Klage vor Verwaltungsgericht der Stadt Köln?
Hallo zusammen!
Hat jemand einen Rat bezüglich folgendem Sachverhalts>
Habe 2002 - 03 ein Jahr als Student in Köln gewohnt und bin dann in eine andere Stadt gezogen. 2005 wurde die ZWS eingeführt und 2009 habe ich das erste Schreiben der Stadt Köln bekommen.
Wie andere Autoren in diesem Forum war ich der Annahme den Sachverhalt 2009 abschliessend geklärt zu haben. Dem war wohl nicht der Fall, da ich nun wieder 2 Jahre später ein Schreiben zur Zwangsvollstreckung mit Amtshilfe meiner gegenwärtigen Stadt empfangen habe.
In zahlreichen Telefonaten mit verschiedenen Mitarbeitern der Stadt Köln habe ich kein einziges Mal den glichen Betrag als noch ausstehend genannt bekommen und jede Abteilung hat sich auf eine andere berufen.
Da ich gegenwärtig im Ausland bin und meinen Eltern den Vollstrecker vor der Haustüre ersparen möchte habe ich soeben den bei der Vollstreckungs-Abteilung offenen Betrag überwiesen (der übrigens auch nicht identisch ist mit dem auf dem Schreiben dieser Abteilung)
Die Mitarbeiterin die mir dazu geraten hat sagte, dass dies der einzige Weg sei und ich nun beim Verwaltungsgericht der Stadt Köln klage einreichen müsste und dann ggf. den Betrag zurück erstattet bekomme.
Wenn ich mir dieses Forum so ansehe kann ich mir gut vorstellen dass ich nicht der erste und der letzte bin, der vorm Verwaltungsgericht Klage einreicht.
Könnte mir bitte jemand das Prozedere erklären und worauf ich zu achten habe>
Herzlichen Dank,
Robert
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RoBra,
15.03.2011
- Klage vor Verwaltungsgericht der Stadt Köln? - Alfred, 15.03.2011