalten>


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