Strafe vergessene Anmeldung
Eine Antwort, die Dir bestimmt nicht sofort weiter hilft. Aber ich weiß einfach nicht, wie ich Dir helfen kann.
Deswegen vorab ein paar Anmerkungen:
1. Das Anmieten einer Wohnung muss nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden - nur das Beziehen einer Wohnung, die man zum Wohnen oder Schlafen nutzt.
2. Wer melderechtlich nur mit einer Wohnung registriert ist, hat eine alleinige/einzige Wohnung.
3. Wohnsitze (scheint eine unausrottbare Manie zu sein) sind überhaupt nicht meldepflichtig
4. Eine Zweitwohnung kann man nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden, allenfalls eine Nebenwohnung. Was bei Dir zutrifft, weiß ich nicht.
5. Wer mehrere Wohnungen zum Wohnen oder Schlafen nutzt, muss sich für alle registrieren lassen – dazu mal auf der Startseite unter Menü zu „Hauptwohnung“ nachlesen.
6. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden (§ 13 Abs. 1 MG NRW). Wer dies nicht tut, handelt ordnungswidrig (§ 37 Abs. 1 Nr.2 MG NRW). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet werden (§ 37 Abs. 3 MG NRW). Möglich wäre auch noch eine Geldbuße aus der ZWSt-Satzung der Kommune mit Nebenwohnung. Dazu müsste man wissen, in welcher Kommune die Wohnung liegt, in der Du Dich nicht überwiegend (rein zeitlich betrachtet) aufhältst und ob Du volljährig, alleinstehend, verheiratet oder lebenspartnerschaftlich verbunden bist.
Nun die Frage: Um was geht es Dir>
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julia3,
25.01.2011
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Alfred,
25.01.2011
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julia3,
26.01.2011
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Alfred,
26.01.2011
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julia3,
26.01.2011
- Strafe vergessene Anmeldung - Alfred, 26.01.2011
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julia3,
26.01.2011
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Alfred,
26.01.2011
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julia3,
26.01.2011
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Alfred,
25.01.2011