Zweitwohnsitzsteuer

puschide @, Montag, 03.01.2011 (vor 5319 Tagen)

Habe einen Garten gepachtet. Es ist eine Laube drauf die aus Platten gebaut wurde.Den Garten kann man nur von April bis Oktober nutzen weil dann das Wasser abgestellt wird.Die Laube ist auch nicht beheizbar.
Die Laube nutze ich bloß ein Wochenende im Monat,da meine Anfahrt doch über 100 km ist.Ich wohne in Berlin und der Garten ist in Mecklenburg-Strelitz. Muss ich trotzdem für das ganze Jahr bezahlen>
Außerdem beziehe ich Harz 4.Gibt es da eine Befreiung>
Wer kann mir da helfen>

Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Montag, 03.01.2011 (vor 5319 Tagen) @ puschide

» ... der Garten ist in Mecklenburg-Strelitz.
Der Landkreis Mecklenburg-Strelitz hat keine Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer. Es muss sich also um eine Kommune handeln, die ZWSt erhebt. Welche>

Zweitwohnsitzsteuer

puschide @, Dienstag, 04.01.2011 (vor 5318 Tagen) @ Alfred

» » ... der Garten ist in Mecklenburg-Strelitz.
» Der Landkreis Mecklenburg-Strelitz hat keine Einnahmen aus der
» Zweitwohnungsteuer. Es muss sich also um eine Kommune handeln, die ZWSt
» erhebt. Welche>

Die Stadt Wesenberg erhebt die Steuer. Das Schreiben kommt von der Stadt Mirow Amt Mecklenburgische Kleinseeplatte.
Ich habe auch in Neustrelitz eine Nebenwohnung gemeldet seit 2006 und muss dort auch keine Steuern zahlen.

Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Dienstag, 04.01.2011 (vor 5318 Tagen) @ puschide

Ich habe weder für Wesenberg, Mirow oder Neustrelitz eine Zweitwohnungsteuersatzung gefunden. Von daher lässt sich nicht viel sagen.

Allgemein:

1. In der Stadt Wesenberg wird zur Berechnung der Zweitwohnungsteuer die ermittelte Vergleichsmiete herangezogen. Da wage ich zu bezweifeln, dass die Bemessungsgrundlage bei einer Gartenlaube richtig berechnet wurde. Das ist nun mal keine Wohnung im üblichen Sinn. Ggf. kann man da einhaken (Widerspruch, ggf. Klage).

2. Hartz IV hat auf die Steuerpflicht keinen Einfluss. Allenfalls kann man einen Antrag auf Erlass der Steuer stellen. Der sollte erfolgreich sein, Wenn nicht: Widerspruch und ggf. Klage.