Zweitwohnungssteuer in Erfurt

hexe222 @, Sonntag, 30.01.2011 (vor 5270 Tagen)

Ich beabsichtige, mir in Erfurt eine Ferienwohnung zuzulegen, die ich bei Besuchen in Erfurt (habe dort viele Freunde und Familie) zum Übernachten nutzen möchte.
Ich würde diese Wohnung nicht vermieten und letztlich auch weitestgehend nur selbst nutzen (eventuell auch Freunden mal unentgeltlich zur kurzzeitigen Nutzung überlassen).

Muß ich mich bei einem Kurzaufenthalt in Erfurt überhaupt beim Einwohnermeldeamt anmelden> Und muß ich Zweitwohnungssteuer bezahlen>

Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich freuen.

hexe222

Zweitwohnungssteuer in Erfurt

Alfred @, Sonntag, 30.01.2011 (vor 5270 Tagen) @ hexe222

Was verstehst Du unter "Ferienwohnung">

» Muß ich mich bei einem Kurzaufenthalt in Erfurt überhaupt beim Einwohnermeldeamt anmelden>
Gute Frage. Mal im Thüringer Meldegesetz nachlesen.
http://th.juris.de/th/MeldeG_TH_2006_rahmen.htm
In Frage kommen für Dich §§ 13, 15 und besonders 23. Die Wohn- und Lebensverhältnisse müssen entsprechend gestaltet sein. Da kann
» (eventuell auch Freunden mal unentgeltlich zur kurzzeitigen Nutzung überlassen)
hilfreich sein. Unentgeltlich ist eher schädlich, letztlich aber belanglos. Die Tücke des Objekts dürfte im Begriff "Beziehen einer Wohnung" stecken. Alles andere rankt sich darum.

Und muß ich Zweitwohnungssteuer bezahlen>
In Erfurt zahlt nur der ZWSt, der dort mit Nebenwohnung registriert ist. Und damit wären wir wieder beim Meldegesetz. Mal darüber nachdenken, bei Bedarf wieder fragen.

Zweitwohnungssteuer in Erfurt

hexe222 @, Sonntag, 30.01.2011 (vor 5270 Tagen) @ Alfred

Das ging ja fix.

Nach dem Studium des § 23 sehe ich mich von der Steuer nicht bedroht, da meine Aufenthalte nie länger als 2 Wochen am Stück dauern werden, eher immer mal am Wochenende.

Danke für die Auskunft.

hexe222

Zweitwohnungssteuer in Erfurt

Alfred @, Sonntag, 30.01.2011 (vor 5270 Tagen) @ hexe222

» Das ging ja fix.
Wir sind ja nicht bei Gericht.

» Nach dem Studium des § 23 sehe ich mich von der Steuer nicht bedroht, da meine Aufenthalte nie länger als 2 Wochen am Stück dauern werden, eher immer mal am Wochenende.

Da kann man wunderbar Haarspalterei betreiben.
Ich habe nicht umsonst auf die Tücke des Objekts und auf die Gestaltung der Wohn- und Lebensverhältnisse hingewiesen. Das ergänze ich jetzt: „Aufenthalt“ kann man auch anders auslegen als Du es tust.
Es gilt: Wer eine Wohnung bezieht muss sich anmelden, wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich abmelden. Für wie viele Tage die Wohnung genutzt wird, könnte hingegen unerhebllich sein.

Außerdem ist meine Frage nach der Ferienwohnung nicht so unwesentlich, wie es vielleicht scheinen mag.