Kölle ZWS "als nur Nutzer" ???
Hallo,
bin auch froh dass ich dieses Forum hier entdeckt habe.
Meine Situation sieht wie folgt aus:
1. Verheiratet (immer noch) aber ab 08.2008 getrennt lebend gemeldet in Düsseldorf. Hatte Also eine andere Wohnung als meine noch Ehefrau.
2. Mit Nebenwohnung ab 01.12.2008-02.02.2009 bei meiner Freundin in Köln gemeldet von wo ich nach Düsseldorf zur Arbeit regelmäßig gefahren bin und mich überwiegend aufgehalten habe. Ich war weder auf dem Mietvertrag noch hatte ich irgendwelche Anprüche auf diese Wohnung. Musste auch nichts dazu zahlen. Dürfte da übernachten solange ich nett war zur meiner Freundin !
3. Ab dem 01.04.2009 habe ich mich in Düsseldorf abgemeldet und die Wohnung in Köln wurde zur Hauptwohnung. Wir waren uns einig und wollte zusammenleben.
Nun will meine neue Heimatstadt für 3 Monate Kohle von mir sehen und ich muss diese Erklärung zur Zweitwohnungssteuer ausfüllen. Ich habe hier gelesen dass ich keine Steuer zahlen würde weil ich nur "Nutzer" der Wohnung gewesen bin. Stimmt das noch > Wenn ja wie soll ich dies der Stadt Köln klar machen >
Danke
Daniel
Kölle ZWS "als nur Nutzer" ???
»Erst zwei Jahre her – die werden ja richtig schnell in Köln.
Ich nehme an, die Stadt Köln hat Dich aufgefordert, eine „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ abzugeben, die musst Du abgeben. Dazu:
Allgemeine Angaben zu Zeile 1 bis 3 erforderlich
Bei Zeile 4 die melderechtlichen Daten eingeben (An-/bzw. Abmeldung)
Zeile 5 („für mich keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung“) sowie Zeile 8 („aus folgenden Gründen:“) ankreuzen und als Begründung eintragen:
„weil ich nicht Inhaber der Wohnung war. Ich hatte keine rechtlich abgesicherte Möglichkeit der Nutzung, diese konnte mir jederzeit entzogen werden. Einen Mietvertrag kann ich daher nicht vorlegen.“
Um alle Eventualitäten auszuschalten:
In der Vergangenheit hat sich als Problem häufig gezeigt, dass die Stadt behauptet, die Steuererklärung sei nie bei ihr eingegangen und manches Gericht dieser Behauptung ohne weiteres Glauben schenkt. Das Gegenteil zu beweisen ist schwer, wenn man keine besonderen Vorkehrungen getroffen hat.
Am sichersten lässt sich das dadurch bewerkstelligen, dass man die Steuererklärung persönlich (oder durch einen Bekannten) beim Bearbeiter (ersatzweise an der Pforte oder der Poststelle) abgibt und sich den Empfang auf einer Kopie quittieren lässt.
Ist eine persönliche Abgabe nicht möglich, ist beim Postversand durchgängig eine Art „4-Augen-Prinzip“ zu beachten.
Dann kann es wie folgt weitergehen:
1. Die Stadt glaubt Dir und die Sache ist erledigt (unwahrscheinlich).
2. Die Stadt glaubt Dir nicht und
a) fragt nach (möglich),
b) erlässt ohne weitere Nachfrage ein Steuerbescheid (wahrscheinlich, weil nicht lernfähig.
Bei 2. Kannst Du dann hier wieder nachfragen – große Chancen hat die Stadt nicht.
Noch Fragen>
Kölle ZWS "als nur Nutzer" ???
Hallo,
da bin ich nun wieder. Wohne zwar nicht mehr in Köln aber das ändert nichts an der dass Tatsache diese Beamten mir ans Portemonaie wollen.
Ich habe alles wie oben von Alfred vorgeschlagen der Stadt Köln geschrieben. Habe Monate lang nichts aus der Richtung gehört und gehofft es wäre vorbei. Heute ist wieder mal so ein Tag wo ein Grieff in meinen Briefkasten das ganze WE versauen kann.
Mit folgendem einfachen und knappen Satz erklärte mir die Stadt Köln das nichts vorbei ist:
Zitat: " Eine Zweitwohnungssteurpflicht besteht auch wenn Sie nicht Mieter oder Eigentümer sind".
Nun habe ich zwei Wochen Zeit um die Erklärung auszufüllen sonst wird geschätzt.
Krassss !!!! Was kann ich jetzt überhaupt noch machen >> Bitte um Hilfe.
Nebenbei:
Habe gerade meine Lohnabrechnung von November vorliegend. Vom Brutto bleiben mir Netto: 51,9 Prozent !!!!>
Würde ich den Arbeitgeberanteil noch dazu Rechnen käme ich ich viellecht auf 45 % Netto. Tanken muss ich auch noch. Das ist einfach unglaublich. Diese Leute müssen sich noch so etwas wie die ZWS einfallen lassen :clap: . ICH KANN NICHT MEHR !!!:angry:
Kölle ZWS "als nur Nutzer" ???
Immer mit der Ruhe.
Da Du keinen Mietvertrag hast, kannst Du auch keinen vorlegen und die Stadt wird Dich schätzen. Das Zitat ist ja durchaus richtig, geht aber völlig an der Sache vorbei. Denn eine ZWSt-Pflicht besteht bei Dir nicht, weil Du nicht Inhaber der Nebenwohnung warst – und das warst Du definitiv nicht. Da hat die Stadt vmtl. nicht mal beim VG Chancen.
Aber die Kölner scheinen nicht lernfähig zu sein oder bauen darauf, dass Du die Steuer schon zahlen wirst, weil Du den Rechtsweg scheust.
Deswegen solltest Du den neuen Erklärungsvordruck genauso ausfüllen wie bei ersten Mal. Nur den Satz bei 8. abändern in „Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, besteht keine Zweitwohnungsteuerpflicht, da ich nicht Inhaber der Nebenwohnung war. Ein Mietvertrag oder eon vergleichbarer Rechtstitel existiert nicht.“
Unterschreiben und ab damit.
Eine andere Variante wäre eine ausführlichere Erläuterung des Sachverhalts- Durchaus empfehlenswert, wenn es später zu einer Klage kommen sollt. Solltest Du bei der Erläuterung Hilfe brauchen, ggf. Mail an mich (wenn möglich gleich mit dem jüngsten Schreiben des Stad).
So wie es aussieht, wird so oder so ein Steuerbescheid kommen. Grundlage der Berechnung wird eine Schätzung sein. Wenn Du dann zahlst, hat die Stadt Recht behalten.
Wenn Du jedoch klagst, wird die Stadt wohl einmal mehr Lehrgeld bezahlen müssen. Solltest Du dabei Hilfe brauchen, hier wieder melden. Ggf. Mail an mich.
Kölle ZWS "als nur Nutzer" ???
Hi,
Es heist:
"Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet Köln Inhaberin oder Inhaber (Eigentümerin oder Eigentümer, Mieterin oder Mieter, Nutzungsberechtigte oder Nutzungsberechtigter)"
Wäre ich in dem Fall "Nutzungsberechtigter" und damit steuerpflichtig >
Danke
Kölle ZWS "als nur Nutzer" ???
Der aufwandsteuerrechtliche Begriff des Innehabens (/Inhabers) ist in der Kölner Satzung bewusst nicht definiert. Die Betroffen könnten ja sonst verstehen, was gemeint ist und wären nicht auf die Behauptungen der Obrigkeit angewiesen.
Betrachtet man die Definition der Zweitwohnung und der Steuerpflicht (§2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 der Satzung) könnte man auf die Idee kommen, dass jeder, der eine Nebenwohnung berechtigt nutzt (also kein Hausbesetzer ist), Inhaber einer Zweitwohnung wäre. Das geht aber an der Sache vorbei und ist eigentlich seit 2009 zumindest für die Verwaltungsgerichtsbarkeit endgültig entschieden. Hier nur als Beispiel das Urteil des BVerwG vom 13.05. 2009 - 9 C 8.08:
1. Leitsatz: „Ein nach Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG besteuerbarer Aufwand für eine Zweitwohnung liegt nur dann vor, wenn der Steuerpflichtige die weitere Wohnung innehat. Dies setzt voraus, dass er für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über deren Nutzung verfügen kann. Die rein tatsächliche Möglichkeit der Nutzung genügt nicht.“
Und dann in der Begründung:
„Das nach dem Aufwandsbegriff i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG gebotene Innehaben einer weiteren Wohnung für die persönliche Lebensführung setzt eine dahin gehende Bestimmung des Verwendungszweckes der Zweitwohnung voraus … Eine solche Festlegung kann nur derjenige treffen, der für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung der Wohnung verfügen kann. Er muss also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will. … Diese - dem Wesen der Aufwandsteuer geschuldete - Entscheidungsfreiheit besteht nicht bei einer rein tatsächlichen, rechtlich nicht abgesicherten Möglichkeit der Nutzung. Vielmehr muss der Nutzer dann damit rechnen, dass die Nutzung ihm jederzeit entzogen werden kann, er es jedenfalls nicht in der Hand hat, die Wohnung seinem Willen entsprechend tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Die verschiedenen Möglichkeiten des Wohnens ohne Nutzungsrecht (etwa Wohngelegenheit in Form vorübergehender Überlassung einer Wohnung oder Teilen davon) stellen im Übrigen auch keinen fest umrissenen Konsumtatbestand dar, der die Feststellung erlaubt, dass hierfür gewöhnlich nennenswerte finanzielle Mittel aufgewandt werden müssen."
Damit ließe sich die Kölner Satzung wirkungsgleich (aber immer noch verfassungswidrig)wie folgt verkürzen:
Definition der Zweitwohnung
„Zweitwohnung ist jede Wohnung …, die dem Inhaber als Nebenwohnung … dient.“
Steuerpflicht
„Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung innehat.“
Damit wäre übrigens auch der Unsinn mit der Zweifamilienhausattacke und dem angeblichen Vollzugsdefizit sang- und klanglos erledigt. Wetten, dass die Kölner Stadtverwaltung sich da was ganz anderes einfallen lässt und hoffentlich die Vollzugsdefizite noch deutlicher macht.
Kölle ZWS "als nur Nutzer" ???
Hallo,
Nach vier Jahren (4!). Nachdem ich meine Erklärung wir oben empfohlen abgegegben habe, meldet sich die Stadt Köln bei mir.
"Sehr geehrte Herr...X
es ist mir leider erst jetzt möglich zu Ihrem Fax Stellung zu nehmen. Ich bitte die Verspätung zu entschuldigen.
Ihr Erklärung zu ZWS ist am 06.12.2011 eingegangen. Um diesen abschliessend zu bearbeiten, bitte ich Sie noch die gelblich markierten Punkten zu ergänzen. Bis zum 04.04.2015 (Samstag!).
Sie teilten mir mit dass kein Mietvertrag vorliegt. Ich bitte Sie hiermit mir Kontoauszüge für den Zeitraum 01.01-31.03.2009 aus denen Ihr Mietkosten ersichtlich sind, zukommen zu lassen.
Sonst..bla bla. ..Schätzung usw.
1. Ich muss die Punkte 20-32 ausfüllen. Was muss ich her beachten ?
2. Ich habe keine Miete gazahlt an meine Freundin. Was soll ich hier vorlegen ? Kosten für die eigene (Erst-)Wohnung ? Könnte schwierig werden nach vier Jahren
3. Kann ich alles tatsächlich am Samstag faxen ?
Danke & Gruß
Kölle ZWS "als nur Nutzer" ???
Hallo,
nun bittet mich die liebe Dame vom Amt, zur abschliessenden Bearbeitung meiner Steuerangelegenheit den Mietvertrag meiner damals noch Freundin und heute Frau einzureichen.
Abgesehen davon dass diese Unterlagen nach 8 Jahren nicht da sind, löhnt sich überhaupt noch die Mühe beim alten Vermieter danach zu fragen ?
"Sonst werde ich nach Aktenlage entscheiden" stand am Ende des Schreibens.
Daniel
Kölle ZWS "als nur Nutzer" ???
"Sonst werde ich nach Aktenlage entscheiden"
Soll ja wohl heißen: „Sonst werde ich einen Steuerbescheid erlassen.“
... dass diese Unterlagen nach 8 Jahren nicht da sind, ...
Genau das würde ich der „Dame vom Amt“ mitteilen. Mit dem Zusatz: Was ursächlich an der von Ihnen zu verantwortenden langen Bearbeitungszeit liegen dürfte.
... lohnt sich überhaupt noch die Mühe beim alten Vermieter danach zu fragen?“
Bei dem zu erwartenden geringen Steuerbetrag ist es eher eine Prinzipienfrage als eine Frage der Arbeitsökonomie. Ob man der Stadt das Geld schenkt oder vors Verwaltungsgericht zieht, kann man nach Erhalt des Steuerbescheids immer noch überdenken.