ZWS Köln / nachträgliche Änderung auf Hauptwohnsitz
Wie immer: Wohnsitze interessieren hier keine Sau. Gemeint sind wohl Haupt- und Nebenwohnung.
Ob Haupt- und Nebenwohnung nachträglich (rückwirkend) geändert werden können, hängt davon ab
- ob der Nachweis für die vorwiegende Nutzung der Nebenwohnung erbracht werden kann,
- ob beide Kommunen sich einig werden.
Ggf. kann ein Bußgeld fällig werden. Richtig stellen musst Du die Sache mindestens "ab sofort". Dabei beachten: Welche von mehreren Wohnungen die Haupt- und welche die Nebenwohnung ist, bestimmst nicht Du sondern die Meldebehörde.
Für die Zweitwohnungsteuer ist das nach den Entscheidungen des BVerwG von 2008/2009 ohne Belang. Die Erstwohnung darf nicht besteuert werden.
Hast Du schon einen Steuerbescheid oder die Aufforderung zur Abgabe einer ZWSt-Erklärung erhalten>
gesamter Thread:
- ZWS Köln / nachträgliche Änderung auf Hauptwohnsitz -
flipper12345,
09.12.2010
- ZWS Köln / nachträgliche Änderung auf Hauptwohnsitz -
Alfred,
09.12.2010
- ZWS Köln / nachträgliche Änderung auf Hauptwohnsitz -
flipper12345,
13.12.2010
- ZWS Köln / nachträgliche Änderung auf Hauptwohnsitz -
Alfred,
13.12.2010
- ZWS Köln / nachträgliche Änderung auf Hauptwohnsitz -
flipper12345,
13.12.2010
- ZWS Köln / nachträgliche Änderung auf Hauptwohnsitz -
Saabinho,
27.02.2011
- ZWS Köln / nachträgliche Änderung auf Hauptwohnsitz - Alfred, 27.02.2011
- ZWS Köln / nachträgliche Änderung auf Hauptwohnsitz -
Saabinho,
27.02.2011
- ZWS Köln / nachträgliche Änderung auf Hauptwohnsitz -
flipper12345,
13.12.2010
- ZWS Köln / nachträgliche Änderung auf Hauptwohnsitz -
Alfred,
13.12.2010
- ZWS Köln / nachträgliche Änderung auf Hauptwohnsitz -
flipper12345,
13.12.2010
- ZWS Köln / nachträgliche Änderung auf Hauptwohnsitz -
Alfred,
09.12.2010