Ummelden auch, wenn Umzug in naher Zukunft geplant..

Alfred @, Dienstag, 01.02.2011 (vor 5744 Tagen) @ caf1

» ich meine hier mal irgendwo gelesen zu haben, dass für das Ummelden auch ausreicht, wenn man plant, den Lebensmittelpunkt zu verlegen....
Planen kann man viel.
Also, wer eine Wohnung bezieht, hat sich für diese anzumelden. Ob diese Wohnung Haupt- oder Nebenwohnung ist, ergibt sich aus der Prognose, die der Einwohner bei Beziehen der Wohnung angibt. Vom „Umzug mit Möbelpackern“ steht so nichts im Meldegesetz.
Drei Kinder gehen also schon am neuen Wohnort in die Schule> Die müssen ja auch irgendwo wohnen>
Um was Genaueres zu sagen, fehlen ein paar Angeben.
- Entfernung vom alten zum neuen Wohnsitz
- Wann (TT.MM.JJJJ) erfolgte die Ummeldung
- Was passiert derzeit in der neuen Wohnung>


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