München Antrag auf Befreiung zu spät

Soraya @, Mittwoch, 09.03.2011 (vor 5206 Tagen) @ Simone

» Hallo,
»
» Habe einen Bescheid zur Zahlung der ZWS für 2010 bekommen, obwohl ich für
» 2009 befreit war.
» Der Einspruch hierfür wurde abgewiesen, weil die Frist zur Stellung des
» Antrags auf Befreiung drei Wochen vorher zu Ende war.
» Muss dieser Antrag auf Befreiung von der ZWS jedes Jahr aufs neue gestellt
» werden>
hier die Originalantwort aus dem Zwst-Steueramt München
Sehr geehrte Frau XXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre e-mail vom 28.02.2011. Zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage möchten wir folgendes mitteilen:

Eine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer auf Grund des Unterschreitens der in Art. 3 Abs. 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes geregelten Einkommensgrenzen setzt einen schrift­lichen Antrag voraus. Der Antrag muss bis zum Ende des auf das Besteuerungsjahr folgenden Mo­nats bei der steuererhebenden Gemeinde gestellt werden.

Im Antragsverfahren ist vom Zweitwohnungsinhaber nachzuweisen, dass die maßgeblichen Grenz­werte nicht überschritten werden. Damit ist zunächst jeder Zweitwohnungsinhaber als zweitwoh­nungsteuerpflichtig anzusehen, bis die steuererhebende Behörde im Antragsverfahren das Vorlie­gen der Befreiungsvoraussetzungen feststellt.

Ein Antrag muss dabei ausdrücklich für das entsprechende Steuerjahr gestellt werden. Wann der Antrag gestellt wird, ist unerheblich solange der Antrag bis zum 31.01. des auf das Besteuerungs­jahr folgenden Monats erfolgt. Eine Antragstellung für künftige Jahre bereits im voraus ist nur mög­lich, wenn eine realistische Einschätzung der Einkommensentwicklung ein Unterschreiten der maßgeblichen Einkommensgrenze erwarten lässt.

Für weitere Auskünfte stehen wir gern persönlich - im Kassen- und Steueramt, Herzog-Wil­helm-Straße 11 - oder telefonisch - unter (089) 233-24100 - zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Voitel
Verwaltungsoberinspektor


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