Geschwurbel

Alfred @, Sonntag, 30.01.2011 (vor 5344 Tagen)

Geschwurbel - Zugegeben, das ist kein „feines“ Wort – dafür deutlich: Ein abwertender Begriff für vermeintlich oder tatsächlich unverständliche, realitätsferne oder inhaltsleere Aussagen (vgl. Wikipedia).

Um meine Auffassung vom Geschwurbel des BVerwG in seinen Urteilen zur Zweitwohnungsteuer bei Studenten von 2008/2009 ein bisschen zu verdeutlichen, vorweg meine, mir in diesem Zusammenhang rechtlich vorgegebene Auffassung zur geforderten „wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“.

Bei entsprechender Ausgestaltung ist das Erheben einer Zweitwohnungsteuer als einer (örtlichen) Aufwandsteuer zulässig. Dazu muss (!) man heute wohl leider von der Grundannahme ausgehen:

„Das Innehaben einer Zweitwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt.“

Der Begriff der Aufwandsteuer wird im Grundgesetz nicht bestimmt, sondern vorausgesetzt. Zu den Kriterien einer (örtlichen) Aufwandsteuer hat sich das BVerfG in der Überlingen-Entscheidung (BVerfGE 65, 325) ausführlich geäußert und hält an diesen recht klaren und stringenten Ausführungen mit marginalen Änderungen fest. Für die beste Zusammenfassung halte ich folgende:

„Aufwandsteuern sind Steuern auf die Verwendung finanzieller Mittel für den persönlichen Lebensbedarf, in der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt. Der Aufwand als ein äußerlich erkennbarer Zustand, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient. Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich.“

Besonders der letzte Satz: Das Credo aller Kommunen und vieler Gerichte. Für mich interessant: Es ist hier weder von einem besonders herausgehobenen Aufwand oder einer besonders herausgehobenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Rede. Auch nicht von einem Aufwand, der über das hinausgeht, was zur gewöhnlichen Lebensführung erforderlich ist. Nur, kurz, brutal, schmerzlos: Aufwand. Folgerung für mich: Wird Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf betrieben, darf Aufwandsteuer erhoben werden.

Um Einwänden vorzubeugen: An einigen Stellen weicht das BVerfG in den (Nichtannahme-)Beschlüssen vom 17.02.2010 (1 BvR 529 und 2664/09) leider von seiner klaren Linie ab. Störend ist (zumindest für mich) in diesem Zusammenhang insbesondere der BVerfG-Beschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 (Jagdsteuer in Ahrweiler).

Geschwurbel

Alfred @, Montag, 19.09.2011 (vor 5112 Tagen) @ Alfred

Nachdem ich nun feststellen musste, dass niemand den Beitrag gelesen hat, vielleicht ein paar Erläuterungen:
1. Dieser sanfte Beitrag ist weit entfernt von einer kämpferischen Ankündigung, die zu einer Vernichtung von irgendetwas führen soll. Eine derart militärische Wortwahl, an der empfindsame Gemüter Anstoß nehmen könnten, ist meinem sanften, alters-milden Gemüt völlig fremd.
Da klingt eine Ankündigung wie „… habe ich beschlossen, bei meinem Angriff auf die Kölner Zweitwohnungssteuer keinen Stein mehr auf dem anderen zu lassen“ doch viel martialischer, oder>
2. Eine Schlappe für die Richterschaft herbei zu führen lag und liegt nicht in meiner Absicht. Ganz im Gegenteil, ich halte die meisten Richter für ehrenwerte Personen.
3. Ich habe auch keine schonungslose Abrechnung angekündigt, allein schon deswegen nicht, weil mir dazu die Mittel fehlen.

Sollte aber Bedarf bestehen, die Zweitwohnungsteuer-Rechtsprechung des BVerwG (mit dem ich mich nicht zu versöhnen brauche) in einigen Punkten, denen die nötige Präzision fehlt, näher zu beleuchten, bin ich gerne dazu bereit, dies im dialogischen Prinzip zu tun.

Geschwurbel

Himbim13 @, Mittwoch, 21.09.2011 (vor 5110 Tagen) @ Alfred

2. Eine Schlappe für die Richterschaft herbei zu führen lag und liegt nicht in meiner Absicht. Ganz im Gegenteil, ich halte die meisten Richter für ehrenwerte Personen.
3. Ich habe auch keine schonungslose Abrechnung angekündigt, allein schon deswegen nicht, weil mir dazu die Mittel fehlen.

Aber, aber, aber!

Eine Fundsache, ob es stimmt weis ich nicht. Aber doch bemerkenswerte Ausführungen.
Man kann es kaum glauben.

Fundstelle:
Helmut Krause .J
Querdenker Konsequente Manipulation Beitrag: #1
Als Rechtsanwalt habe ich viele Richter kennengelernt, von deren fachlichen und charakterlichen Zuverlässigkeit ich überzeugt bin. Deswegen hat mich umso mehr erschreckt, was ich in den "Odenwald Geschichten" gefunden habe:
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Ist, wer Richter oder Staatsanwälte kriminell schimpft, selbst ein Krimineller-oder eher ein Spinner> Kann sein, muss aber nicht sein.
Versteckt in einem unscheinbaren Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2008 war ein bemerkenswertes Statement zu lesen.
Frank Fahsel schrieb dort:
[quote]'7ch habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann". <[/quote]
Er schreibt weiter: >Ich... habe ... ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. <
Nun gut, ähnliches konnte man schon früher auf justizkritischen Seiten wiejustizskandale.de und auch auf odenwaldgeschichten.de lesen.
Der kleine, feine Unterschied ist der: Frank Fahsel ist selbst Jurist, mehr noch, er war Richter am Landesgericht Stuttgart.http://www.querdenkerforum.delforum/showthread.php>tid=618&pid=871&m... 22.03.2011

Geschwurbel

Alfred @, Donnerstag, 22.09.2011 (vor 5109 Tagen) @ Himbim13

Den Beitrag von/über F.F. kannte ich schon. Ohne in diesem Zusammenhang die Richtigkeit überprüfen zu können, sehe ich hier keinen Widerspruch zu meiner subjektiven Auffassung, denn „unzählige Richter und Staatsanwälte“ ist eine andere Aussage als „die meisten“. Anders als F.F. kenne ich natürlich aus eigenem Erleben keine unübersehbare Schar von Richtern und Staatsanwälten – aber doch eine beträchtliche Zahl, und von denen ist nach meinen Erfahrungen nur der geringste Teil als „kriminell“ einzustufen (was freilich immer noch zu viele sind).

Aber vielleicht war es von mir auch anders gemeint> Denn auch Brutus war ein ehrenwerter Mann (Marc Anton in William Shakespeares Julius Cäsar).

Und was die Mittel angeht: Seit Abschaffung des Instituts der Urteilsschelte kann auch ein Richter sich ungefährdet von Recht und Gesetz entfernen, solange er es nicht bewusst und schwerwiegend tut. Und wer entscheidet, was bewusst du schwerwiegend ist> Es lebe dir Kunst der Auslegung von Gesetzen.

Geschwurbel

Alfred @, Freitag, 23.09.2011 (vor 5108 Tagen) @ Himbim13

Mal exemplarisch aufgezeigt, warum eine "Schlappe für die Richterschaft" überhaupt nicht möglich sein kann. Einigen Lesern zu Liebe habe ich die bayerische Landeshauptstadt München ausgewählt.

Die Zweitwohnungsteuersatzung der Landeshauptstadt München enthält eine Ausnahmevorschrift, die wohl als Befreiung von der Steuerpflicht zu verstehen ist.
„Als Zweitwohnungen gelten nicht: … „Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in der Landeshauptstadt München innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Landeshauptstadt München befindet“, § 2 Abs. 3 Nr. 3. ZWStS München

Welchen Zweck diese Vorschrift haben soll, ist einigermaßen klar:
Die Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 3 Nr. 3 ZwStS bezweckt ersichtlich die Umsetzung der Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 11. Oktober 2005 (BVerfGE 114, 316) getroffen hat“, Bay VGH Beschluss vom 17.03.2009 - 4 CS 09.25 und in st. Rspr.

Klingt einleuchtend, denn jeder der Lesen kann, findet dies im (nichtamtlichen) Leitsatz zu diesem Beschluss bestätigt.
Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, diskriminiert die Ehe und verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG.“

Diskriminierung der Ehe – das darf natürlich nicht sein. Die Zweitwohnungsteuersatzung der bayerischen Landeshauptstadt München diskriminiert mit ihrer Definition des Steuergegenstandes selbstverständlich die Ehe – anders geht es nun mal nicht. Das darf aber in einem demokratisch-christlichen geprägten Freistaat nicht sein. Deswegen muss diese Ausnahmevorschrift her, die in ihrem klaren Wortlaut natürlich nun auch wieder nicht verfassungskonform ist.
Auch wenn § 2 Abs. 3 Nr. 3 ZwStS nicht ausdrücklich den Hinweis enthält, dass die Befreiung von der Steuerpflicht nur bei vorwiegender Nutzung der Nebenwohnung eintritt, ist diese Voraussetzung in die Vorschrift hineinzulesen, weil sie nur so mit Verfassungsrecht vereinbar ist“, Bay VGH a.a.O.

Die Begründung scheint offensichtlich:
Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts stellen zweifelsfrei auf die „vorwiegend genutzte Wohnung“ ab (BVerfG, a.a.O. S. 337). Nach Sinn und Zweck der Vorschrift greift daher die Privilegierung des § 2 Abs. 3 Nr. 3 ZwStS nur dann ein, wenn es sich bei der als Nebenwohnung gemeldeten Wohnung um die überwiegend genutzte Wohnung handelt, die wegen der besonderen familiären Umstände melderechtlich gerade nicht als Hauptwohnung angemeldet werden kann“, Bay VGH a.a.O.

Erstaunt stellen wir fest: Nun wird wegen hinzutretender besonderer Umstände die Ehe plötzlich mit dieser Ausnahmevorschrift privilegiert, weil sie (nicht mehr) diskriminiert wird.
Allein der unterschiedliche Familienstand kann bei ansonsten gleichen tatsächlichen Umständen, die melderechtlich gleich zu beurteilen sind, die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen, vielmehr müssen bei verfassungskonformer Auslegung besondere, die Privilegierung rechtfertigende Umstände hinzutreten“, Bay VGH a.a.O.

Da staunt eigentlich nur der Laie, und mancher mag sich seinen Teil denken. Aber ihm sei gesagt: Er denkt in die falsche Richtung. Denn eines ist sicher: Um Rechtsbeugung handelt es sich hier auf keinen Fall. Es kann weder die Rede davon sein, dass der erkennende Spruchkörper hier vorsätzlich Recht falsch angewendet hätte – das scheint schon deswegen unmöglich, weil er ja im Namen des Volkes „für Recht erkannt“ hat. Und von einem schwerwiegenden Fall kann hier auch nicht die Rede sein, denn schließlich führt die Höhe der Zweitwohnungsteuer nicht zu einer derart einschneidenden Belastung, dass damit irgendwelche Rechte verletzt werden könnten.

Geschwurbel

Himbim13 @, Samstag, 24.09.2011 (vor 5107 Tagen) @ Alfred

» Zitat Herr Alfred:
Es kann weder die Rede davon sein, dass der erkennende Spruchkörper hier vorsätzlich Recht falsch angewendet hätte
Zitat Herr Frank Fahsel:
>Ich... habe ... ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. <

Frage: Wer ist das System, wer macht das System>
Sind es nicht auf politischem Gebiet hinsichtlich der 2.WhgST die Legislativen der Länder in freier Entscheidung und die, daraus ermöglichte, bzw. daraus verpflichtende Judikatur (Rechtsprechung)>

Zitat: Herr Alfred hinsichtlich entscheidender Spruchkörper:
….das scheint schon deswegen unmöglich, weil er ja im Namen des Volkes „für Recht erkannt“ hat.

Was alles, angeblich, bereits im Namen des Volkes entschieden wurde, kann man ja seit Robespierre bis in die heutige Zeit nachlesen oder jeden Tag verfolgen. Soweit man es nicht selbst, was die Neuzeit betrifft, erlebt hat. Wurden, bzw. werden denn die betroffenen Teile des Volkes von der letztendlich zuständigen Legislative und zugleich Administrative gehört> Haben Diese, von der Aufwandsteuer (Abschöpfungsteuer lt. Bayer. Landesanwaltschaft), infolge der Systemkonformität überhaupt die Möglichkeit an der politisch Willensbildung in diesem, freiheitlich demokratischen Rechtsstaat teilzunehmen (kommunales Wahlrecht)>

Zitat Herr Alfred:
Und von einem schwerwiegenden Fall kann hier auch nicht die Rede sein, denn schließlich führt die Höhe der Zweitwohnungsteuer nicht zu einer derart einschneidenden Belastung, dass damit irgendwelche Rechte verletzt werden könnten.

Nun, bei Ansatz des Einkommens derjenigen die eine solche These von sich geben bzw. eine solche Annahme zu Grunde legen, könnte es möglich sein. Die im Forum Hilfesuchenden scheinen aber hier anderer Auffassung zu sein. Zu diesen Punkt sollte man doch einmal die Betroffenen hören.

Aber die, seit Jahrzehnten mit dem Untertanengen infizierten Deutschen getrauen sich ja nicht einmal zu einer derartigen Unterstellung sich öffentlich zu äußern.

Zur Veranschaulichung wird versucht das “organisierte System“ einmal graphisch dar zu stellen. Hinsichtlich der Klageformen (Verpflichtungs- Unterlassungs- usw.) wird jedoch nicht in Anspruch genommen die Organisation des Systems in seinen Möglichkeiten vollständig dargestellt zu haben.

Anmerkung: Diese Darstellung ist vor allem auf das Bundesland Bayern bezogen. Namen und Abläufe können in den anderen Bundesländern bzw. Stadtstaaten andere Bezeichnungen haben.
Im mittleren Strang, von oben nach unten gelesen
werden die Kompetenzstellen benannt..
Im rechten Strang von unten nach oben gelesen
veranschaulicht zunächst der verwaltungsrechtliche- und danach den sich ergebende juristische Weg.
Auf der linken Seite, von unten nach oben ein
möglicher politischen Weg.
Diese Darstellung ist vor allem für Bürger gedacht, die im normalen Leben mit bürokratischen Abläufen bisher
verschont wurden.

Geschwurbel

Alfred @, Sonntag, 25.09.2011 (vor 5106 Tagen) @ Himbim13

» Zitat Herr Alfred:
» Und von einem schwerwiegenden Fall kann hier auch nicht die Rede sein, denn schließlich führt die Höhe der Zweitwohnungsteuer nicht zu einer derart einschneidenden Belastung, dass damit irgendwelche Rechte verletzt werden könnten.

» Nun, bei Ansatz des Einkommens derjenigen die eine solche These von sich geben bzw. eine solche Annahme zu Grunde legen, könnte es möglich sein.
Da könnte was dran sein – oder auch nicht. Hören wir doch einfach mal in das BVerfG rein:
„Die Besteuerung [mit der ZWSt] führt zu einer ökonomischen Entwertung der Berufstätigkeit an einem anderen Ort als dem der Ehewohnung, die sich erschwerend auf die Vereinbarkeit von Ehe und Berufsausübung an unterschiedlichen Orten auswirkt.
Wir lernen: 2005 wirkt sich die Zweitwohnungsteuer bei einem Ehepaar (Doppelverdiener) erschwerend aus und diskriminiert die Ehe. Das sieht 2010 bei einem Studenten natürlich völlig anders aus:
„Schließlich führt auch die Höhe der Zweitwohnungsteuer von 10 Prozent der Kaltmiete nicht zu einer derart einschneidenden Belastung, dass hierdurch ein gravierender finanzieller Druck auf die Aufgabe des vorwiegenden Aufenthalts des Studenten bei den Eltern zugunsten eines vorwiegenden Aufenthalts in der Wohnung am Studienort ausgeübt würde.“
Beide Entscheidungen sind selbstredend unanfechtbar und wir lernen: Je höher das Einkommen, desto einschneidender die finanzielle Belastung durch die Zweiwohnungstuer.

» Die im Forum Hilfesuchenden scheinen aber hier anderer Auffassung zu sein.
Die „im Forum Hilfesuchenden“ haben meist wen konkretes Problem und Fristen, die zu wahren sind. Da auf Entscheidungen der Legíslative oder gar auf eine „Systemänderung“ warten zu wollen, geht an der Sache vorbei.

» Zu diesen Punkt sollte man doch einmal die Betroffenen hören.
Wer fragt denn die Frösche, wenn man einen Teich trocken legen will> (Entschuldigung, das musste einfach sein – über den Spruch ärgere ich mich seit Jahren.)

Geschwurbel

Himbim13 @, Montag, 26.09.2011 (vor 5105 Tagen) @ Alfred

Nun, bei Ansatz des Einkommens derjenigen die eine solche These von sich geben bzw. eine solche Annahme zu Grunde legen, könnte es möglich sein.
Da könnte was dran sein – oder auch nicht. Hören wir doch einfach mal in das BVerfG rein:

Wenn die Väter des Grundgesetzes mit derartigen Auslegungen ihres Werkes konfrontiert würden, wie nicht nur Diese, sondern vielen Weiteren zu dieser Steuer, würden sie so rotieren, dass wenn ein Aggregat angeschlossen würde man auf sämtliche Windparks bzw. anderen Energiefirlefanz verzichten könnte. Man muss sich nur wundern, wie viel geistige Energie von Spitzenjuristen aufgewendet werden muss, um das arglose Volk mit schwer- wenn überhaupt verständlichen Ausführungen, die von unfähigen Politikern gesetzten Fakten, als rechtskonform begreiflich machen versuchen. Man könnte schon annehmen, dass mit dieser politischen Verhaltensweise eine überproportional sich entwickelnde Berufsgruppe in Arbeit und Brot gebracht werden soll. Andererseits wiederum ist beabsichtigt die überlastete Berufsgruppe bereits dadurch zu entschädigen, dass bereits das Rechtsersuchen gebührenpflichtig wird (s. An denken des BVerfG’s-Präsidenten). Wäre es nicht richtiger der Intelligenz eines F.J. Strauss zu gedenken, die Steuer zu verbieten, damit Steuerausgaben zu reduzieren, die Überlastung hochqualifizierter Juristen zu reduzieren und den Menschen nicht die zügellose, sonder verantwortungsvolle Selbstbestimmung zu überlassen. Eine Selbstbestimmung die in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein müsste. Oder quo vadis (wo gehst Du hin)>
Sollte Griechenland nicht schon in den Kommunen anfangen!>


» Die im Forum Hilfesuchenden scheinen aber hier anderer Auffassung zu sein.
Die „im Forum Hilfesuchenden“ haben meist wen konkretes Problem und Fristen.

Das ist unbestritten. Die den Ratsuchenden erteilte, in vielen Fällen schnelle Hilfe ist doch begrüßenswert, ja wenn nicht sogar lobenswert. Zeigt aber diese Vielzahl der Hilfesuchenden nicht die Unwissenheit und Ohnmächtigkeit dieser Bürger, die auf diese Weise, teils sogar noch rückwirkend, abgezockt werden. Und in vielen Fällen entweder nur noch zwischen Belzebub und Satan entscheiden können oder sogar kriminalisiert werden. Man beachte doch die Ausführung im Forum „Christian: „ Der 1000. vom 22.05.2008; hier: Ausführung von Tilli am 23.05.2008“.
Ist es demzufolge verwerflich auf den politischen Weg ggf. verbunden mit öffentlich rechtlichen demokratischen Mitteln gegen eine solche politische Unsinnigkeit vorzugehen> Ist es unsinnig, die Betroffenen darauf aufmerksam zu machen, dass Sie alleine, siehe wie vor „Tilli“,zerdrückt werden wie eine matschige Tomate> Kann nicht ein steter Tropfen den Stein höhlen> Auch dann, wenn man sich wie ein Eichhörnchen nur mühsam ernährt. Es ist zwar bekannt, dass Hoffen und Harren manchen zum Narren hält. Trotz allem, die Hoffnung stirbt zuletzt. Siehe ehemalige Teilung.

Wer fragt denn die Frösche, wenn man einen Teich trocken legen will> (Entschuldigung, das musste einfach sein – über den Spruch ärgere ich mich seit Jahren.)

Es ist doch nicht beabsichtigt den Teich trocken zu legen. Nein es soll versucht werden die Frösche zum quaken zu bringen und das unüberhörbar!!!!!!!!!!!!!!!;-)

Geschwurbel

Alfred @, Dienstag, 27.09.2011 (vor 5104 Tagen) @ Himbim13

» Man muss sich nur wundern, wie viel geistige Energie von Spitzenjuristen aufgewendet werden muss, ...
Was mich nicht wundert, aber verdrießt, ist die Unzahl der Volljuristen, die ihre wie immer auch ausgeprägten Fähigkeiten für die Erfindung immer unsinnigerer Abgaben einsetzen und bewusst(>) Unsinn verbreiten. Recht ohne Moral> Eine seit Jahrtausenden virulente Frage, die in der Praxis immer noch nicht befriedigend beantwortet wird .

» Man beachte doch die Ausführung im Forum „Christian: „ Der 1000. vom 22.05.2008; hier: Ausführung von Tilli am 23.05.2008“.
Tilly hat am 23.5.2008 zwei Beiträge verfasst (17:18 und 23:06 Uhr). Beide gehen in die gleiche Richtung und sind aus meiner Sicht inhaltlich nicht zu beanstanden. Sie beschreiben klar die konkrete Situation (und die Machtverhältnisse). Er hätte vielleicht noch den Lobbyismus anführen konnen.

» Ist es demzufolge verwerflich auf den politischen Weg ...
Es ist nicht verwerflich, gegen die ZWSt mit allen zulässigen Mitteln vorzugehen. Ganz im Gegenteil. Aber dazu bedarf es einer sachlichen Analyse der realen Zustände und Machtverhältnisse, um die eigenen Möglichkeiten auszuloten. Wie das funktionieren kann (zumindest begrenzt) zeigt das Beispiel „Zweifamilienhäuser in Köln“. Das Ende der städtischen Aktion ist noch offen. Ein „Rundumschlag“ gegen die Zweitwohnungsteuer ist angesichts der Bedeutung dieser Steuer und der Zahl der Betroffenen im Allgemeinen wenig hilfreich. Da muss der stete Tropfen schon sehr lange (zu lange>) auf den kommunalen Beton einwirken. Außerdem it der Lotuseffekt zu beachten.

Kleines Beispiel aus der Praxis für die Praxis:
Ein Politiker begründet die Zulassung der ZWSt im Landtag und behauptet so offensichtlich die Unwahrheit, dass jeder es merken muss. Keine Stimme regt sich. Später von einem Untertanen (pardon: Bürger) darauf angesprochen, handelte es sich bei der falschen Behauptung um einen rhetorischen Kunstgriff. Und für etwaigen Unsinn, den die Kommunen veranstalten, ist man schlicht nicht zuständig. Es gibt schließlich wichtigere Probleme.

» Siehe ehemalige Teilung.
Ja, die Beendigung der deutschen Teilung ist ein Paradebeispiel für juristische Anpassung an die normative Macht des Faktischen. Durchaus vernünftig, aber die Eltern des Grundgesetzes (und nicht nur die) hatten das noch anders gesehen. Muss hier aber nicht vertieft werden.

» ...es soll versucht werden die Frösche zum quaken zu bringen und das unüberhörbar!!!!!!!!!!!!!!!;-)
Sie "quaken2 ja, die "Frösche". Problem ist nur: Das „Quaken der Frösche“ prallt an den „Teichtrockenlegern“ ab wie von einer Betonwand. Sie wollen es nämlich nicht hören.