Statt 1. und 2. Wohnsitz ist es hier angebracht und allein richtig, von Haupt- und Nebenwohnung zu sprechen. Denn hier geht es, wie so oft, um melderechtliche Fragen und – möglicherweise - melderechtswidriges Verhalten.
» Wir ...in einer Nachbargemeinde von ZZZ 1. Wohnsitz angemeldet.
Das wäre rechtlich dann unbedenklich, wenn ihr die Wohnung in dieser Nachbargemeinde vorwiegend nutzt. Wenn nicht, ist es melderechtswidrig (Ordnungswidrigkeit).
» ZZZ, wo wir tatsächlich wohnen, ist nun der 2. Wohnsitz.
Das wäre dann melderechtswidrig, wenn ihr diese Wohnung vorwiegend benutzt (Ordnungswidrigkeit).
» ...können wir uns von unseren Eltern /Groß-/ Schwiegereltern bestätigen lassen, dass wir bei denen nur ein Kinderzimmer haben (oder gilt das nur für Studis>)
Es gibt keine Sonderregelungen für Studenten. Bei einer Aufwandsteuer zahlt jeder, der den gesetzlich beschriebenen Aufwand betreibt. So ist es zumindest gesetzlich geregelt. Ansonsten verstehe ich die Richtung nicht ganz. Ist die Wohnung in ZZZ von den Eltern oder Großeltern gemietet> Dann könnte es relativ einfach sein.
Was ggf. zu machen ist (und machen lässt sich immer was) und ob ggf. überhaupt was gemacht werden soll, hängt von eurer Tendenz ab.
1. Die Abwägung 72 € monatlich gegen KiTa-Platz.
oder
2. ZWSt auf keinen Fall – schon aus Prinzip nicht - zahlen.
Am Rande:
Bereits mit den bisher gemachten Angaben wäre es möglich, euch zu identifizieren – es fehlt nur noch die Ortsangabe. Wenn eine der betroffenen Kommunen mitliest und verwaltungsseitigen Ehrgeiz entwickelt, könnte sie schnell auf von euch unerwünschte Ideen kommen. Wenn beide mitlesen, wird es noch schlimmer. Vertiefen sollte man das Thema hier nur, ohne die Namen der Orte zu nennen.