Rückwirkende Abmeldung des Hauptwohnsitzes

puschl @, Donnerstag, 09.11.2006 (vor 6470 Tagen)

Hallo zusammen,
Ich komme aus dem lauschigen Burghausen und habe schon seit 2003 einen Nebenwohnsitz in München. Die Stadt München aber hat den Fehler gemacht, wie ich erst jetzt erfahren habe, meine Heimatkommune über meinen Nebenwohnsitz nicht zu informieren, worüber die Dame des Burghauser Einwohnermeldeamtes sichtlich erzürnt war. Meine Frage:
Kann ich meinen Hauptwohnsitz in Burghausen rückwirkend abmelden um die Stadt München dann mit ebenjenem Bescheid zu konfrontieren und damit eine rückwirkende Ummeldung (von Neben- zu Hauptwohnsitz) erwirken>;-)


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