hallo, auch ich habe ein problem wegen der zws:
ich wohne zur zeit noch in bremen, möchte mich aber bei meinem lebensgefährten im landkreis segeberg (s-h) als zweitwohnsitz anmelden. im lauf des kommenden jahres werde ich dann komplett zu ihm ziehen. ich bin zzt. noch arbeitslos und habe 3 kinder. muss ich dann auch die zws zahlen, obwohl ich kein erwerbseinkommen habe >
ZWS auch für arbeitslose ?
Mike Hansen, Dienstag, 14.11.2006 (vor 6637 Tagen) @ heike
Es gibt zwei mögliche Szenarien:
(1) Deine Kinder gehen vermutlich in Bremen zu Schule. Somit ist Bremen der Familienwohnsitz und bleibt dein Hauptwohnsitz.
Segeberg wird dann zum Nebenwohnsitz. Wenn ich das auf die Schnelle richtig recherchiert habe, erhebt Segeberg keine ZWS.
(2) Wenn die Kids schon in Segeberg zur Schule gehen und dort entsprechend (mit Hauptwohnsitz) angemeldet sind und du dich entsprechend auch mit Hauptwohnsitz anmelden musst (Familiensitz), dann wird Bremen zum Nebenwohnsitz und dann bist du zweitwohnungssteuerpflichtig.
Die Zweitwohnungssteuer ist eine Aufwandssteuer! Zahlst du (einen Teil der) Miete, sind das die Aufwendungen. Wird der Wohnraum kostenlos von deinem Lebensgefährten überlassen, hat er die Aufwendungen. Aufwendungen entstehen in jedem Fall. Dein Einkommen ist dabei völlig belanglos. Es kann dir auch zugemutet werden, für die Steuerzahlung einen Kredit aufzunehmen.
Leider hat Bremen die Satzung nicht ins Netz gestellt. In vielen anderen Städten werden Zeiträume unter drei Monaten nicht versteuert, vielleicht hilft dir das. Einfach mal in Bremen nachfragen:
http://finanzen.bremen.de/sixcms/detail.php>gsid=bremen53.c.1428.de
» hallo, auch ich habe ein problem wegen der zws:
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» ich wohne zur zeit noch in bremen, möchte mich aber bei meinem
» lebensgefährten im landkreis segeberg (s-h) als zweitwohnsitz anmelden. im
» lauf des kommenden jahres werde ich dann komplett zu ihm ziehen. ich bin
» zzt. noch arbeitslos und habe 3 kinder. muss ich dann auch die zws zahlen,
» obwohl ich kein erwerbseinkommen habe >
ZWS auch für arbeitslose ?
Christian , Dienstag, 14.11.2006 (vor 6637 Tagen) @ Mike Hansen
Hallo Mike Hansen,
ich habe in diesem Forum schon oft sinngemäß geschrieben „Wer sich wo und wie zu melden hat, ist eine Frage des Melderechts und nicht der obskuren Zweitwohnungsteuersatzung einer Kommune.“, das gilt auch hier.
Nutzt einer Person mehrere Wohnungen, hat sie sich (bis auf wenige Ausnahmen) dort mit Hauptwohnung zu melden, wo sie sich vorwiegend aufhält. Alles andere ergibt sich daraus. Beide Szenarien sind insofern gegenstandslos. Deswegen meine Ausgangsfrage,die bis jetzt nicht beantwortet ist.
an Heike „Warum anmelden>“
Die Ausführungen zum Wesen der Aufwandsteuer sind leider auch ein bisschen daneben. und führen im Fall „Wird der Wohnraum kostenlos von deinem Lebensgefährten überlassen, hat er die Aufwendungen.“ prompt zu einem falschen Ergebnis. Wenn die Heike ihren Lebensgefährten besucht, ist das melderechtlich erst Mal nicht relevant, und vom Innehaben einer Zweitwohnung kann man überhaupt nicht sprechen.
Bisher fehlen mir noch einige Informationen, aber nach meiner vorläufigen Einschätzung darf in diesem Fall keine ZWSt erhoben werden.
Gruß