Zweitwohnung wg. Praktikum --> ZWS?
Hallo,
meine Situation ist folgende:
Nach meinem Abitur habe ich mich im September 2010 in Köln mit Zweitwohnsitz angemeldet, weil ich ein freiwilliges Praktikum gemacht habe.
Dort habe ich mit einer Freundin zusammen eine Wohnung gehabt, in der sie auch weiterhin wohnt.
Jetzt, ein halbes Jahr später, bekomme ich den Steuerbescheid, mit dem ich natürlich längst nicht mehr gerechnet habe.
Ich wohne inzwischen wieder bei meinen Eltern, wo ich während des Praktikums auch mit Erstwohnsitz angemeldet war.
Muss ich jetzt rückwirkend für diese 6 Monate die Steuer die ich monatl. hätte zahlen müssen alles auf einmal zahlen> Wenn ja kann ich einen Antrag auf Befreiung stellen> Schließlich habe ich kein Einkommen (ich weiß die ZWS ist Einkommensunabhängig, aber wenn ich nur mein mageres Taschengeld bekomme, wovon soll ich dann die ZWS bezahlen können>>)
Ich habe schon versucht mit meiner Sachbearbeiterin zu sprechen, fühle mich da aber nicht wirklich verstanden, wenn ich nur ein patziges "Ja! So wie sich das für mich anhört sind sie zahlungspflichtig!" zu hören bekomme, ohne dass ich meine Situation genau schildern konnte.
Ich hoffe jemand weiß da weiter ;)
Vielen lieben Dank!
Zweitwohnung wg. Praktikum --> ZWS?
Ich fühle mich manchmal auch nicht wirklich verstanden, wenn sich jemand irgendwo mit Zweitwohnsitz angemeldet haben soll und es tatsächlich um die Registrierung einer Nebenwohnung geht.
Hilfreich für eine weiterführende Antwort wäre zu wissen:
- Hast Du tatsächlich schon einen Steuerbescheid oder erst die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung>
- Von wann bis wann (TT. MM. JJJJ) warst Du in Köln mit Nebenwohnung registriert>
- Hast Du Dich in der Zeit zeitlich gesehen vorwiegend in Köln oder am Heimatort aufgehalten>
- Warst Du während des Praktikums quasi „vollbeschäftigt“ (also 5-Tage-Woche)>
- Warst Du Mit-/Unter-)Mieterin der Wohnung in Köln oder war Deine Freundin die Mieterin und hat Dir „nur“ eine Mitwohngelegenheit geboten>
- Wie groß ist die Entfernung zwischen Köln und Deinem Heimatort>
Gespräche mit Sachbearbeitern haben – insbesondere in Köln – eine ähnliche Wirkung, wie der berühmte Sack Reis, der in China umfällt. Man kann es besser lassen.
Befreiung von der Steuer ist nicht möglich –allenfalls wäre ein Erlass denkbar.
Zweitwohnung wg. Praktikum --> ZWS?
Hallo Alfred,
danke für deine schnelle Antwort.
Ob Zweitwohnsitz oder Nebenwohnung... da hab ich absolut keine Ahnung, wann was was ist. Deswegen wende ich mich ja an dieses Forum. Die Begrifflichkeiten sind in jeder Hinsicht verwirrend, finde ich.
Tatsächlich habe ich natürlich nur die Aufforderung bekommen. Entschuldige dass mir da das nötige Vokabular fehlt, ich bin wirklich Neuling auf dem Steuergebiet ;)
Ich habe mich in Köln am 27. oder 28. September 2010 angemeldet und bin am 26. Februar 2011 wieder zu meinen Eltern gezogen. Ich muss mich allerdings noch ummelden. Das hab ich bisher nicht geschafft, da das Amt ja nur bis 12 geöffnet hat.
Ich hab schon gelesen, dass ich, wenn ich mich wegen des Praktikums vorwiegend in Köln aufgehalten habe (das waren in meinem Fall 5 Tage die Woche) eigentlich keine Nebenwohnung habe, sondern Hauptwohnung. Oder>
Ich war Mitmieterin. Meine Freundin und ich sind beide als Mieter im Mietvertrag eingetragen.
Und die Entfernung zwischen Köln und meinem Heimatort beträgt ca. 60 km.
Danke für deine Hilfe :)
Zweitwohnung wg. Praktikum --> ZWS?
Das mit dem Wohnsitz ging auch weniger gegen Dich, sondern gegen die, die es von Amts wegen besser wissen müssten und trotzdem die babylonische Sprachverwirrung bedenkenlos „für Recht erkennen“ und nach Kräften fördern. Das sind die gleichen Leute, die hier unerkannt mitlesen und sich dafür nicht schämen.
Die Abmeldung in Köln solltest Du schnellstens nachholen - 7 Tage nach Auszug hast Du dafür Zeit. Geht auch schriftlich (= per Brief).
Wenn Du Dich also vorwiegend in Köln aufgehalten hast, gilt für die Steuererklärung
Allgemeine Angaben zu Zeile 1 bis 3 erforderlich
Bei Zeile 4 die melderechtlichen Daten eingeben (An-/bzw. Abmeldung)
Zeile 5 („für mich keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung“) sowie Zeile 8 („aus folgenden Gründen:“) ankreuzen und als Begründung eintragen:
„Bei der in Frage stehenden Wohnung handelt es sich um meine Erstwohnung, die trotz meines vorwiegenden Aufenthalts in Köln vom 27. September 2010 bis 26.02.2011 als Nebenwohnung registriert war.“
Wenn möglich, solltest Du als Nachweis eine Bestätigung des Arbeitgebers oder den Arbeits-/Praktikumsvertrag beifügen und die Begründung ergänzen:
„Als Nachweis für meine Negativerklärung füge ich eine Bestätigung des Arbeitgebers/meinen Praktikumsvertrag bei, aus der/dem hervorgeht, dass ich mich beruflich/wegen des Praktikums 5 Tage die Woche in Köln aufgehalten haben.“
Keine weiteren Angaben.
Unterschrift auf der letzten Seite nicht vergessen.
Zweitwohnung wg. Praktikum --> ZWS?
Super! :)
Dann versuch ich das einfach so. Morgen fahr ich zum Amt und melde mich um, das ist alles in die Wege geleitet.
Vielen lieben Dank!
Ich melde mich, falls ich noch Fragen habe.
Zweitwohnung wg. Praktikum --> ZWS?
Hmm jetzt hab ich doch nochmal eine Frage...
Wenn ich in dem Formular jetzt angebe, dass die Wohnung in Köln in besagtem Zeitraum eigentich gar nicht Nebenwohnung, sondern Erstwohnung war, muss ich dann nicht auch rückwirkend meinen zu dieser Zeit als Erstwohnung angemeldeten Wohnsitz für diesen Zeitraum wieder abmelden> Das wäre ja ein ewiger Rattenschwanz den das Ganze dann mit sich bringt!
Sprich wenn ich das Eine anmelde, das Andere abmelden usw.
Ist mir nur grade so in den Sinn gekommen...
Liebe Grüße
Zweitwohnung wg. Praktikum --> ZWS?
Ich hoffe, Du hast Dich nun abgemeldet – mit Tag des Auszugs 26.02.2011. Dann ist melderechtlich alles in Ordnung und richtig.
Für die Zweitwohnungsteuer gilt das Melderecht jedoch nur bedingt - nicht jede Nebenwohnung ist eine Zweitwohnung. Und in Deinem Fall ist die vom 27. 09 2010 bis 26.02.2011 benutzte Nebenwohnung (Melderecht) Deine steuerrechtliche Erstwohnung, wenn Du sie in dieser Zeit vorwiegend benutzt hast. Und das kannst Du mit dem Praktikumsvertrag eigentlich schlüssig genug nachweisen.
Wenn Köln deswegen Scherereien mach – hier kannst Du jederzeit nachfragen.
Weil wir gerade die närrische Zeit haben, kannst Du ja mal nachlesen, was ein Gericht zur ErwerbsZweit-/Hauptwohnung und Familienwohnsitz zu sagen weiß:
http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/board_entry.php>id=8396#p8396
Zweitwohnung wg. Praktikum --> ZWS?
Hmm nein. Ich hab mich noch nicht abmelden können... weil die lieben Kölner ja so gerne Karneval feiern und ich wie gesagt 60 km von Köln weg wohne und zur Zeit ZUDEM noch die Lokführer streiken und ich kein eigenes Auto besitze :D Oh je...
Jedenfalls auch morgen werde ich es nicht schaffen, da die lieben Beamten um 12 ihren Feierabend genießen dürfen.
Ich hoffe einfach dass ich dann am Mittwoch endlich meine Abmeldung vornehmen kann. Notfalls muss ich jemanden mit Vollmacht schicken.
Und dann warte ich alles weitere ab.
Achso was ich vergessen habe:
Mein Groll auf diese Beamten könnte womöglich auch daher rühren, dass man mir letzte Woche am Telefon sagte ich müsse in meiner Heimat, also dort wo ich JETZT wohne, zum Amt gehen und dann würde sich da alles weitere klären. Gut dass ich mich da doch vorher nochmal versichern wollte und dann von unserer Gemeinde gesagt bekam, dass ich mich selbstverständlich in Köln ausdrücklich abmelden müsse.
na gut, vielleicht hätte man das wissen sollen. Als Laie.
Zweitwohnung wg. Praktikum --> ZWS?
M.E. wäre das auch schriftlich gegangen – aber das ist wohl Schnee von gestern.
Nicht auf die Beamten schimpfen, die meisten „öffentlich Bediensteten“ in der Kölner Stadtverwaltung sind nämlich keine. Allerdings, selbst wenn sie welche wären, würde das die Qualität wohl nicht verbessern. Schon Karl Valentin hat dem Umgang mit Behörden als Buchbinder Wanninger ein Denkmal gesetzt. Das Problem dürfte aber noch älter sein.
Zweitwohnung wg. Praktikum --> ZWS?
Merk ich mir ;)
Top Antwort!