ZWS München - Anmeldung und Rechnung

xk @, Sonntag, 16.01.2011 (vor 5088 Tagen)

Hallo,

ich habe im letzten Jahr meinen Hauptwohnsitz nach Niedersachsen verlegt, in München habe ich berufsbedingt meine Mietwohnung zum Zweitwohnsitz deklariert.

Ich habe zwei Fragen:
-Wann werden die Zahlungsbescheide erfahrungsgemäß versendet>
-Auf dem Bürgeramt in Niedersachsen hat man mir erklärt, dass durch die Anmeldung dort automatisch eine Info nach München geschickt wurde. Ich habe bisher nichts aus München gehört - passt das>

Ich frage lieber vorher nach als hinterher Ärger und Stress zu haben.

Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen - danke im Voraus.


Gruß
Christian

ZWS München - Anmeldung und Rechnung

Alfred @, Sonntag, 16.01.2011 (vor 5088 Tagen) @ xk

» in München habe ich berufsbedingt meine Mietwohnung zum Zweitwohnsitz deklariert.
Wie immer bei mir: „Zum Zweitwohnsitz deklariert“ geht schon gar nicht.
Aber ganz allgemein:
Wenn Du volljährig und alleinstehend bist und Dich berufsbedingt in München aufhältst solltest Du ggf. die Richtigkeit Deiner melderechtlichen Verhältnisse überprüfen (s. dazu auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“)

» Ich habe zwei Fragen:
» -Wann werden die Zahlungsbescheide erfahrungsgemäß versendet>
Vor dem Zahlungsbescheid kommt erst eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur ZWSt. Die solltest Du ernst nehmen.

» -Auf dem Bürgeramt in Niedersachsen hat man mir erklärt, dass durch die Anmeldung dort automatisch eine Info nach München geschickt wurde. Ich habe bisher nichts aus München gehört - passt das>
Das passt schon – die Meldebehörde München muss erst die Kämmerei über Deine Nebenwohnung informieren, und die Kämmerei ist hoffnungslos überlastet. Kann also dauern, bis sie Dich anschreiben. Deinen Pflichten bist Du mit der melderechtlichen Registrierung jedenfalls nachgekommen und hast da – wenn sie auch noch richtig ist - erst Mal nichts zu befürchten»

ZWS München - Anmeldung und Rechnung

Rebell @, Dienstag, 18.01.2011 (vor 5086 Tagen) @ Alfred

» Vor dem Zahlungsbescheid kommt erst eine Aufforderung zur Abgabe einer
» Erklärung zur ZWSt. Die solltest Du ernst nehmen.
Hey Alfed, das mag schon zutreffen was Du hier zum Ausdruck bringst, dass vorab zu einer Abgabe Steuererklärung aufgefordert werden müsste.
Bitte umorientieren- in Bayern gehen die Uhren an vielen Orten ganz anders- da bekommen die Betroffenen einfach einen Zweitwohnungssteuerbescheid und Aufforederung zur Bezahlung!

Was glaubst Du sind diese Bescheide denn rechtswidrig >>

ZWS München - Anmeldung und Rechnung

Alfred @, Dienstag, 18.01.2011 (vor 5086 Tagen) @ Rebell

» Bitte umorientieren- in Bayern gehen die Uhren an vielen Orten ganz anders- da bekommen die Betroffenen einfach einen Zweitwohnungssteuerbescheid ...
Muss sich um kleine Orte handeln, da ist das u.U. sogar von der Sache her möglich. In Großstädten – und München dürfte dazu gezählt werden dürfen - sieht das ein bisschen anders aus. Da werden Steuerbescheide ohne vorhergegangene Steuererklärung im Allgemeinen nur und erst dann erlassen, wenn der Steuerpflichtige sich nicht oder nicht wunschgemäß rührt. Neben-Kölner z.B. können ein Lied davon singen. Aber das Thema hatten wir ja schon mal (Dein Beitrag vom 15.12.2010).

» Was glaubst Du sind diese Bescheide denn rechtswidrig >>
Welche Bescheide>
Ansonsten:
1. Ist es völlig unerheblich, was ich glaube. Entscheidend ist, was man ein erkennendes Gericht glauben lassen kann. Und da kommt es sehr auf den Einzelfall an.
Wieder Köln als Beispiel: Da muss die Stadt die geschätzten Steuerbescheide aufheben, wenn dagegen geklagt wird. Tut sie meist ohne Wimperzucken – kriegen sie halt ein paar EURO weniger. Manchmal müssen sie sogar die Gerichtskosten ganz oder teilweise tragen. Aber das stört auch nicht besonders, denn es klagen nur wenige (relativ gesehen, dem VG sind es wohl zu viele). Da bleibt genug hängen, um dem OB den einen oder anderen kleinen Herzenswunsch zu erfüllen. Für größere Wünsche reicht es so oder so nicht.
2. Halte ich fast alle Zweitwohnungsteuerbescheide für rechtswidrig – ob mit oder ohne Erklärung. Hilft aber nicht weiter – siehe 1.