News: Urteil VG Weimar
Das Verwaltungsgericht Weimar hat in einem Urteil vom 27.Sept. 2006 (AZ: 6 K 5509/04 We) ein studentenfreundliches Urteil gefällt. Danach ist die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer von Studierenden, die bei den Eltern wohnen, dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und in Weimar ihre Nebenwohnung haben, nach der Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Weimar unzulässig.
In dieser Satzung steht, dass Gegenstand der Besteuerung das Innehaben einer Zweitwohnung sei (§ 2 I ZWoStS) und dass die Zweitwohnung eine Wohnung sei, über die jemand neben seiner Hauptwohnung als Nebenwohnung iSd Thüringer Melderechtes verfügen kann. Die Verfügungsbefugnis des Steuerpflichtigen muss sich also auf beide Wohnungen erstrecken. Dies ist bei der elterlichen Wohnung nicht gegeben. Die Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen.
Zum [urlpdf=http://snipurl.com/118da]Urteil[/urlpdf]
Nachtrag: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Stadt Weimar hat Berufung dagegen eingelegt.