muss ein Verein Zweitwohnsteuer zahlen

polterdo @, Freitag, 21.01.2011 (vor 5254 Tagen)

Hallo,

wir haben eineen Verein, der ein Haus besitzt in Monschau in der Zweitwohnsteuer anfällt. Der Verein bestehe aus Familienmitgliedern und das Haus gehörte zuvor der Familie. Nun ist aber der Verein Eigentuemer. Seit Jahren bezahlen wir brav Zweitwohnsteuer, weil niemand dort gemeldet ist. zugleich ist die Begruendung, dass das Objekt ja nicht permanent vermietet ist. Wir nutzen das Haus in der Familie und vermieten es als Ferienhaus.
Nachdem ich nun die Definition der ZWSt noch mal gelesen habe, wundere ich mich, ob wir die ueberhaupt zahlen muessen. Vielleicht kann ja jemand helfen.

Danke und Gruesse
Petra


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