Hallo,
Habe einen Bescheid zur Zahlung der ZWS für 2010 bekommen, obwohl ich für 2009 befreit war.
Der Einspruch hierfür wurde abgewiesen, weil die Frist zur Stellung des Antrags auf Befreiung drei Wochen vorher zu Ende war.
Muss dieser Antrag auf Befreiung von der ZWS jedes Jahr aufs neue gestellt werden>
München Antrag auf Befreiung zu spät
Rebell
, Montag, 28.02.2011 (vor 5512 Tagen) @ Simone
» Hallo,
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» Habe einen Bescheid zur Zahlung der ZWS für 2010 bekommen, obwohl ich für
» 2009 befreit war.
» Der Einspruch hierfür wurde abgewiesen, weil die Frist zur Stellung des
» Antrags auf Befreiung drei Wochen vorher zu Ende war.
» Muss dieser Antrag auf Befreiung von der ZWS jedes Jahr aufs neue gestellt
» werden>
Ja liebe Simone, das ist so gewollt von der CSU- als alleinherschende Partei bei ver Verabschiedung zur KAGO im Juli 2008 so gewollt von allen an der Beratung beteiligten Abgeordneten so vorgesehen gewesen. Die Antragsfrist bezieht sich jedes Jahr aufs Neue in der Zeit vom 1.1.bis zum 31.1. für das zurückliegende Jahr. Zu Grunde gelegt werden die Summen der positiven Einkünfte aus Vorjahr.
Im Klartext hättest Du im Januar 2011 für das Jahr 2010 vorlegen müssen.
Es gibt wie immer 2 Dinge die nie wiederkehren, entweder das gesprochene Wort oder die passende Gelegenheit!!
Die bayerische Einzregelung zielt doch darauf ab: Wer es versäumt hat keinen Anspruch mehr.
Diese KAGO - Änderung als Nachtrag brauchte auch nicht in der Satzung aufgenommen zu werden, die Gemeinden waren auch nicht dazu verpflichtet dem einzelnen Bürger einen Hinweis zu geben, denn die Veröffentlichung im Staatsanzeiger erfüllte den Informationszweck,so die Meinung aus dem Innenministerium!
Mit Bürgerfreundlichkeit hat doch die ganze Sache mit der Zweitwohnungssteuer michts mehr zu tun, in erster Linie will man damit Lenkungseffekte erzielen, das ist doch der eigentliche Grund weshalb diese Aufwandsteuer platziert hat.
Laut Auskünfte von Sachbearbeitern in Landratsämtern und bei Gemeindeverwaltungen gibt es zahlreiche Befürworter auch unter den Betroffenen.
Wozu eigentlich dann etwas ändern.
Empfehlung an die Kommunen: Bitte Erhöhen bis die Schmerzgrenze erreicht ist.
München Antrag auf Befreiung zu spät
Soraya
, Mittwoch, 09.03.2011 (vor 5503 Tagen) @ Simone
» Hallo,
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» Habe einen Bescheid zur Zahlung der ZWS für 2010 bekommen, obwohl ich für
» 2009 befreit war.
» Der Einspruch hierfür wurde abgewiesen, weil die Frist zur Stellung des
» Antrags auf Befreiung drei Wochen vorher zu Ende war.
» Muss dieser Antrag auf Befreiung von der ZWS jedes Jahr aufs neue gestellt
» werden>
hier die Originalantwort aus dem Zwst-Steueramt München
Sehr geehrte Frau XXXXXXXX,
vielen Dank für Ihre e-mail vom 28.02.2011. Zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage möchten wir folgendes mitteilen:
Eine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer auf Grund des Unterschreitens der in Art. 3 Abs. 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes geregelten Einkommensgrenzen setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Der Antrag muss bis zum Ende des auf das Besteuerungsjahr folgenden Monats bei der steuererhebenden Gemeinde gestellt werden.
Im Antragsverfahren ist vom Zweitwohnungsinhaber nachzuweisen, dass die maßgeblichen Grenzwerte nicht überschritten werden. Damit ist zunächst jeder Zweitwohnungsinhaber als zweitwohnungsteuerpflichtig anzusehen, bis die steuererhebende Behörde im Antragsverfahren das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen feststellt.
Ein Antrag muss dabei ausdrücklich für das entsprechende Steuerjahr gestellt werden. Wann der Antrag gestellt wird, ist unerheblich solange der Antrag bis zum 31.01. des auf das Besteuerungsjahr folgenden Monats erfolgt. Eine Antragstellung für künftige Jahre bereits im voraus ist nur möglich, wenn eine realistische Einschätzung der Einkommensentwicklung ein Unterschreiten der maßgeblichen Einkommensgrenze erwarten lässt.
Für weitere Auskünfte stehen wir gern persönlich - im Kassen- und Steueramt, Herzog-Wilhelm-Straße 11 - oder telefonisch - unter (089) 233-24100 - zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Voitel
Verwaltungsoberinspektor