In der Regel haben die Städte kein Interesse an rückwirkenden Abmeldungen (Stichwort: Stichtag für Lohnsteuerkarten). Von daher ist es eher wahrscheinlich, dass du zum Tagesdatum abgemeldet wirst.
Fraglich ist eher, ob du schon Bestandskräften Bescheide hast (Widerspruchsfrist abgelaufen). Wenn "ja" dürfte die rückwirkende Abmeldung kaum Auswirkungen haben.
Vergleiche auch:
§ 8 Anzeigepflicht
(1) Wer Inhaber einer Zweitwohnung ist bzw. wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies der
Landeshauptstadt München innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Die Anmeldung oder
Abmeldung von Personen nach dem Bayerischen Meldegesetz gilt als Anzeige im Sinne dieser
Vorschrift.
Von daher könnte es sein, dass du ein Bußgeld vom Einwohneramt kassierst, aber ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.
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» Hallo zusammen,
» Ich komme aus dem lauschigen Burghausen und habe schon seit 2003 einen
» Nebenwohnsitz in München. Die Stadt München aber hat den Fehler gemacht,
» wie ich erst jetzt erfahren habe, meine Heimatkommune über meinen
» Nebenwohnsitz nicht zu informieren, worüber die Dame des Burghauser
» Einwohnermeldeamtes sichtlich erzürnt war. Meine Frage:
» Kann ich meinen Hauptwohnsitz in Burghausen rückwirkend abmelden um die
» Stadt München dann mit ebenjenem Bescheid zu konfrontieren und damit eine
» rückwirkende Ummeldung (von Neben- zu Hauptwohnsitz) erwirken>