ZWS Hamburg-Münster
Ich wohne bisher in Münster mit meiner Freundin zusammen und ich ziehe nun nach Hamburg aus beruflichen Gründen für eine befristete Zeit (2,5 Jahre). Ich habe in HH nun eine Wohnung und werde an den Wochenenden/Urlaubstagem etc. nach Münster pendeln.
In MS ist meine Freundin alleinige Mieterin und ich zahlte ihr bisher 300 Euro monatlich (auch mein Erstwohnsitz). Ich gehe davon aus, dass ich verpflichtet bin entweder in MS od HH Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen, oder>. In MS beträgt es 10% der Nettokaltmiete. Berechnet sich die Steuerhöhe nun danach, wieviel ich meiner Freundin monatlich an Miete überweise> Dann würde ich natürlich einen niedrigen Betrag ansetzen! Anderseits hat dieses dann Auswirkungen z.B. bei der Steuereklärung bezüglich doppelter Haushaltsführung etc.>
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Fiffi,
14.03.2011
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Alfred,
14.03.2011
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