Zweitwohnung vergessen abzumelden - nun Steuer zahlen?
Hallo zusammen,
ich hatte heute Post wegen Zweitwohnsitzsteuer aus München (Fragebogen) und bin zugegeben etwas erschrocken.
Das was ich bis jetzt im Forum gefunden habe bezieht sich leider in der Regel auf Studenten und Wohnungen bei den Eltern.
Ich schildere einfach mein Anliegen:
Von 06/2008 bis 12/2009 hatte ich wegen meinem Job mein Hauptwohnsitz in München. 12/2009 bin ich mit meiner Freundin in Halle Saale zusammengezogen und habe dort auch meinen Haupwohnsitz angemeldet - München demzufolge als Zweitwohnsitz. Nun habe ich aber 06/2010 München verlassen und bin nach Halle gezogen.
Damals (06/2010) habe ich leider vergessen meinen Zweitwohnsitz in München abzumelden.
Nun steht die Frage im Raum wie verhalte ich mich richtig>
Mir ist relativ klar, dass ich die ZWst. für den Zeitraum von 12/2009 bis jetzt zahlen muss. Ich werde auch jetzt schnellstens den Zweitwohnsitz in München abmelden.
Kann mir im nachhinein noch ein Strick aus der vergessenen Abmeldung in München gedreht werden> Oder wird hier die Dauer des Zweitwohnsitzes zu grunde gelegt (12/2009 - bis jetzt). Ich habe zwar seit 06/2010 keine Wohnung mehr in München, aus dem Mietvertrag ist aber auch kein Ende ersichtlich. Dieser dient eigentlich nur zur Bemessungsgrundlage der Steuer>, wie wohl auch meine Steuererklärung>
Des Weiteren habe ich gelesen, dass es auch eine Einkommensgrenze für diese Steuer i.H.v. 25.000 Euro gibt. Ist damit das Brutto- oder Nettojahreseinkommen gemeint>
Vorab schon vielen Dank für eure Hilfe bzw. Ratschläge!
Viele Grüße
Alex
Zweitwohnung vergessen abzumelden - nun Steuer zahlen?
Nur der Ordnung halber: In Halle warst Du mit Haupt- und in München mit Nebenwohnung registriert. Vermutlich melderechtswidrig, aber darauf kommt es ja keinem an. Auch nicht darauf, ob man Student, Werktätiger, Auszubildender oder sonst was ist, aber darauf kommt es ja auch keinem an. Papier war geduldig.
» Nun steht die Frage im Raum wie verhalte ich mich richtig>
Geht gar nicht. Du spielst nämlich gerade eine Rolle in einer Schmierenkomödie, Titel "Die ZWSt im Lande der Bayern".
» Mir ist relativ klar, dass ich die ZWst. für den Zeitraum von 12/2009 bis jetzt zahlen muss.
Nicht zwangsläufig. Fällt z.B. überhaupt nicht an, wenn die Nebenwohnung in M. Deine Erstwohnung war (was ich vermute). da gibt es so viele Möglichkeiten, saubere, dreckige und legale.
» Ich werde auch jetzt schnellstens den Zweitwohnsitz in
München abmelden.
Melde Deine Nebenwohnung ab, aber pass auf, dass Du dabei keinen Fehler machst.
» Kann mir im nachhinein noch ein Strick aus der vergessenen Abmeldung in München gedreht werden>
Immer, wen der gemeine Bürger sich gesetzwidrig verhält, kann die Staatsmacht ihm einen Strick daraus drehen – in diesem Fall ein Bußgeld verhängen.
» Oder wird hier die Dauer des Zweitwohnsitzes zu
grunde gelegt (12/2009 - bis jetzt).
» Ich habe zwar seit 06/2010 keine Wohnung mehr in München, aus dem Mietvertrag ist aber auch kein Ende ersichtlich.
Muss auch nicht. Da gibt es:
- Übergabeprotokoll bei Auszug>
- Auskunft/Bestätigung des Vermieter,
oder … oder. ..
» wie wohl auch meine Steuererklärung>
Die Du sehr sorgfältig lesen solltest, bevor Du sie ausfüllst. Jede Frage kann eine Fußfalle sein.
Ist damit das Brutto- oder Nettojahreseinkommen gemeint>
„Wenn die Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG) im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht 25.000 € nicht überschritten“ ist man in Bayern arm und kann auf Antrag von der Steuerpflicht befreit werden. So will es das Gesetz.
Zweitwohnung vergessen abzumelden - nun Steuer zahlen?
Hallo Alfred,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
die Zeiträume noch einmal kurz zusammengefasst:
bis 05/2008: Hauptwohnsitz in Sachsen bei den Eltern
06/2008 - 12/2009 Hauptwohnsitz München
12/2009 - jetzt: Hauptwohnsitz Halle, Nebenwohnsitz München
» Mir ist relativ klar, dass ich die ZWst. für den Zeitraum von 12/2009 bis jetzt zahlen muss.
Nicht zwangsläufig. Fällt z.B. überhaupt nicht an, wenn die Nebenwohnung in M. Deine Erstwohnung war (was ich vermute).
Erstwohnung, wie meinst du das. Vor 06/2008 war ich bei meinen Eltern in Sachsen gemeldet.
» Ich habe zwar seit 06/2010 keine Wohnung mehr in München, aus dem Mietvertrag ist aber auch kein Ende ersichtlich.
Muss auch nicht. Da gibt es:
- Übergabeprotokoll bei Auszug>
- Auskunft/Bestätigung des Vermieter,
oder … oder. ..
ja gibt es, eine Mietschuldenfreiheitsbesch. ....
.... besteht die Steuerpflicht bis zum Zeitpunkt des Mietendes (in München) oder der Abmeldung des Nebenwohnsitzes>
Falls Mietende, müsste ich also durchaus mit einer Strafe rechnen>
Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG) im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht 25.000 € nicht überschritten
könnte interessant sein: Steuerpflicht wäre in meinem Fall 2010. zwei Jahre zuvor, genauer gesagt bis 05/2008 hatte ich für ein 3/4 Jahr Hartz 4 bezogen, davor Student
Sollte ich mir wirklich sehr gut überlegen was ich da angebe.
Viele Grüße bis dahin
Zweitwohnung vergessen abzumelden - nun Steuer zahlen?
Muss das mit den Wohnsitzen wirklich sein>
Aber gehen wir schrittweise vor:
Richtig dürfte – nach Melderecht sein:
bis 05/2008: alleinige Wohnung in Sachsen bei den Eltern
ab 06/2008 bis 12 2009: Nutzen von zwei Wohnungen, dabei
06/2008 - 12/2009 Hauptwohnung in München, Nebenwohnung bei den Eltern
12/2009 - jetzt: Hauptwohnung in Halle, Nebenwohnung in München; wobei melderechtskonform hier anzumerken ist: Die Registrierung mit Nebenwohnung in München war vermutlich von Anfang an falsch und ist seit dem Auszug 06/2010 definitiv falsch, denn seitdem nutzt Du nur noch eine einzige Wohnung.
Richtig könnte also sein:
12/2009 – bis 06/2010: (vermutlich) Hauptwohnung in München, Nebenwohnung in Halle
06/2010 bis jetzt: alleinige Wohnung in Halle, weil Nebenwohnung in München nur melderechtlich registriert ist, aber nicht mehr genutzt wird.
Damit hast Du unter Umständen 2 Probleme am Hals:
- die (vermutlich) falsche Registrierung in München/Halle von 12/2009 bis 06/2010 (relativ einfach lösbar)
- die unterlassene Abmeldung in München (wenn keine Ausrede vorhanden, dann „unlösbar“).
Wie die zu lösen sind, hängt u.A. davon ab, warum Du in München ab 12/2009 mit Nebenwohnung gemeldet warst. Dabei setze ich voraus, dass Du alleinstehend und seit 06/2008 volljährig bist.
Das war jetzt Schritt 1: Melderecht.
Die Begriffe „Wohnsitz“ (in allen Abarten), „Erst-„ und Zweitwohnung“ gibt es im Melderecht nicht. Sie verwirren nur.
Dis dahin noch Fragen>
Für Folgeschritte: Ist es Dir möglich, den Vordruck der Stadt München (Steuererklärung) zu scannen und mir zu mailen> Den kenne ich nämlich nicht.
Zweitwohnung vergessen abzumelden - nun Steuer zahlen?
Hallo Alfred,
erst einmal vielen Dank für deine Mühe.
Du hast vollkommen Recht, im nachhinein betrachtet hätte ich mir das mit der Ummelderei auch vorher genauer überlegen können. In München war es damals eben absehbar das es mit der Arbeit nicht mehe lange geht. Arbeitsvertrag lief aus und ich wollte die Stadt eh verlassen.
Knackpunkt wird wahrscheinlich nur das Versäumnis der Abmeldung in München sein. Da brauche ich noch eine zündente Idee - ob sie es dann auch akzeptieren...naja das steht dann auf einem anderen Blatt.
Ich melde mich bei dir noch einmal direkt.
Viele Grüße
Alex