ZWS Köln

Troublemaker @, Freitag, 11.03.2011 (vor 5719 Tagen)

Hallo....

Kann mir irgendjemand helfen im Bezug auf die ZWS helfen>>>>>>

Ich bin beruflich im Juni 2009 - Dezember 2010 in Köln gewesen....
Habe mich direkt als allererstes um die Ummeldung bzw Anmeldung gekümmert....
Mir wurde in der Meldehalle erklärt das ich ohne Probleme eine Zweitwohnung anmelden kann da ich Pendlerin bin. Und das die ZWS dann nicht greifen würde.
Im September letzten Jahres bekam ich dann Post von der Stadt Köln..... :-(
Ich habe dort sofort angerufen und meine Situation erklärt. Worauf mir wieder gesagt wurde das ich ja Pendlerin sei und dies dann ein Fehler der Stadt wäre. Ich solle dies Schriftlich nochmal an die Stadt schicken und das Thema wäre dann sozusagen erledigt.

Heute (6 Monate später) habe ich meinen Briefkasten geöffnet und was war darin> POST DER STADT KÖLN..... *Freu*

In diesem Brief steht jetzt geschrieben das es auf mich nicht zutrifft da ich nicht verheiratet bin. Was nun>>>>

Ich bitte dringend zum Hilfe.... ich bin nur Arzthelferin und kann mir das ganz offen gesagt nicht leisten....

Ich danke jetzt schon für jede Antwort die mir hilft.....:-)

ZWS Köln

Alfred @, Freitag, 11.03.2011 (vor 5719 Tagen) @ Troublemaker

Wer da wann bei der Stadt mündlich/fernmündlich welche Antwort gegeben hat, ist völlig unerheblich und gibt allenfalls Aufschluss über die Kompetenz der jeweiligen öffentlichen Bediensteten.

Vom Juni 2009 bis Dezember 2010 aus beruflichen Gründen in Köln, volljährig und alleinstehend>
Wenn das so ist, wird die Nebenwohnung als Zweitwohnung betrachtet, wenn es sich nicht um die faktisch vorwiegend genutzte Wohnung handelt. Ob überhaupt und falls ja, was man dagegen machen kann, lässt sich schwer sagen. Dreh- und Angelpunkt dürfte die Frage des „vorwiegenden Aufenthalts“ sein. Ob das hilft> Da hat sich die NRW-Justiz noch nicht so ganz eindeutig geräuspert – vermutlich weil man nicht weiß, wie man die Entscheidungen des BVerfG umgehen kann.

Wenn weitere Fragen, dann bitte mit Angaben zur wöchentlichen Dauer der beruflichen Tätigkeit in Köln und zur Art des „Pendelns“. Nur an Wochenenden> Auch während der Woche> Nur gelegentlich> Entfernung zum Heimatort>

ZWS Köln

Troublemaker @, Freitag, 11.03.2011 (vor 5719 Tagen) @ Alfred

Danke für die schnelle Antwort...
also mein Heimatort ist 300 km von Köln entfernt.
Meist bin ich nur am Wochenende nach Hause gefahren sofern ich nicht unter der Woche mal frei hatte...
Der vorwiegende Aufenthalt war natürlich Köln weil ich dort ja von Mo-Fr gearbeitet habe.

Es ist nur sehr ärgerlich das man von den Behörden falsch informiert wird und für deren Fehler gerade stehen muss.

ZWS Köln

Alfred @, Freitag, 11.03.2011 (vor 5719 Tagen) @ Troublemaker

Kleine Lehre für die Zukunft: Traue keiner Behörde.

Wenn Du Dich faktisch vorwiegend in Köln aufgehalten hast und dies nachweisen kannst (Arbeitsvertrag usw.), war Deine Hauptwohnung in Köln und Du warst melderechtlich falsch registriert. Damit bist Du nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht stuerpflichtig. Das interessiert die Stadt Köln aber überhaupt nicht. Wenn Du Dich nicht gegen die Veranlagung zur ZWSt wehrst, musst Du ganz bestimmt zahlen, klagst Du dagegen, entscheidet das VG Köln ggf. unter Beachtung der Entscheidungen des BVerwG über die Zahlungspflicht.

ZWS Köln

Troublemaker @, Donnerstag, 28.04.2011 (vor 5671 Tagen) @

Muss keine ZWS zahlen... Juhuuu

ZWS Köln

Alfred @, Donnerstag, 28.04.2011 (vor 5671 Tagen) @ Troublemaker

Erfreulich.
Hat die Stadt wirklich von sich aus nachgegeben>

ZWS Köln

sih @, Sonntag, 01.05.2011 (vor 5668 Tagen) @ Troublemaker

Herzlichen Glückwunsch!!!

Habe eine ganz ähnliche Situation. Mich würde interessieren, wie du vorgegangen bist. Hast du per Klage widersprochen>