Bescheid - ohne vorherige Steuererklärung

Rebell @, Mittwoch, 15.12.2010 (vor 5640 Tagen)

Bescheid ohne vorherige Steuererklärung >>>>

Wer kennt die Steuerrechtliche verbindliche Situation, wenn eine Gemeinde in ihrer Satzung von einem Bescheid Zweitwohnunginhaber eine Steuererklärung gefordert wird, bzw. nach Aufforderung von der Gemeinde Angaben gemacht werden müssen.
Wie verhält sich die rechtliche Situation wenn der Inhaber ohne Stuererklärung und ohne eine Aufforderung einen Zweitwohnungssteuerbescheid zugestellt bekommt>
Ohne jeglich vorherige Kontaktaufnahme von der Gemeinde>

Ist dies rechtswidrig >

Wenn die Stuer trotzdem bezahlt wird,dürften solche Vorgänge zwar rechtswidrig sein, aber mit der Bezahlung aufgehoben sein>

Wie verhält es sich wenn nach so einem rechtswidrigen Steuerbescheid die Bezahlung unter Vorbehalt erfolgt >>

Diese Frage müsste ein Steuerrechtsexperte verbindlich beantworten können, die Kommunen sind vermutlich nicht in der Lage ihr rechtswidriges Verhalten zu begründen > oder zuzugeben!


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