ZWS-Bescheid Köln an falsche Adresse

Dennis15 @, Dienstag, 08.03.2011 (vor 5374 Tagen)

Liebe Forum Mitglieder!

Mir ist es ähnlich ergangen wie der armen Lyra (die üblichen Verdächtigen des Forums kennen wohl Ihre "unedliche Geschichte" in zwei Akten).

Unterschied bei mir: Der ZWS-Bescheid ging an meine Eltern. Dort hatte ich mal meinen Erstwohnsitz, den kannte die Stadt Köln natürlich. Als der Bescheid kam, war ich dort nicht mehr gemeldet. Daher bekam ich den Bescheid von meinen Eltern erst nach der einmonatigen Klagefrist.

Ist das vielleicht ein Ansatz sich auf §173 der AO zu berufen. Reicht das um mich aus dem "groben (eigenen) Verschulden", dass das Beweismittel (meine rückwirkende Abmeldung in Köln) erst nachträglich bekannt geworden ist, heraauszuwinden>

Vielen Dank für Eure Antworten.

Dennis

ZWS-Bescheid Köln an falsche Adresse

Lyra @, Mittwoch, 09.03.2011 (vor 5373 Tagen) @ Dennis15

Hallo,

hier die arme Lyra!:lookaround:

Wenn ich das richtig verstanden habe, befindest Du Dich bereits auf dem finalen Streckenabschnitt in Richtung Endstation "Überweisung-Ausfüllen". (Entschuldige die deutlichen Worte.)

So leid es mir tut, wenn Du bereits bei den Paragraphen zur Rücknahme oder Aufhebung von Steuerbescheiden angelangt bist, dann sieht´s naturgemäß schlecht aus.
Ich jedenfalls hatte keine Chance. Am Ende hieß es "Ermessensentscheidung" -und da wurde nichts Erfreuliches ermessen.

Ich bin immer noch schockiert über den Ausgang meines eigenen Falles, und ich wünschte, ich hätte früher von diesem Forum gewusst, und früh genug erfahren, dass ich hätte klagen müssen.

Vielleicht solltest Du ein paar mehr Sätze zu Deinem Fall und den Umständen schreiben, denn er war bestimmt ein bißchen anders als meiner, eventuell weiß hier doch noch jemand Rat.

Gruß
Lyra

ZWS-Bescheid Köln an falsche Adresse

Norman @, Donnerstag, 10.03.2011 (vor 5373 Tagen) @ Dennis15

» Unterschied bei mir: Der ZWS-Bescheid ging an meine Eltern. Dort hatte ich
» mal meinen Erstwohnsitz, den kannte die Stadt Köln natürlich. Als der
» Bescheid kam, war ich dort nicht mehr gemeldet. Daher bekam ich den
» Bescheid von meinen Eltern erst nach der einmonatigen Klagefrist.

Hallo Dennis,

Dein Rechtsempfinden täuscht Dich nicht, wenngleich Du in der falschen Rechtsvorschrift suchst. Einschlägig sind §§ 122, 124 in Verbindung mit § 155 AO. Dazu folgender Link:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2002/2_K_2249_96beschluss20020419.html

Entscheidend sind die Ausführungen in Randziffern 61, 64 und 65. Der Steuerbescheid muss unmittelbar in Deinen Machtbereich (in der Regel Dein eigener Briefkasten) gelangen. Eine Adressierung an die Eltern reicht da nicht ohne weiteres aus (bei Empfangsvollmacht aber schon). Das in Randziffer 65 zitierte BFH-Urteil vom 30.10.1996 betraf übrigens die Adressierung eines Steuerbescheides an den Vater des Steuerpflichtigen - trifft also Deinen Fall ziemlich exakt.

Hilfsweise kannst Du noch "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen, weil Dir der Bescheid erst nach der Klagefrist zur Kenntnis gelangt ist - scheint mir aber überflüssig.

Dies alles ist aber nur die formale Seite. Die Verwaltung kann ganz simpel einen neuen Bescheid diesmal richtig bekanntgeben (falls nicht zufällig Festsetzungsverjährung zwischenzeitlich eingetreten ist). Spätestens dann musst Du Dir Gedanken machen, wie Du inhaltlich argumentieren willst.

Viel Erfolg
Norman

ZWS-Bescheid Köln an falsche Adresse

Alfred @, Freitag, 11.03.2011 (vor 5372 Tagen) @ Dennis15

Der ganze Tanz um die Formalitäten hat nur Sinn, wenn Du handfest was gegen die Festsetzung der Steuer vorzubringen hast. Darüber solltest Du Dir Gedanken machen, bevor Du Dich überhaupt in das Getümmel stürzt.