ZWS Hamburg-Münster

Fiffi @, Montag, 14.03.2011 (vor 5425 Tagen)

Ich wohne bisher in Münster mit meiner Freundin zusammen und ich ziehe nun nach Hamburg aus beruflichen Gründen für eine befristete Zeit (2,5 Jahre). Ich habe in HH nun eine Wohnung und werde an den Wochenenden/Urlaubstagem etc. nach Münster pendeln.
In MS ist meine Freundin alleinige Mieterin und ich zahlte ihr bisher 300 Euro monatlich (auch mein Erstwohnsitz). Ich gehe davon aus, dass ich verpflichtet bin entweder in MS od HH Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen, oder>. In MS beträgt es 10% der Nettokaltmiete. Berechnet sich die Steuerhöhe nun danach, wieviel ich meiner Freundin monatlich an Miete überweise> Dann würde ich natürlich einen niedrigen Betrag ansetzen! Anderseits hat dieses dann Auswirkungen z.B. bei der Steuereklärung bezüglich doppelter Haushaltsführung etc.>

ZWS Hamburg-Münster

Alfred @, Montag, 14.03.2011 (vor 5425 Tagen) @ Fiffi

»Dieses Wohnsitzgeschnorchel ist nur verwirrend – den Wohnsitz kannst Du behalten wie Du willst (wenn Du volljährig und kein Soldat bist).

Melderechtlich dürfte die Situation klar sein:
Quantitativ zeitlich betrachtet vorwiegender Aufenthalt (aus beruflichen Gründen) in Hamburg. Deswegen dort Registrierung mit Hauptwohnung und in Münster mit Nebenwohnung.

Zweitwohnungsteuer fällt bei dieser Konstellation nicht an, denn Du bist nicht Inhaber der Nebenwohnung in Münster. Rein rechtlich gesehen kann Dich Deine Freundin jederzeit vor die Tür setzen. Dass Du dich an der Miete beteiligst, ist zweitwohnungsteuerrechtlich belanglos, solange sich keine rechtliche Verfügungsgewalt daraus ableiten lässt. In Hamburg bist Du nicht zweitwohnugstuerpflichtig, weil Du dort mit Hauptwohnung registriert bist. Die Frage nach der Bemessungsgrundlage erübrigt sich damit.

Einkommensteuerrechtlich kannst Du wohl ohne Probleme nachweisen, dass Dein Lebensmittelpunkt in Münster ist, Du dort an der Führung eines Haushalts beteiligt bist und die Wohnung in HH nur aus beruflichen Gründen hältst. Auch die Befristung der beruflichen Tätigkeit in HH stützt diese Auffassung. Damit ist die Wohnung in HH Deine Erwerbszweitwohnung und einer steuerrechtlichen Anerkennung der doppelten Haushaltsführung dürfte nichts entgegenstehen (so die einschlägige Rechtsprechung).

Sollten Behörden anderer Ansicht sein, hast Du die Wahl:
Der amtlichen Ansicht vertrauen oder dagegen vorgehen. Letzteres immer mit dem Risiko, dass der letzlich entscheidende Richter auch ein Amtsträger ist.

Babylon lässt grüßen. Aber die Einkommensteuererklärung ist ja so einfach – sagt der BFH.

ZWS Hamburg-Münster

Fiffi @, Montag, 14.03.2011 (vor 5425 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Die Zweitwohnungsteuer fällt nur an, wenn man Inhaber/Hauptmieter der Nebenwohnung in Münster ist>
Mir hatte nämlich gerade einer beim Bürgeramt in MS gesagt, dass ich dann 10% von dem Geld, dass ich monatlich an meine Freundin überweise, als Zweitwohnsteuer zahlen müsste.
Wenn ich jetzt z.B. einen Zweitwohnsteuer- Bescheid aus MS bekäme, was müsste ich dann als Grund angeben um die ZWS nicht zahlen zu müssen>

ZWS Hamburg-Münster

Alfred @, Montag, 14.03.2011 (vor 5425 Tagen) @ Fiffi

» Die Zweitwohnungsteuer fällt nur an, wenn man Inhaber der Nebenwohnung in Münster ist>
Ja.
» Mir hatte nämlich gerade einer beim Bürgeramt in MS gesagt, dass ich ...
Ich rate von Telefongesprächen mit inkompetenten Sachbearbeitern ab.
Wenn es bei einer Zweitwohnung um den Begriff des Innehabens geht, ist es letztlich egal, was in einer Satzung steht. Da ist die Recht(>)sprechung mittlerweile wieder (derzeit noch) ziemlich einheitlich. Wer nicht die rechtliche Verfügungsgewalt hinsichtlich der von ihm genutzten Nebenwohnung hat, ist nicht „Inhaber einer Zweitwohnung“ Steht m.W. sogar so ähnlich in der Satzung der Stadt Münster (§ 3 Abs. 1)
» Wenn ich jetzt z.B. einen Zweitwohnsteuer- Bescheid aus MS bekäme, was müsste ich dann als Grund angeben um die ZWS nicht zahlen zu müssen>
Klage beim VG Münster einreichen.
Hast Du überhaupt schon eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung bekommen>

ZWS Hamburg-Münster

Fiffi @, Montag, 14.03.2011 (vor 5424 Tagen) @ Alfred

» » Wenn ich jetzt z.B. einen Zweitwohnsteuer- Bescheid aus MS bekäme, was
» müsste ich dann als Grund angeben um die ZWS nicht zahlen zu müssen>
» Klage beim VG Münster einreichen.
» Hast Du überhaupt schon eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung
» bekommen>
Nein, ich habe noch keine Aufforderung bekommen. Ich ziehe praktisch erst morgen um, habe mich auch noch nicht umgemeldet. Ich wollte nur mal im Vorfeld etwas Klarheit schaffen und diese Dinge bei einer Ummeldung HH/MS bzw. Haupt-/Nebenwohnung mitberücksichtigen.
Ich danke dir vielmals für deine Hilfe. Es ist wirklich toll, dass Du so zügig und kompetent auf all die Anfragen antwortest