Hallo, ich bin im Frühjahr 2010 beruflich. nach Köln gekommen, hier meinen 2. Wohnsitz angemeldet. Bis heute kam keine Aufforderung einer Angabe der Kalt Miete. Wurde ich vergessen> Kommt da noch etwas nach mehr als 9 Monate> Kann das im schlimmsten Fall für Jahre rückwirkend berechnet werden> Oder geht das ggf nach Abgabe der Es in meiner Heimat in der ich ja doppelte Haushaltführung angebe. Eine Menge Fragen, wäre schön wenn jemand Antwort dazu hat. Danke
Zweitwohnsitzsteuer
Alfred , Dienstag, 14.12.2010 (vor 5349 Tagen) @ klatou
Fragen hab ich keine, auch wenn ich mit Wohnsitzen nichts anfangen kann.
1. Wenn Du volljährig, alleinstehend und vollzeitbeschäftigt bist, wäre Deine Wohnung in Köln als Haupt- oder alleinige Wohnung und nicht als Nebenwohnung zu registrieren.
2. In Köln kann es leicht passieren, dass die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur ZWSt erst in drei oder vier Jahren kommt. Es ist auch schon vorgekommen, dass nach Jahren plötzlich ein Steuerbescheid ins Haus flattert.
3. Mir der doppelten Haushaltsführung hat das Konstrukt der Zweitwohnungsteuer nichts am Hut.
Zweitwohnsitzsteuer
klatou , Donnerstag, 16.12.2010 (vor 5347 Tagen) @ Alfred
Hallo Alfred, danke für die schnelle Antwort.
Volljährig ja. vollzeitbeschäftigt ja. Hauptwohnung in Stuttgart, dort Eigentum wird regelmässig bewohnt. Nebenwohnung in Köln wen ich hier 2-3 Tage/Woche arbeite. Daher auch doppelten Haushalt für die Kölner Mietwohnung. Daher sehe ich keine Sinn in der ZWS. Kann ja schlecht täglich Stgt - Köln fahren. Einspruch wäre zwecklos wenn eines Tages Bescheid kommt>
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Alfred , Donnerstag, 16.12.2010 (vor 5347 Tagen) @ klatou
Die Vollzeitbeschäftigung "findet" also nicht nur in Köln "statt". Damit dürfte die Registrierung mit Nebenwohnung in Köln melderechtskonform sein. Würde anders herum auch nicht viel helfen, denn Stuttgart will ja ab 2011 auch eine sogenannte Zweitwohnungsteuer erheben.
Die ZWSt lässt sich in Deinem Fall als Werbungskosten vom Einkommen absetzen. Und die Nebenwohnung in Köln wäre auch dann im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Zweitwohnung absetzbar, wenn sie Deine Hauptwohnung wäre. Aber das macht nach höchstrichterlicher Entscheidung die Rechtsordnung aber nicht widersprüchlich. Den Sinn in der ZWSt erkennen daher nur wenige Auserwählte, z.B. xxx (Selbstzensur) mit mindestens 80 mm lichter Weite.
Ein Einspruch oder Widerspruch gegen einen Zweitwohnungsteuerbescheid ist in NRW wegen Bürokratieabbau nicht möglich. Da muss man gleich klagen. Das wäre in Deinem Fall allerdings eine Angelegenheit für Masochisten. Gründe lassen sich immer finden. So gehe ich z.B. davon aus, dass es in Köln einige verheiratete Einwohner mit Erwerbszweitwohnung gibt, die wegen der verfassungswidrigen Satzungskonstruktion keine Zweitwohnungsteuer für ihre nicht vorwiegend benutzte Wohnung zahlen müssen. Da sich die Kassenlage der öffentlichen Hände derzeit etwas bessert, wäre es durchaus möglich, dass das BVerfG mal wieder gegen die ZWSt entscheidet.
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klatou , Donnerstag, 16.12.2010 (vor 5347 Tagen) @ Alfred
scheint bei mir ein komplexes Konstrukt zu sein>
Nein, Arbeitgeber hier im Rheinland, aber ich kann auch per Netzwerkarte 2 Tage in der Heimat arbeiten, bin also incl. WE 4 Tage dort.
Wenn doppelter Haushalt weiter gewährt wird, ich ZWS steuerlich gelten machen kann, OK.
Ich höre das aber zum ersten Mal das ich Steuern von der Steuer abziehen kann>
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Alfred , Donnerstag, 16.12.2010 (vor 5346 Tagen) @ klatou
Die Zweitwohnungsteuer (Werbungskosten) wird nicht von der Steuer abgezogen sondern vom Einkommen. Im Übrigen: Die Mehrwertsteuer z.B. wird bei den Werbungskosten auch mitberechnet.
Das schein nur deswegen komplex zu sein - und das nicht nur bei Dir - weil bei der ZWSt das Melderecht in unzulässiger Weise einbezogen wird. Als Alleinstehender (dazu hat Du nichts geschrieben), der mehrere Wohnungen benutzt, musst Du die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung anmelden. Für die Berechnung zählen nur ganze Tage. Da kann es durchaus sein, das vom Melderecht her Deine Hauptwohnung in Köln ist. Kommt darauf an, wie die Fahrten nach Stuttgart zeitlich liegen.
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klatou , Freitag, 17.12.2010 (vor 5346 Tagen) @ Alfred
in der Regel bin ich 2-3 Tage in Köln. Können auch vereinzelt mal 4 Tage sein, grob geschätzt liege ich über 50% der Zeit in der Heimat, unter 50% in Köln, daher wird das denke ich passen mit Nebenwohnung Köln.
Ich bewohne offiziell beide Wohnungen allein, war der Meinung das dies für Haupt u Nebenwohnung u daraus resultierend doppelter Haushalt keine Rolle spielt> Für die ZWS wäre es total egal weil sowohl Köln wie Stuttgart je 10% ab 2011 erheben. Nur das ich dort Eigentum habe u keine Kosten weiter anfallen. Miete zahle ich nur in Köln weil ich hier einige Tage die Woche arbeite.
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Alfred , Freitag, 17.12.2010 (vor 5346 Tagen) @ klatou
» ... wird ... passen mit Nebenwohnung Köln.
Denke ich auch.
» Ich bewohne offiziell beide Wohnungen allein, war der Meinung das dies für Haupt u Nebenwohnung u daraus resultierend doppelter Haushalt keine Rolle spielt>
Meinung ist richtig. Auch ein Alleinstehender kann doppelte Haushaltsführung geltend machen. Wenn man ehrlich bleiben will, dürfte in Deinem Fall an der ZWSt kein Weg vorbei führen. Was eigentlich recht selten ist. Bliebe nur eine – wie schon gesagt wahrscheinlich masochistische - Klage.
Für die ZWS wäre es total egal weil sowohl Köln wie Stuttgart je 10% ab 2011 erheben. Nur das ich dort Eigentum habe u keine Kosten weiter anfallen.
Vermutlich würde die ZWSt in S höher ausfallen.