Hauptwohnsitz Eltern, Arbeitswohnsitz andere Stadt. ZWS? ja?
Hallo, ich habe meinen Hauptwohnsitz in Rostock bei meinen Eltern. Arbeit habe ich in Lübeck gefunden, für ein Jahr. Muß ich den Hauptwohnsitz ummelden um der Zweitwohnnungssteur zu entgehen>> Was würde geschen wenn ich mich in Lübeck von selbst nicht anmelden würde, falle ich dann durchs Raster mangels Infos> Kurzum ich brauche Rat. Danke vorab.
Hauptwohnsitz Eltern, Arbeitswohnsitz andere Stadt. ZWS? ja?
Was spricht dagegen, sich legal zu verhalten>
Melderechtlich wäre es erforderlich, den Hauptwohnsitz nach Lübeck umzumelden, sich in Rostock abzumelden, wenn man nur noch besuchsweise zu den Eltern fährt. Behält man den Nebenwohnsitz in Rostock bei, wird man zur ZWS veranlagt.
So einfach ist das.
Gruß
Yvonne Winkler
Hauptwohnsitz Eltern, Arbeitswohnsitz andere Stadt. ZWS? ja?
Behält man den Nebenwohnsitz in Rostock bei, wird man
» zur ZWS veranlagt. So einfach ist das.
Legales Verhalten ist immer gut. Aber: die Nebenwohnung bei den Eltern hat gute Aussichten auf "Steuerfreiheit" - sie wird schlicht nicht innegehabt.
Gruß
Hauptwohnsitz Eltern, Arbeitswohnsitz andere Stadt. ZWS? ja?
sie wird schlicht nicht innegehabt.
Wohl wahr, immer diese Ungenauigkeiten. Y.W.
Hauptwohnsitz Eltern, Arbeitswohnsitz andere Stadt. ZWS? ja?
Dazu müsstest du wissen, ob es sich um ein "ehemaliges Kinderzimmer" handelt. Dort fehlt es regelmäßig an der rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsgewalt über die Wohnung.
Bei einer eigenen abgeschlossenen Wohnung im Hause der Eltern besteht eine Pflicht zur ZWS.
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» Behält man den Nebenwohnsitz in Rostock bei, wird man
» » zur ZWS veranlagt. So einfach ist das.
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» Legales Verhalten ist immer gut. Aber: die Nebenwohnung bei den Eltern hat
» gute Aussichten auf "Steuerfreiheit" - sie wird schlicht nicht innegehabt.
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» Gruß
Hauptwohnsitz Eltern, Arbeitswohnsitz andere Stadt. ZWS? ja?
Halllo Mike,
ob er eine "eigene" Wohnung bei den Eltern hat, wird Enrico schon selber wissen. "Abgeschlossen" muss sie nicht sein, ein umschlossener Raum genügt (mit dem Übrigen in angemessener Entfernung) - wenn er denn innegehabt wird.
Gruß