Ummelden auch, wenn Umzug in naher Zukunft geplant..

caf1 @, Dienstag, 01.02.2011 (vor 5195 Tagen)

Hallo,
gaaanz wichtig und dringend....
ich meine hier mal irgendwo gelesen zu haben, dass für das Ummelden auch ausreicht, wenn man plant, den Lebensmittelpunkt zu verlegen....
Ich finde nur diese Textpassage nicht wieder...bin mir aber sicher, dass es hier bei Euch war.
Ihr wisst evtl mehr>
Es geht darum, dass in Schleswig-Holstein wir den Hauptwohnsitz umgemeldet haben, das alte Haus als Zweitwohnsitz gemeldet ist, wir fleissig unsere Steuern zahlen, es aber dann plötzlich praktische Probleme bei der Verlegung des Wohnsitzes gab(wäre zu lang, das auszuführen...), inzwischen aber schon drei Kinder die Schule gewechselt haben, jetzt nach drei Wochen das Amt uns auf die Pelle rückt, und meint, sie hätten nen hinweis bekommen, dass wir immernoch an unserem ehemaligen Hauptwohnsitz, der ja offiziell aber als Zweitwohnsitz jetzt gemeldet ist,wohnen und nun wollen sie das überprüfen.... es ist ja tatsächlich auch so, aber das war halt nicht gewollt, und wir dachten wir kriegen den Umzug in die neue Hauptwohnung hin, aber, wie gesagt- grosse praktische Probleme...und wenn die jetzt herausfinden, dass es tatsächlich "falsch" ist, bzw. noch nicht umgesetzt ist, dann würde das bedeuten, dass unsere drei kinder wieder woanders zur Schule müssen, ahhh... das geht aber gar nicht, sie haben sich da gerade eingewöhnt, und jetzt schieben wir echt Panik....Wir werden ja da hinziehen.... aber wie gesagt, wir können jetzt gerade nicht abschätzen aufgrund der genannten Probleme, wann genau das klappt...
Und in dem Zusammenhang habe ich mich erinnert, mal gelesen zu haben,irgendwo, dass auch das Vorhaben, den Wohnsitz zu verlagern erst einmal reichen kann.... Teilt mir Euer Wissen bitte dazu mit...
DANKE...
gruss caf1

Ummelden auch, wenn Umzug in naher Zukunft geplant..

Alfred @, Dienstag, 01.02.2011 (vor 5195 Tagen) @ caf1

» ich meine hier mal irgendwo gelesen zu haben, dass für das Ummelden auch ausreicht, wenn man plant, den Lebensmittelpunkt zu verlegen....
Planen kann man viel.
Also, wer eine Wohnung bezieht, hat sich für diese anzumelden. Ob diese Wohnung Haupt- oder Nebenwohnung ist, ergibt sich aus der Prognose, die der Einwohner bei Beziehen der Wohnung angibt. Vom „Umzug mit Möbelpackern“ steht so nichts im Meldegesetz.
Drei Kinder gehen also schon am neuen Wohnort in die Schule> Die müssen ja auch irgendwo wohnen>
Um was Genaueres zu sagen, fehlen ein paar Angeben.
- Entfernung vom alten zum neuen Wohnsitz
- Wann (TT.MM.JJJJ) erfolgte die Ummeldung
- Was passiert derzeit in der neuen Wohnung>

Ummelden auch, wenn Umzug in naher Zukunft geplant..

caf1 @, Dienstag, 01.02.2011 (vor 5195 Tagen) @ Alfred

Also- Ummeldedatum war der 17.12.2010...Entfernung zwischen den Wohnungen: gute 20Km, in der neuen Wohnung sitz leider noch der Vormieter....nicht fragen warum, ist ne lange Geschichte...»Wir wollen bloss eine Rückmeldung umgehen....Wir zahlen ja auch fleissig unsere Stuern, hängen bloss noch in der "alten" hauptwohnung/haus fest...und konnten bisher auch keine Lösung aus dem Ärmel schütteln....

Tja, war alles etwas anders geplant...

Was können wir also tun>

Ummelden auch, wenn Umzug in naher Zukunft geplant..

Alfred @, Dienstag, 01.02.2011 (vor 5195 Tagen) @ caf1

Das ist ja alles noch sehr zeitnah. Wundert mich nur, dass das „Amt“ so schnell ist. Hast Du "gute" Freunde in der Nachbarschaft oder beim Amt> Bei mir in der Nachbarschaft lebt z.B. einer, der seit mindestens 10 Jahren falsch registriert ist. Alle – auch das Amt – wissen es und keinen kümmert es.

Als wichtigstes: Keine Panik. Es gibt keinen Grund dazu.

Blöd ist das mit dem Vormieter. Da fällt mir nicht viel zu ein. Denn der springende Punkt ist das Beziehen der Wohnung. Das löst die Meldepflicht aus, und damit beginnt die Nutzung. Aber vielleicht denke ich da auch zu eng.

Was will das Amt denn eigentlich von Dir> Nur überprüfen scheint mit ein bisschen wenig.

Wie ist das Verhältnis mit dem saumseligen Vormieter>
Mach der Schwierigkeiten oder kommt er einfach nicht in die Pötte>
Gibt es schon eine realistische Perspektive, wann der Umzug stattfinden kann>

» Tja, war alles etwas anders geplant...
Pläne zerschellen meist, wenn sie mit der Wirklichkeit konfrontiert werden.»
» Was können wir also tun>