Hallo,
auch ich gehöre zu denen, die nun die Formulare von der Stadt Köln bekommen hat bezüglich der Zweitwohnsitzsteuer. Ich war ungefähr 1 1/2 Jahre dort gemeldet mit Zweitwohnsitz. Grund war dass ich in der Nähe von Köln 2 Jahre gearbeitet habe. Jetzt weiß ich nicht so recht was das Beste ist und ob ich mich vielleicht rückwirkend "ummelden" sollte, wenn das überhaupt geht> Was meint ihr bzw. was sagen Eure Erfahrungen>
Zweitwohnsitzsteuer Köln
Alfred , Freitag, 21.01.2011 (vor 5108 Tagen) @ wilma
Wenn’s so einfach wäre.
Das beginnt mit dem Zweitwohnsitz (wie immer) – ob Du den hattest oder nicht ist völlig egal. Aber den meinst Du auch nicht. Ich nehme an, Du warst in Köln mit Nebenwohnung registriert. Das ist auch noch ziemlich egal, denn das sagt noch lange nicht, dass Du auch zur Zeitwohnungsteuer herangezogen wirst. Das hängt von so vielen Umständen ab. Die will ich hier gar nicht aufzählen.
Nur ein Beispiel:
Nach höchstrichterlicher Entscheidung darf es auf die persönlichen Verhältnisse (z.B. Personenstand, Alter) überhaupt nicht ankommen. Vermutlich eben deswegen, ist genau das entscheidend. Alles klar>
Die rückwirkende Ummeldung ist natürlich der Königsweg - wenn alles klappt. Dann entfällt die Geschäftsgrundlage. Aber auch das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Da müssen zwei Kommunen mit einverstanden sein (die Deiner alten Hauptwohnung und Köln), dann musst Du nachweisen können, dass Du Dich in der fraglichen Zeit vorwiegend in Köln aufgehalten hast. Das Benehmen der Stadt Köln könnte einen da auf die Idee bringen, dass die Inquisition im Mittelalter eine humane Einrichtung war. Dann entscheidet die Stadt nach Lust und Laune, was sie machen will. Oder sie verschleppt es ganz einfach – totadministrieren ist bei versierten Verwaltungsspezialisten der Fachausdruck dafür, klappt ganz wunderbar. Du hast es schließlich mit mehreren Behörden zu tun - zwei in Köln, eine in der Heimat. Und am Ende könnte jeweils ein Bußgeld von beiden Kommunen stehen – zusätzlich zur ZWSt (muss nicht so kommen, ist aber schon dem einen oder anderen passiert).
Kann leicht sein, dass Du – egal was Du tust – am Ende vor der Wahl stehst: Zahlen oder vor Gericht ziehen. Um Deine Chancen bewerten zu können, fehlen mir einige Informationen.
Zweitwohnsitzsteuer Köln
wilma , Freitag, 21.01.2011 (vor 5107 Tagen) @ Alfred
Hallo,
vielen lieben Dank für Deine prompte Antwort und Deine Informationen. Ich habe lang versucht jemanden zu finden der mir helfen kann aber niemand wusste so wirklich bescheid. Jetzt habe ich das Forum gefunden und das hilft schon mal.
Also, bin ins schöne kölle gezogen weil ich für nen bestimmten Zeitraum dort gearbeitet habe. Nach ca. 2 Monaten habe ich mich zweitwohnsitzlich dort angemeldet und habe auch bei meinem "Heimatfinanzamt" eine Steuererklärung abgegeben und auch sogenannte Heimfahrten angegeben. Deshalb denke ich bald, dass es besser ist, die Formulare auszufüllen und auf den Bescheid zu warten, denn ich denke alles Andere würde nur Behördenwege und Verwaltungsaufwand und sicher die ein oder andere Zahlung von Bußgeldern mit sich bringen. Brauchst Du noch mehr Infos>>
Vielen Dank schonmal!!
Zweitwohnsitzsteuer Köln
Alfred , Freitag, 21.01.2011 (vor 5107 Tagen) @ wilma
Streichen wir mal das „schöne kölle“.
Die Steuererklärung und die Heimfahrten hättest Du auch mit Hauptwohnung in Köln und Nebenwohnung am Heimatort angeben können. Bei der Einkommensteuer geht es um Haushalte und die Begriffe Erst- und Zweitwohnung haben dort eine andere Bedeutung und sind nicht ganz korrekt, das Melderecht spielt da eigentlich keine Rolle. Der Wohnsitz wiederum spielt keine Rolle. Allerdings kann eine Steuererklärung - zumindest formal - die Ummelderei erschweren.
Für die Zweitwohnungsteuer ist rechtlich gesehen die vorwiegende Nutzung einer Wohnung entscheidend.
1. Wenn Du volljährig, alleinstehend und Mieterin der Wohnung warst und Dich nicht vorwiegend in Köln aufgehalten hast, war Deine Zweitwohnung in Köln. Damit wärst Du rechtlich erst Mal steuerpflichtig. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht hätte da wenig Aussicht auf Erfolg. Nur wenn andere Umstände dazu kämen, z.B. die Personenberechtigung für ein Kind oder die Pflege eines Elternteils und hättest Du Dich deswegen nicht vorwiegend in Köln aufgehalten, stünden die Chancen erheblich besser, in einem Rechtsstreit Erfolg zu haben.
2. Wenn Du volljährig, alleinstehend und Mieterin der Wohnung warst und Dich vorwiegend in Köln aufgehalten hast, wäre dort Deine Erstwohnung (das könnte z.B. der Fall sein bei einer 5-Tage-Woche und Aufenthalte am Heimatort nur an arbeitsfreien Tagen). Damit wärst Du nicht steuerpflichtig und kannst Dich mit mehr Aussicht (vmtl. sogar guten Aussichten, denn das hat schon bei einigen geklappt) auf Erfolg wehren (sogar ohne Bußgelder befürchten zu müssen). Der Nachweis wäre dann einfach (z.B. Arbeitsvertrag und Einkommensteuererklärung mit Zahl der Arbeitstage). Aber wehren musst Du Dich auf jeden Fall und das beginnt mit dem richtigen Ausfüllen der Steuererklärung. Papierkrieg und Verdruss mit Behörden und evtl. auch mit Gerichten ist immer damit verbunden. Je nachdem können auch Gerichtskosten fällig werden (ergeben sich aus der Miethöhe)
3. Wenn Du – aus welchen Gründen - jegliche Auseinandersetzung scheust, heißt das: Erklärung ausfüllen, abwarten und ZWSt zahlen. Trostpflaster: Die gezahlte ZWSt kannst Du bei der nächsten Einkommenteuererklärung als Werbungskosten angeben (wenn es was bringt).
Mehr kann ich nicht sagen, da mir die Informationen zu 1. und 2. fehlen.
Noch Fragen> Ggf. auch per Mail.
Zweitwohnsitzsteuer Köln
wilma , Freitag, 21.01.2011 (vor 5107 Tagen) @ Alfred
Bräuchte noch ein paar Infos - Email>