ZWS in Ingolstadt und Umgebung
Wenn du eine Wohnung in Ingolstadt beziehst und Dich dort zwanzig Tage im Monat aufhältst, dürftest Du diese Wohnung übers Jahr gerechnet so 200-220 Tage benutzen. Wenn Du die Wohnung in Berlin beibehältst und weiter nutzt, wäre die Wohnung in Ingolstadt als Hauptwohnung zu registrieren und die Wohnung in Berlin als Nebenwohnung. Wenn Du volljährig, alleinstehend und Inhaber der Nebenwohnung in Berlin bist und diese Wohnung den „Anforderungen der Bauordnung für Berlin im Zeitpunkt der Errichtung oder Modernisierung genügt“, wird nach 1 Jahr in Berlin die Zweitwohnungsteuer fällig.
Um Dich noch ein bisschen mehr zu verwirren:
Gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 BGB ist Manching Dein Wohnsitz. Satz 2 trifft nicht zu, denn formal zählt Bayern als Inland. Die restliche Verwirrung kommt dann beim ersten Kontakt mit der Truppen-/Standortverwaltung Manching, die alle Rechtsvorschriften, Erlasse, Ausführungsbestimmungen usw. aus dem Effeff kennt und stets perfekt zum Nachteil des Soldaten anzuwenden in der Lage ist, weil sie Art. 87 b Abs. 1 Satz 2 GG partout nicht verstehen will.
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Berliner84,
15.03.2011
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