Zweit- oder Hauptwohnsitz?

Alfred @, Samstag, 05.03.2011 (vor 4801 Tagen) @ Limmi18

Das ist weniger eine Frage der Zweitwohnung- sondern der Einkommensteuer (hier: doppelte Haushaltsführung). Da hast Du hier nicht so ganz die richtige Plattform.
Hinsichtlich der Zuständigkeit könnte das FA Schwerin allerdings Recht haben – wo ihr euch vorwiegend aufhaltet, kann ich so nicht erkennen. Üblicherweise ist das bei Berufstätigen der Arbeitsort.
Das hat allerdings nicht unbedingt was mit der doppelten Haushaltführung zu tun,
Dazu sagt der BFH im Urteil vom 09.08.2007 - VI R 10/06
„a) … Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach Nr. 5 Satz 2 der Vorschrift vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. …
Nach dem Gesetz ist zwischen dem Wohnen in einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort und dem Unterhalten eines eigenen Hausstandes außerhalb dieses Ortes zu unterscheiden. Mit dem "Hausstand" ist der Ersthaushalt (Hauptwohnung) umschrieben, an dem sich der Arbeitnehmer - abgesehen von den Zeiten der Arbeitstätigkeit und ggf. Urlaubsfahrten - regelmäßig aufhält, den er fortwährend nutzt und von dem aus er sein Privatleben führt, d.h. wo er seinen Lebensmittelpunkt hat.“
Wenn also euer Lebensmittelpunkt weiter in Schwerin liegt (was zu beweisen wäre), ist dort der Haupthaushalt und die Wohnung am Arbeitsort ist die Erwerbszweitwohnung.
Sollte es darüber hinaus Fragen zum Melderecht geben, bitte konkret stellen.
Eurer (alleiniger) Wohnsitz könnte m.E. Schwerin sein und bleiben, da ihr euch in Hamburg nicht niedergelassen habt. Aber das hat eigentlich keine praktische Bedeutung.


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