Zweitwohnsitzsteuer

Markus32 @, Freitag, 28.01.2011 (vor 5304 Tagen)

Hallo ,
ich hätte da auch eine Frage bezüglich der Zweitwohnungssteuer.
Kurze Beschreibung:
Ich habe von 01.06.2006 bis zum 21.09.2007ausberuflichen Gründen in Köln gewohnt. In diesem Zeitraum habe ich zur Miete, in einer WG gewohnt und dieses auch als 2. Wohnsitz angemeldet.
Jetzt habe ich vor gut einer Woche einen Brief von der Stadt Köln erhalten. In diesem Schreiben wird auf einen Ratsbeschluss vom 16.12.2004 verwiesen, in dem die Stadt Köln die Steuer für Zweitwohnungen beschlossen hat.
Habe hier im Forum gelesen das es eine Frist von 4 Jahren Bezüglich der nach Vordergrund einer Steuer auf die Zweitwohnung gibt.
Trifft das in meinem Fall auch zu> Ist es entscheiden wann ich mich an oder abgemeldet habe>
Würde mich über eine Antwort bzw. Kommentar hier im Forum freuen.
Mfg Markus

Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Freitag, 28.01.2011 (vor 5304 Tagen) @ Markus32

Zweitwohnungsteuer.

Zu Deinem Problem komme ich mit einem anderen Beitrag. Hier vorab ein Kommentar im Interesse der Mitarbeiter der Stadtverwaltung, über den Du Dich hoffentlich freuen kannst.

Schön zu erfahren, dass es Köln noch gibt.
Noch schöner zu erfahren, wie gewissenhaft man dort arbeitet – nichts geht verloren, dauert nur, bis man es wieder findet. Aber das liegt sicherlich an der hoffnungslosen Überforderung des zuständigen Personals.

Da bin ich der Auffassung: Alle Betroffenen sollten einen Appell an Herrn Frantzen richten:

Sire, geben Sie Handlungsfreiheit. Verstärken Sie als fürsorglicher Vorgesetzter das Personal Ihrer Abteilung Gemeindesteuern, Gruppe Zweitwohnungssteuer, oder stellen sie alternativ wenigsten einen Sachkundigen ein, der von der Sache wirklich was versteht und ihre Mitarbeiter (>) beraten kann (soll es sogar linksrheinisch geben). Außerdem wäre es schön, wenn Sie die Beschlüsse des BVerfG seit 2005 endlich beachten würden. Kann bei den vielen Änderungen der Kölner Satzung nun wirklich nicht auf eine redaktionelle Kleinigkeit ankommen.“

So, das musste sein.:-D

Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Freitag, 28.01.2011 (vor 5304 Tagen) @ Markus32

Ich nehme mal an, Du hast eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten.

» Habe hier im Forum gelesen das es eine Frist von 4 Jahren Bezüglich der Nachfordergrund einer Steuer auf die Zweitwohnung gibt.
Diese Frist gibt es tatsächlich. Sie hilft Dir nur nichts. Das mit den 4 Jahren kannst Du getrost vergessen – oder Du schaltest einen anwaltlich tätigen Volljuristen - Fachgebiet Verwaltungsrecht - ein (der dann allerdings m.E. mit diesem Argument auch nicht durchkommt dürfte). Da hat man sich in der Satzung gut abgesichert und derartige Eventualitäten berücksichtigt – schließlich kennt man das eigene Arbeitstempo.

Die Registrierung mit Nebenwohnung ist – nach unmaßgeblicher Auffassung der in Köln Zuständigen – das alleinige Kriterium der Steuerpflicht. Da rufen sie reflexartig: Zahlen und heben den Steuerbescheid nach einer Klage dann auf, bevor es zu einer Verhandlung kommt. Aber erst Mal muss geklagt werden. Funktioniert wunderbar.

Ob Du da Chancen hast, der ZWSt zu entgehen, kann ich nicht beurteilen. Da fehlen mir einige Informationen, wobei ich stillschweigend davon ausgehe, dass Du volljährig und alleinstehend bist und deswegen – so höchstrichterlich festgestellt - keine besonders zu schützenden familiären Bindungen mehr hast.

Die Berufstätigkeit könnte allerdings interessant werden. War das eine Vollzeitbeschäftigung (5-Tage-Woche). Hast du Dich unter Umständen vorwiegend in Köln aufgehalten (Faustformel: Mehr Arbeitstage in Köln als Aufenthaltstage in der Hauptwohnung>). Lässt sich das u.U. sogar nachweisen (z.B.Arbeitsvertrag, Bestätigung des Arbeitgebers, alte Steuererkärungen)>