Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Freitag, 28.01.2011 (vor 5761 Tagen) @ Markus32

Ich nehme mal an, Du hast eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten.

» Habe hier im Forum gelesen das es eine Frist von 4 Jahren Bezüglich der Nachfordergrund einer Steuer auf die Zweitwohnung gibt.
Diese Frist gibt es tatsächlich. Sie hilft Dir nur nichts. Das mit den 4 Jahren kannst Du getrost vergessen – oder Du schaltest einen anwaltlich tätigen Volljuristen - Fachgebiet Verwaltungsrecht - ein (der dann allerdings m.E. mit diesem Argument auch nicht durchkommt dürfte). Da hat man sich in der Satzung gut abgesichert und derartige Eventualitäten berücksichtigt – schließlich kennt man das eigene Arbeitstempo.

Die Registrierung mit Nebenwohnung ist – nach unmaßgeblicher Auffassung der in Köln Zuständigen – das alleinige Kriterium der Steuerpflicht. Da rufen sie reflexartig: Zahlen und heben den Steuerbescheid nach einer Klage dann auf, bevor es zu einer Verhandlung kommt. Aber erst Mal muss geklagt werden. Funktioniert wunderbar.

Ob Du da Chancen hast, der ZWSt zu entgehen, kann ich nicht beurteilen. Da fehlen mir einige Informationen, wobei ich stillschweigend davon ausgehe, dass Du volljährig und alleinstehend bist und deswegen – so höchstrichterlich festgestellt - keine besonders zu schützenden familiären Bindungen mehr hast.

Die Berufstätigkeit könnte allerdings interessant werden. War das eine Vollzeitbeschäftigung (5-Tage-Woche). Hast du Dich unter Umständen vorwiegend in Köln aufgehalten (Faustformel: Mehr Arbeitstage in Köln als Aufenthaltstage in der Hauptwohnung>). Lässt sich das u.U. sogar nachweisen (z.B.Arbeitsvertrag, Bestätigung des Arbeitgebers, alte Steuererkärungen)>


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