Pendlerpauschale

Hans, Freitag, 10.11.2006 (vor 6859 Tagen)

Hallo,
ich habe in Starnberg eine Arbeit als Altenpflegerin(Schichtbetrieb) gefunden.
Bisher hatte ich in Sraubing eine eigene Wohnung und bin die ersten Monate von Starnberg nach Straubing gependelt.
Nun habe ich in STA eine kleine Wohnung, habe die in Straubing aufgegebn und wohne wieder bei meinen Eltern(auch Straubing).
Mein Lebensmittelpunkt ist wegen meines Bekanntenkreises weiterhin in Straubing, ich wohne nur in STA zwischen den Schichten.

Meine Frage: soll ich nun meinen Erstwohnsitz in STA oder in Straubing anmelden>
Kann ich noch Pendlerpauschale geltend machen>

Pendlerpauschale

Christian @, Freitag, 10.11.2006 (vor 6859 Tagen) @ Hans

Hallo Hans,
entweder ist Dein nom du guerre (Neudeutsch: Nickname) falsch, oder Du hast keine Stelle als Altenpflegerin gefunden.
Zur Sache:
Wie Du Dich wo anzumelden hast, steht im Bayerischen Meldegesetz. Das besagt:
[blockquote] Art. 16 Mehrere Wohnungen
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten. Hauptwohnung eines Behinderten, der in einer Behinderteneinrichtung untergebracht ist, bleibt auf Antrag des Behinderten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres die Wohnung nach Satz 3. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.
(4) …..... [/blockquote]
Wenn Du Dich, wie ich annehme, vorwiegend in Straubing aufhältst, ist in Straubing Deine Hauptwohnung, in Starnberg Deine Nebenwohnung. So hat die Anmeldung zu erfolgen.
Was sich für Dich daraus im Einzelnen bzgl. der Einkommensteuer ergibt, muss ich offen lassen. Bitte dazu einen Steuerberater oder einen Steuerhilfeverein fragen.

Gruß

Pendlerpauschale

Mike Hansen, Montag, 13.11.2006 (vor 6856 Tagen) @ Christian

Ich gehe davon aus, dass du einen Lohnsteuerhilfeverein meinst. Denen ist es nicht gestattet in Angelegenheiten der ZWS zu beraten etc. (vgl. § 4 Abs. 11 StBerG).

----

» .. oder einen Steuerhilfeverein fragen.
»
» Gruß

Pendlerpauschale

Christian @, Montag, 13.11.2006 (vor 6856 Tagen) @ Mike Hansen

Hallo Mike,
Annahme ist richtig und ergibt sich aus dem ganzen Satz - das ist wie mit den Bestandskräften beim Steuerbescheid.
Gruß