Strafe vergessene Anmeldung

julia3 @, Dienstag, 25.01.2011 (vor 5252 Tagen)

Hallo,

ich habe vor 9 Monaten in eine Zweitwohnung angemietet, in einer anderen Stadt als die Hauptwohnung (dort bin ich auch mit Hauptwohnsitz gemeldet). Beides liegt in NRW.
Ich habe mich nicht mit Zweitwohnsitz angemeldet. Muss ich eine Strafe zahlen wenn ich jetzt zum Einwohnermeldeamt gehe und mich für die Zweitwohnung anmelden will>
Danke schon mal

Strafe vergessene Anmeldung

Alfred @, Dienstag, 25.01.2011 (vor 5252 Tagen) @ julia3

Eine Antwort, die Dir bestimmt nicht sofort weiter hilft. Aber ich weiß einfach nicht, wie ich Dir helfen kann.

Deswegen vorab ein paar Anmerkungen:

1. Das Anmieten einer Wohnung muss nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden - nur das Beziehen einer Wohnung, die man zum Wohnen oder Schlafen nutzt.
2. Wer melderechtlich nur mit einer Wohnung registriert ist, hat eine alleinige/einzige Wohnung.
3. Wohnsitze (scheint eine unausrottbare Manie zu sein) sind überhaupt nicht meldepflichtig
4. Eine Zweitwohnung kann man nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden, allenfalls eine Nebenwohnung. Was bei Dir zutrifft, weiß ich nicht.
5. Wer mehrere Wohnungen zum Wohnen oder Schlafen nutzt, muss sich für alle registrieren lassen – dazu mal auf der Startseite unter Menü zu „Hauptwohnung“ nachlesen.
6. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden (§ 13 Abs. 1 MG NRW). Wer dies nicht tut, handelt ordnungswidrig (§ 37 Abs. 1 Nr.2 MG NRW). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet werden (§ 37 Abs. 3 MG NRW). Möglich wäre auch noch eine Geldbuße aus der ZWSt-Satzung der Kommune mit Nebenwohnung. Dazu müsste man wissen, in welcher Kommune die Wohnung liegt, in der Du Dich nicht überwiegend (rein zeitlich betrachtet) aufhältst und ob Du volljährig, alleinstehend, verheiratet oder lebenspartnerschaftlich verbunden bist.

Nun die Frage: Um was geht es Dir>

Strafe vergessene Anmeldung

julia3 @, Mittwoch, 26.01.2011 (vor 5251 Tagen) @ Alfred

Danke für die schnelle Antwort und die angebotene Hilfe. Also: ich bin volljährig, ledig und die nicht angemeldete Whg ist in Mülheim an der Ruhr, die Hauptwohnung in Düsseldorf (dort wohnen ich zusammen mit meinem Freund).
Ich bin in Mülheim ja auch schon (für ein paar Nächte, meist 3, die Woche) im Mai eingezogen.
Ist dann diese Wohnung in Mülheim eine Nebenwohnung>
Helfen diese Infos weiter>
1000€...*angst

Strafe vergessene Anmeldung

Alfred @, Mittwoch, 26.01.2011 (vor 5251 Tagen) @ julia3

Erst Mal geht es hier nur um das Melderecht
Also, wenn die Wohnung in Mülheim nicht vorwiegend genutzt wird, und Du überwiegend in Düsseldorf wohnst, wäre dort Deine Hauptwohnung.
Ich hatte Dir ja schon geschrieben, dass das nur das Anmieten einer Wohnung nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden muss.
Der Knackpunkt bei Dir ist die Frage, wann Du die Wohnung bezogen hast. „bezogen“ ist ein nur schwer genau definierbarer Begriff, der zudem nur subjektiv beantwortet werden kann.
Als erstes Problem taucht da der Mietbeginn im Mai auf. Denn das wäre – nach allgemeiner Erfahrung - mehr oder weniger der Zeitpunkt des Einzugs. Allerdings ist das nicht automatisch so, deswegen musst Du den „Tag des Einzugs“ bei der Anmeldung angeben.
Du kannst davon ausgehen, dass beim Anmelden dann ein Nachweis verlangt wird, dass Du in der anzumeldenden Wohnung wohnst Legst Du – was üblich ist- den Mietvertrag (was gesetzlich nicht vorgeschrieben ist) vor, kommen unverweigerlich dumme Fragen, die Du nicht ehrlich beantworten kannst, ohne damit deutlich zu machen, dass Du dort schon seit Mai wohnst. Das ist ordnungswidrig und könnte mit einem Bußgeld geahndet werden (Angst zurückfahren, 1.000,00 € werden es bestimmt nicht sein – eher die Größenordnung 0 bis 100 €).
Anders wäre es z.B. Du könntest eine Bestätigung des Vermieters vorlegen, aus der schlicht – ohne Nennung des Zeitpunktes – hervorgeht, dass Du in der anzumeldenden Wohnung wohnst. Das reicht als Nachweis allemal und es werden von Anfang an keine dummen Fragen aufkommen, die Du beantworten müsstest. Allerdings wäre das in Deiner konkreten Lage möglicherweise unehrlich.

Laut Internet-Auftritt der Stadt wird in Mülheim an der Ruhr die Zweitwohnungsteuer (noch) nicht erhoben.

Reicht das einstweilen>

Strafe vergessene Anmeldung

julia3 @, Mittwoch, 26.01.2011 (vor 5251 Tagen) @ Alfred

» Reicht das einstweilen>

ja, tausend dank! Ich werde da mal anrufen und versuchen, ohne meinen Namen zu nennen, mein Problem zu schildern und was es dann kostet. Bei max. 100 € würde ich lieber nicht lügen und das Geld bezahlen.
DANKE!

Strafe vergessene Anmeldung

Alfred @, Mittwoch, 26.01.2011 (vor 5251 Tagen) @ julia3

» anrufen ... ohne meinen Namen zu nennen,
Dann denke aber auch an die Rufnummeruntedrückung ;-)

» Bei max. 100 € würde ich lieber nicht lügen und das Geld bezahlen.
Es es wie et es. Klare, ehrliche Entscheidung.

» DANKE!
Bitte, gern geschehen.