Das Ostseebad Kühlungsborn greift den Gästen voll in die Tasche. Laut dem neuen Beschluss von Dezember 2010 wurde der ZWS Satz auf 20 % erhöht. Zusätzlich will man auch noch eine pauschale Kurtaxe kassieren, hinzu kommt die Grundsteuer.
Wahrscheinlich wird man die Begründung, dass die Einwohnerzahlen schwinden, nun erst recht bestätigt sehen.
ZWS Kühlungsborn greift in die Vollen
Alfred
, Dienstag, 18.01.2011 (vor 5451 Tagen) @ Billemops
Wen wundert das. Die Kommunen brauchen Geld und keiner will es ihnen geben.
Wenn dann noch dazu ein OVG (hier das von NdS) feststellt, dass 20% noch vertretbar sind, muss man sich nicht wundern. Warten wir mal ab, was passiert, wenn sie darauf kommen, dass das „Erdrosselungsverbot“ in einem anderen Fall bei 50% lag (und das sogar höchstrichterlich, wenn meine Erinnerung mich nicht täuscht).
ZWS Kühlungsborn greift in die Vollen
Himbim13
, Dienstag, 18.01.2011 (vor 5451 Tagen) @ Billemops
» Das Ostseebad Kühlungsborn greift den Gästen voll in die Tasche. Laut dem
Ist es ein Wunder> Wer sich die Mühe macht und nur einmal all die Klagen, die im Forum veröffentlicht sind, liest, muss sich doch fragen, was muss denn noch geschehen bis die Betroffenen auf wachen. Typisch deutsch!
Ehe man sich mit Anderen, die gegen diese Steuer angehen, zusammenschließt, wurschtelt jeder alleine, stimmt ein Lamento an, worüber die Gemeinde- und Landesfürsten nur noch lachen und zum Schluss zahlen sie doch.
Sie zahlen doch, weil man ihnen einredet, die höchsten Gerichte hätten so entschieden. Dabei sollte man wissen,
die Erhebung dieser Steuer liegt alleine in der Verantwortung der Landespolitiker, die im Rahmen ihrer Legalität als Legislative diese Steuer auf Landesebene untersagen, anordnen oder aber den Kommunen in eigener Entscheidung in Folge ihres Selbstverwaltungsrecht überlassen können. Ein wahrlich freiheitlicher Rechtsstaat! Und wer wählt diese Herren> A pro Po, den Betroffenen ist ja zumindest bei den Kommunalwahlen jede politische Entscheidungsbeteiligung untersagt. Diesen, meist dem Mittelstand Zugehörigen, wird in Folge der jeweilig bestehenden Landesgesetze (Melde- Wahl- u. Selbstbestimmungsrecht) weniger Recht als unseren ausländischen Mitbürgern und deren Ausländerbeiräte eingeräumt. Im Gegenteil, teilweise werden Sie sogar Opfer von behördlicher Nötigung hinsichtlich der Bestimmung der Hauptwohnung damit die Kommunen ihre überregionalen Zuweisungen von Bund und Land vermehren können. Ist es ein politischer Treppenwitz, wenn ein oberster Landesfürst die Landflucht stoppen will, die in erster Linie durch seine Behörden veranlasst wird. Gerade aber ein Gespräch mit den Betroffenen, die vermutlich seiner Wahlklientel angehören verweigert. Ein wahrer Volkstribun!
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Alfred
, Dienstag, 18.01.2011 (vor 5451 Tagen) @ Himbim13
» Ehe man sich mit Anderen, die gegen diese Steuer angehen, zusammenschließt,
Vielleicht sollte man es mal mit einem Manifest versuchen> Etwa so:
„Ein Gespenst geht um in Deutschland - das Gespenst der Zweitwohnungsteuer! Zweitwohnungsteuerzahler aller Länder vereinigt Euch und hört auf zu zahlen! Deutsche Stämme, hört die Signale! Eure Heimat ist dort, wo man Zweitwohnungsteuer zahlt!“
Im Ernst:
1. Von der Zweitwohnungsteuer ist nur ein geringer Anteil der Bevölkerung betroffen, ich schätze mal: weniger als 2 Prozent – und viele davon nur temporär.
2. Die Zweitwohnungsteuer gehört zum Typus der Bagatellsteuern, und nicht alle der wenigen Betroffenen regen sich darüber auf, manche befürworten sie sogar nachdrücklich. Usw.
3. Aus den Betroffen lässt sich keine lobbyfähige Masse oder gar eine Pressure Group formieren, die – wenn überhaupt – bei den Verantwortlichen mehr als ein müdes Arschrunzeln erreichen kann.
Deswegen muss man aber nicht völlig resignieren.
Studenten könnten es ja z.B.
- bei den Petitionsausschüssen der Länder versuchen.
- oder bei den den Kultusministern der Länder (Das wird zwar auch nicht von Erfolg gekrönt sein, denn die hehren Bildungsziele können von so einer geringfügigen Steuer nicht ernstlich beeinträchtigt werden. Aber die Antworten werden zumindest interessant sein.
Auch die Frau Bundesministerin für Bildung und Forschung wäre eine gute Adresse.
Lohnenswert sicherlich auch der höchste Repräsentant der Legislative, der Herr Präsident des Deutschen Bundestages.
Cato sagt:
Im Übrigen bin ich dafür, dass Überlingen die Zweitwohnungsteuer auf 50 Prozent der für eine Ferienwohnung zu erzielenden Miete erhöht.
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Rebell
, Mittwoch, 19.01.2011 (vor 5450 Tagen) @ Alfred
» Cato sagt:
» Im Übrigen bin ich dafür, dass Überlingen die Zweitwohnungsteuer auf 50 Prozent der für eine Ferienwohnung zu erzielenden Miete erhöht.
Diese Überlegung ist zu begrüßen, denn je höher die Steuern und je mehr Kommunen dieses Geldquelle erschließen um so effektiver der Erfolg.
Man sollte auch bedenken, dass mit der Erfassung der Zweitwohnungssteuer die betreffenden Kommunen einen riesigen Aufwand zu betreiben haben. Dieses muss auch finanziert werden!
Da ist doch die 50 % ige Besteuerung einer Ferienwohnung nur noch begrüßenswert für alle Kommunen. Man könnte es ja jährlich zusätzlich steigern- am Bodensee sind die Kommunen augenblicklich dabei diese Steuer um 20 5 zu erhöhen, mit dem Argument: Es trifft hier ja nur die Reichen!
Schließlich sollten sämtliche Kommunen und nicht nur ein paar einzelne zugreifen, Geld stinkt nicht !
Das Thema Zweitwohnungssteuer interessiert im Augenblick weder der größte Teil unseres Volkes und schon gar nicht die politisch Verantwortlichen.
Alle Parteien können mit steigender Zustimmung sich freuen, als einzige Partei die Verluste zu verkraften hat is die FDP
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Himbim13
, Dienstag, 01.02.2011 (vor 5437 Tagen) @ Alfred
Jemand, der einerseits die Besteuerung von Ferienwohnungen rechtens findet, und den Besitz bzw. das Innehaben einer Nebenwohnung mit Reichtum verbindet welcher abgeschöpft werden darf. Selbst aber sich als Kenner der Internationalen sehr gut, wie es scheint, auskennt, sollte nicht Anderen, die sich gegen eine Ungerechtigkeit wehren wollen diesen Mantel überstülpen. Oder haben nur die ein Recht auf Zusammenschluss, die wie die Frau Wagenknecht und Konsorten die Banken, Häuser, Industrieunternehmen wie seinerzeit im Real existierenden Sozialismus verstaatlichen wollen.
Die Geschichte lehrt, dass Anhäufungen von Quantitäten zu einem Qualitätsumschlag führen. Und diese Anhäufungen müssen nicht immer von einer bestimmten Seite kommen, sondern auch von Seiten derer, die eine negative Entwicklung verhindern möchten. Auch ein Strom ist nicht von Anfang an ein Strom, sondern hat sich aus Rinnsalen und Quellen entwickelt.
Nicht alle regen sich über die ZwhgSt auf.
Kann man das so in den Raum stellen> Wäre es bei einer solchen Aussage nicht erforderlich welcher Personenkreis sich dahinter versteckt. Etwa die Abgeordneten des Bundestages oder der Länderparlamente, die neben den Diäten noch Aufwandsentschädigungen erhalten und diese Steuer ggf. auch noch steuerlich absetzen können. Oder gehören diese zu einem Personenkreis, die sich nur mit einer elitären Umwelt umgeben wollen>
Auf jedem Fall dürfte eine solche Zustimmung nicht aus den Kreisen kommen, die dafür hart gearbeitet haben bzw. auch heute noch Opfer dafür bringen müssen. Aber das letzte Jahrhundert hat ja gezeigt wie sich die Masse der Bevölkerung gegen Ungerechtigkeiten verhalten hat.
Betrifft nach meiner Schätzung höchstens 2 % der Bevölkerung und das auch nur temporär.
Ist es nicht egal, ob 1 Person oder 2% der Bevölkerung mit einer derartigen Ungerechtigkeit belastet sind.
Bereits ein Fehlurteil ist zu viel! Hat die höchstrichterliche Entscheidung, dass die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist nicht die Wirkung eines Bumerangs> Er kommt immer wieder zurück. Für Arbeit ist gesorgt!-.
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Alfred
, Mittwoch, 02.02.2011 (vor 5436 Tagen) @ Himbim13
Das hat Kühlungsborn nun wirklich nicht verdient.
» Besteuerung von Ferienwohnungen ..
Es sollte auch für einen Betroffenen klar sein, dass ein qualitativer Unterschied darin besteht, ob jemand, der zwei Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf als Eigentümer oder Mieter innehat zur ZWSt herangezogen wird oder jemand, der einen „umschlossenen Raum“ zum Leben und Wohnen nutzt. Man kann also sehr wohl das eine für legitim, das andere für illegitim halten. Beides kann legal oder illegal gestaltet sein.
» Jemand, der ... das Innehaben einer Nebenwohnung mit Reichtum verbindet welcher abgeschöpft werden darf.
Warum tust Du es dann und argumentierst hartnäckig in die Richtung> Was bitte hat die Zweitwohnungsteuer mit „abzuschöpfenden Reichtum“ zu tun> Das ist eine reine Neid-Debatte, die den Kommunen nur sehr recht sein kann. Lenkt herrlich von der eigentlichen Sache ab. Könnte fast von den Kommunen inszeniert sein.
» ... Kenner der Internationalen
Wer sich mit einer Sache inhaltlich nicht auseinandersetzt hat von vorneherein schlechte Karten.
» Die Geschichte lehrt, dass Anhäufungen von Quantitäten zu einem Qualitätsumschlag führen
...und umgekehrt. Ja, die Geschichte vermag vieles zu lehren - man muss nur hinhören und verstehen. Aber das Umschlagen quantitiver in qualitative Veränderungen (und umgekehrt) möchte ich am Beispiel der ZWSt nun nicht gerade diskutieren, auch wenn es ein interessanter Ansatz sein könnte.
» Nicht alle regen sich über die ZWSt auf.
» Kann man das so in den Raum stellen> Wäre es bei einer solchen Aussage nicht erforderlich welcher Personenkreis sich dahinter versteckt.
Einfach mal im Zusammenhang lesen.
Und verstecken tut sich da keiner. Davon abgesehen: Diejenigen, die Du gelb im Auge hast, zahlen meist keine ZWSt für einen "umschlossenen Raum". Das hat aber nichts mit Gerechtigkeit usw. zu tun.
» Hat die höchstrichterliche Entscheidung, dass die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist nicht die Wirkung eines Bumerangs>
Sie wäre ein Bumerang geworden, wäre sie denn anders ausgefallen
Aber eine höchstrichterliche Entscheidung zu einer "Zweitwohnsitzsteuer" ist mir allerdings nicht bekannt - hätte auch enorme Verwaltungsschwierigkeiten zur Folge.
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enok1995
, Montag, 14.02.2011 (vor 5424 Tagen) @ Alfred
Hallo , bin derzeit im Ausland und daher nahezu handlungsunfähig. Bin Eigenthümer einer Ferienwohnung in Kühlungsborn (Büsumer Ring) und meine Frau hat einen Anruf bekommen,daß Eigenthümer ein Schreiben erhalten hätten, wo Ihnen die Ferienevermietung bei Strafe verboten wird. Kann jemand helfen >
Danke und Gruß
Maik
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Alfred
, Montag, 14.02.2011 (vor 5424 Tagen) @ enok1995
» Bin Eigentümer einer Ferienwohnung in Kühlungsborn (Büsumer Ring) und meine Frau hat einen Anruf bekommen,daß Eigentümer ein Schreiben erhalten hätten, wo Ihnen die Ferienvermietung bei Strafe verboten wird. Kann jemand helfen >
Klingt etwas mysteriös. Wer hat denn da angerufen>
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enok1995
, Montag, 14.02.2011 (vor 5424 Tagen) @ Alfred
ist jetzt auch nicht lustig, wer eine wohnung kauft möchte auch etwas risiko belohnt bekommen. wer und woh hilft mir nicht weiter .. hat jemand wirklich ahnung>
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Alfred
, Dienstag, 15.02.2011 (vor 5423 Tagen) @ enok1995
» .. hat jemand wirklich ahnung>
Der einzige, der Ahnung haben könnte, ist der Anrufer. Alles andere ist pure Spekulation.
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enok1995
, Dienstag, 15.02.2011 (vor 5423 Tagen) @ Alfred
Danke erst mal für die Antworten,
die Stadt KB will wohl eine Vermietung von Wohnunge zum Zweck der Nutzung durch Urlauber in ausgewiesenen Wohngebieten verbieten. (ich denke eher die wollen die Hotels vollbekommen).
Das habe ich schon letztes Jahr leuten hören. Versuche mal das Schreiben zu bekommen ,welches die "misteriöse" Anruferin bekommen hat.
Gruß
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Tvistholm
, Sonntag, 27.03.2011 (vor 5383 Tagen) @ enok1995
Da scheint aber doch was wahres dran zu sein.
Habe heute gesehen, dass im Büsumer Ring 7, gleich 2 Wohnungen zum Verkauf stehen.
Die eine ist bei Immobilienscout24 einzusehen.
Deutlicher Hinweis (Zitat):
Die Wohnung ist eine Eigentumswohnung für den Dauer- oder
Zweitwohnsitz.
Die Ferienvermietung ist in dieser Immobilie NICHT zugelassen !
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Alfred
, Sonntag, 27.03.2011 (vor 5383 Tagen) @ Tvistholm
So ungewöhnlich ist das nun auch wieder nicht. Gegebenenfalls nur eine Klarstellung, wie der Bebauungsplan zu lesen ist. Und wie immer unpräzise: „Ferienvermietung“ sowie „Dauer- oder Zweitwohnsitz“. Natürlich „weiß jeder“ wie das gemeint ist. Aber um keinen Preis die richtigen Begriffe verwenden. Könnte ja Klarheit entstehen und die Gerichte werden arbeitslos.
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Schneewittchen
, Mittwoch, 14.12.2011 (vor 5121 Tagen) @ Alfred
» » .. hat jemand wirklich ahnung>
» Der einzige, der Ahnung haben könnte, ist der Anrufer. Alles andere ist
» pure Spekulation.
Hallo, auch wenn Eure Fragen und Antworten schon einige Zeit zurückliegen, möchte ich mich hier heute zu Wort melden, denn ich bin wahrscheinlich diese mysteriöse Anruferin.
Ja, es ist tatsächlich so, dass uns im Februar ein Schreiben vom LK Bad Doberan erreichte, in dem uns die Vermietung der Wohnung zu touristischen Zwecken untersagt wurde. Inzwischen ist einige Zeit vergangen, das Konto durch Anwaltskosten leerer, die psychische Anspannung enorm und den Schriftverkehr mit Ämtern, anderen Betroffenen, Medien bis hin zum Fernsehen wollen wir mal auch nicht vergessen. Aber da wir, mit einer Klage auch erst frühestens 2013 eine Entscheidung bekämen, haben wir uns entschlossen, die Wohnung erstmal auf Dauer zu vermieten. Ein Verkauf ist in dieser Situation auch nur schwer zu verkraften, da ja in diesem Fall die Spekulationssteuer ins Spiel kommt und zwar nicht gerade geringfügig.
So richtig sauer macht mich aber die Tatsache, dass im selben Wohngebiet drei Eigentümer auf Grund der Angaben im Bebauungsplan ihre Whg. nicht mehr vermieten dürfen und ca. 20 Eigentümer dürfen es weiterhin tun. Wo ist denn da die Logik> Von Recht und Unrecht will ich hier gar nicht reden. Ich nenne das Willkür, die einen Menschen fast zum Wahnsinn und in den Bankrott treiben kann.
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Alfred
, Mittwoch, 14.12.2011 (vor 5121 Tagen) @ Schneewittchen
» So richtig sauer macht mich aber die Tatsache, dass im selben Wohngebiet drei Eigentümer auf Grund der Angaben im Bebauungsplan ihre Whg. nicht mehr vermieten dürfen und ca. 20 Eigentümer dürfen es weiterhin tun. Wo ist denn
da die Logik> Von Recht und Unrecht will ich hier gar nicht reden. Ich nenne das Willkür, die einen Menschen fast zum Wahnsinn und in den Bankrott treiben kann.
Na ja. unter Umständen handelt es sich bei den ca. 20 Eigentümer um ehrenwerte Bürger, deren Rechte "Bestandsschutz" genießen. Dmit kann man in DEU nahezu alles regeln.
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Schneewittchen
, Donnerstag, 15.12.2011 (vor 5120 Tagen) @ Alfred
Nein von Bestandsschutz kann hier keine Rede sein. Die Eigentümer, denen jetzt das Verbot ausgesprochen bekamen, waren mit die Ersten, die dort vermietet haben. die Anderen kamen alle danach dazu oder gleichzeitig - es ist ein neu geschaffenes BG. Aber die Vermutung liegt nahe, dass sich ein oder zwei Mieter(nicht mal Eigentümer)bei der Baubehörde beschwert haben, ihre Wohnqualität wäre durch die Feriengäste stark beeinträchtigt. Was aber ist, wenn man 365 Tage im Jahr einen Dauermieter im Haus hat, der einem das Leben schwer macht. Da ist nicht die Hoffnung da, dass dieser nach 14 Tagen wieder verschwunden ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass z.B. Gäste, die bereits im Ruhestand sind, die Wohnqualität derart beeinträchtigen, dass man zu solchen Mitteln greifen muß. Zu bedenken ist auch , dass eine Ferienwohnung nur zu max. der Hälfte des Jahres belegt ist und in der anderen Hälfte herrscht absolute Ruhe im Haus.
Ich würde gern wissen, wohin unsere Gesellschaft noch mit Klagen und Beschwerden kommen will. Ein offenes Wort untereinander gibt es kaum noch. Auf diesem Wege hätte man bestimmt schon einige Missstände unterbinden können.
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Rebell
, Donnerstag, 15.12.2011 (vor 5120 Tagen) @ Schneewittchen
» oder zwei Mieter(nicht mal Eigentümer)bei der Baubehörde beschwert haben,
» ihre Wohnqualität wäre durch die Feriengäste stark beeinträchtigt. Was aber ist, wenn man 365 Tage im Jahr einen Dauermieter im Haus hat, der einem das Leben schwer macht. Da ist nicht die Hoffnung da, dass dieser nach 14 Tagen
wieder verschwunden ist.
Diesbezüglich muss ich Schneewittchen voll zustimmen, dank der Mieterschutzgesetzgebung hat doch ein Vermieter keinerlei Rechte mehr. Die Zweitwohnungssteuer entmachtet auch den Innehaber - Besitzer- einer Ferienwohnung.
Was dem Mieter zu Gute kommt, nutzt nun auch die Kommune und schröpft so gut es nur geht - auch hier spielt Teilenteignung eine wichtige Rolle. Wenn eine Satzung zum Ausdruck bringt, dass bei eingeschränkter Eigennutzung von bis 4 Wochen im Jahr 50 % und bei mehr als 4 Wochen - also bie 5 Wochen Eigennutzungsmöglichkeit sind 100 % der Zwst. fällig.
oder aber man will in einer Kommune die Integration mit Besteuerung verhindern.>>
Die gesamte Schuld liegt am Meldegesetz und am kommunalen Finanzausgleich, dazu ist keine politische Partei bereit etwas zu reformieren! es ist und bleibt der Wille des Gesetzgebers.

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Alfred
, Freitag, 16.12.2011 (vor 5119 Tagen) @ Rebell
» Die gesamte Schuld liegt am Meldegesetz und am kommunalen Finanzausgleich, ...
Diese Schuldzuweisung geht an der Sache vorbei und sitzt voll der unsinnigen Argumentation der Kommunen auf.
Wenn das Meldegesetz für Zwecke missbraucht wird, die nicht in seiner Intention liegen, wird man es kaum zum Schuldigen machen dürfen. Der Schuldige ist immer noch der, der Missbrauch betreibt.
Auch die Regelung des kommunalen Finanzausgleichs ist bei vernünftiger Betrachtung nicht Schuld an der ZWSt (s. BY).