Freie (Haupt)Wohnungswahl?

Hansa2011 @, Montag, 14.03.2011 (vor 5056 Tagen)

Gemeinsam mit meinem Mann habe ich vor zwei Jahren eine Eigentumswohnung in Oldenburg gekauft, weil wir den Norden lieben, und dort unseren Hauptwohnsitz gemeldet. In Münster haben wir unsere alte Mietwohnung behalten, zum einen, weil wir dort auch unserer Arbeit nachgehen, zum anderen, um für unsere z. T. hochbetagten Eltern bei Bedarf schnell erreichbar zu sein. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass wir sehr unterschiedlich wohnen: Wenn die Eltern uns brauchen, halten wir uns in Münster auf. Geht es Ihnen gut, fahren wir fast jeden Tag nachhause. Ich kann nicht genau sagen, welche Wohnung häufiger bewohnt wird. Müssen wir wirklich eine Strichliste führen> Zumal die Zweitwohnsteuer wohl in jedem Fall zu entrichten ist.

Aber haben wir unter den Bedingungen wirklich eine freie Wahl des Hauptwohnsitzes>

Freie (Haupt)Wohnungswahl?

Alfred @, Montag, 14.03.2011 (vor 5056 Tagen) @ Hansa2011

Den Norden lieben> Aus Sicht eines Kielers ist Oldenburg in Oldenburg tiefster Balkan. Oder handelt es sich etwa um Oldenburg in Holstein>

» Aber haben wir unter den Bedingungen wirklich eine freie Wahl des Hauptwohnsitzes>
Der Hauptwohnsitz kann immer frei gewählt werden. Aber darum geht es wohl nicht. Gemeint ist vermutlich, im Sinne des Melderechts, die „Hauptwohnung“.
So wie das klingt ist Oldenburg i.O. als Hauptwohnung richtig registriert; die Wohnung in Münster ist dann die Nebenwohnung. Eine Strichliste muss man da nicht führen.
Wenn man das so macht, wird in MS ZWSt fällig.