ZWS Chemnitz

Becs @, Mittwoch, 19.01.2011 (vor 5553 Tagen)

Hallo,

ich habe heute einen netten Brief bekommen in dem es heiß, ich solle doch ca. 650€ Zweitwohnsteuer zahlen.
So wie mir dies gesagt wurde, bin ich eigendlich freigestellt von ebend dieser Steuer, weil ich bei meinen Eltern meinen Hauptwohnsitz habe und dort nur 1 Zimmer bewohne. Meine Zweitwohnung nutze ich nur ein paar Tage in der Woche zwecks Studium.
Problem ist, dass ich (glaube ich zumindest) informiert wurde, eine schriftliche Bestätigung meiner Eltern einzureichen, ob ich wirklich dort nur ein Zimmer bewohne. Auf jeden fall wurde mein WG-Partner informiert und bei ihm hat dies auch geklappt.
Doch da ich diese information mitten in der Prüfungperiode erhalten hatte ist mir dies total entfallen... Mein fehler muss ich zugeben.

Die Frage ist jetzt nur ob man diese Rechnung über 650€ rückwirkend abwenden kann, weil ich ja an sich nie wirklich Zweitwohnsteuerflichtig war, wenn man die entsprechenden Dokumente nachreicht. Denn dieser Betrag ist für mich als Student absolut nicht zahlbar... Dieses Geld habe ich nicht, selbst wenn ich zahlen wöllte.
Über Tipps über mein weiteres vorgehen würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank schonmal.

MfG Becs

ZWS Chemnitz

Alfred @, Mittwoch, 19.01.2011 (vor 5553 Tagen) @ Becs

Ein bisschen leichter wäre es, wenn man ein paar Daten hätte.
- Wann wurde die Steuererklärung abgegeben>
- Wann etwa könnte die Aufforderung zur Abgabe der „Bestätigung der Eltern“ gekommen sein>
- Hast Du in der Steuererklärung „Wohnung ist nicht Zweitwohnung“ angekreuzt UND keine weiteren Angaben zur Nebenwohnung gemacht>
- Wie kommt der Betrag von 650 € zustande>
- Von wann ist der Steuerbescheid>

Wie die Stadt Chemnitz sich bei „Nachreichung“ anstellt, weiß ich nicht. So wie die meisten Städte sich verhalten (Erfahrungswert), scheint mir ein Widerspruch unumgänglich.

ZWS Chemnitz

Becs @, Mittwoch, 19.01.2011 (vor 5552 Tagen) @ Alfred

Ok hier nun die restlichen Daten:

Steuererklärung... noch nie abgegeben so etwas. Hatte als Student nur kleinere Nebenjobs unter 400€ pro Monat deswegen kann ich dir hier keine weiteren angaben machen.

Als wir im März 2009 einzogen, hatten wir uns im Einwohnermeldeamt war das glaub ich in Chemnitz angemeldet. Dort sollten wir dann paar Angaben über unsere Wohnung etc. machen. Zb. wie oft wir dort sind...

Hatte mir ebend mal ein paar Zettel von meinem Kollegen geben lassen, der mit mir zusammenwohnt. Dort steht zb. in einem schreiben vom 7.5.09...ich zitiere: "...ich nehme Bezug auf Ihre Zweitwohnsteuererklärung mit dem Posteingang 07.05.09"...
Also kann schonmal irgendwie nich sein, da die Daten übereinstimmten und wir und ehrlich nicht erinnern können je soetwas abgegeben zu haben - ist lange her. In diesem schreiben stand das unsere Wohnung auch im Sinne der Satzung ist aber das es Ausnahmen gibt sich von der Zweitwohnsteuer befreien zu lassen.

Als nächtes habe ich noch ein schreiben vom 12.07.10 wo es heißt, dass sie sich auf das schreiben vom 05.05.09 beziehen, indem Sie mich gebeten haben sollten einen Nachweis über die Kaltmiete zu geben>! Soetwas hatten wir dacht ich schon bei der Anmeldung angegeben deshalb war dies an sich irrelevant.

Als letztes hatte eine Frau bei meinem Kollegen angerufen (ca. Oktober 2010), dass er einen Zweizeiler abgeben soll indem steht, das er nur ein Zimmer bei den Eltern bewohnt und mir gleich mit bescheid sagen soll.

Nun das wars.

Der Steuerbescheid mit den 650€ ist heute angekommen.
Dieser setzt sich so zusammen:
von 1.4.09-31.12.09 176€ Zweitwohnsteuer
von 1.1.10-31.12.10 234€ Zweitwohnsteuer
und das selbe für 2011 234€ Zweitwohnsteuer
...sind ca. 650€

Briefe wurden alle vom Kassen- und Steueramt Chemnitz verschickt.
Hoffe das hilft weiter.

ZWS Chemnitz

Alfred @, Mittwoch, 19.01.2011 (vor 5552 Tagen) @ Becs

» Ok hier nun die restlichen Daten:
...
» Hoffe das hilft weiter.

Nicht viel, um ehrlich zu sein.

1. Wir reden hier über die Zweitwohnungsteuer und nicht über eine Einkommensteuererklärung.
2. Du kannst Dich nicht erinnern, eine Erklärung zur ZWSt abgegeben zu haben. Vielleicht ja, vielleicht auch nein. Vmtl. aber doch.
3. Ein Schreiben der Stadt vom 05.05.2009 hast Du nicht mehr und vmtl. auch sonst keine Unterlagen.
4. Das Erinnerungsschreiben vom 12.07.2010 hast Du nicht beachtet, weil Du gedacht hast, es sei irrelevant.
5. Den Anruf einer Frau (vmtl. vom Kassen- und Steueramt) hast Du nicht beachtet, bzw. Dein Mitbewohner hat Dir nicht Bescheid gesagt,
6. Wie sich der Betrag von 650 EURO zusammensetzt, interessiert nicht. Wichtig wäre, wie er zustande gekommen ist (aus der Miete errechnet oder geschätzt>)

Da kann man aus der Ferne nicht viel dazu sagen. Am besten liest Du zuerst die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Steuerbescheid, dann weißt Du, wie lange Du Zeit hast, Dich mit dem Kassen- und Steueramt Chemnitz gütlich zu einigen. Gelingt das nicht fristgerecht, musst Du wohl Widerspruch einlegen. Wird dem stattgegeben ist alles in Ordnung. Wird er zurückgewiesen, hilft nur noch eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht. So wie ich das einschätze, solltest Du Dir dazu einen Rechtsanwalt suchen. Der kann dann vielleicht noch was retten.

ZWS Chemnitz

Becs @, Mittwoch, 19.01.2011 (vor 5552 Tagen) @ Alfred

Ja der Betrag wurde geschätzt.

Also kann ich laut deiner Aussage rauslesen das eine rückwirkende Befreiung an sich nicht möglich ist... In etwa so wie bei der GEZ, da musste ich auch den ersten Monat bezahlen. Aber das ist ein anderes Thema...
Jedoch vielen Dank für deine Posts.

Becs

ZWS Chemnitz

Alfred @, Mittwoch, 19.01.2011 (vor 5552 Tagen) @ Becs

» Also kann ich laut deiner Aussage rauslesen das eine rückwirkende Befreiung an sich nicht möglich ist...
So darfst Du das nicht lesen. Mit der Stadt "gütlich einigen" bedeutet: Mit einem Zusätändigen reden, und die Stadt hebt den Steuerbescheid fristgerecht vor Ablauf der Widerspruchsfrist aus "Einsicht" auf. Tut sie das nicht, hilft nur noch der Widerspruch.
Und da kann es durchaus Möglichkeiten geben, denn der Steuertatbestand scheint bei Dir nicht erfüllt zu sein.
Das sollte aber ein Anwalt "vor Ort" prüfen.
Eine Befreiung ist unnötig und wäre auch nicht möglich.