ZWS in veranlagter Stadt

aenschi @, Donnerstag, 17.03.2011 (vor 5198 Tagen)

Hallo,
wohnte von 2008 - 2009 in Hamburg, als Zweitwohnsitz. Mein Hauptwohnsitz (Rostock) wurde bei der Steuererklärung für 2008 allerdings nicht anerkannt. So wurde ich in Hamburg veranlagt.

Im Jahr 2009 zog ich dann nach Lübeck, die Steuererklärung für das Jahr wurde in HL gemacht.

Nun bekam ich einen Steuerbescheid für den Zweitwohnsitz. Und zwar soll ich für 2008 UND 2009 zahlen. 2009 versteh ich ja, da ich tatsächlich in einer anderen Stadt veranlagt worden bin. Aber für 2008 zahle ich also Lohnsteuern UND Zweitwohnsitzsteuern an die gleiche Stadt> Müsste der Betrag für 2008 nicht erlassen werden, da mein Zweitwohnsitz NICHT anerkannt worden ist>

Für Hilfe bin ich sehr dankbar!

ZWS in veranlagter Stadt

Alfred @, Donnerstag, 17.03.2011 (vor 5198 Tagen) @ aenschi

Ich kann nichts dafür –
1.Der Wohnsitz ist schnurzegal.
2.Die ZWSt hat mit der Einkommensteuer nichts zu tun (auch wenn die Blutsauger in HH die gleichen sind). Allenfalls kannst Du ZWSt bei den Werbungskosten gelten machen.
Hamburg, Lübeck und Rostock und viele Städte mehr erheben eine Steuer auf das Innehaben einer Nebenwohnung. Es kommt dabei allein auf die melderechtliche Registrierung an. Das verstößt zwar gegen Bundesrecht, aber so richtig interessiert das keinen.
Deine Alternativen:
- Zahlen ohne zu klagen.
- Klagen ohne zu zahlen (mit der Option Bußgeld).
- Klagen und zahlen (incl. Gerichtskosten und mit der
Option Bußgeld).
Die meisten Leute wählen die 1. Möglichkeit, und die Kommunen wissen das - und erlassen tun sie allenfalls rechtswidrige Satzungen, sonst nichts.
Noch Fragen>

ZWS in veranlagter Stadt

aenschi @, Donnerstag, 17.03.2011 (vor 5198 Tagen) @ Alfred

» Ich kann nichts dafür –
» 1.Der Wohnsitz ist schnurzegal.
» 2.Die ZWSt hat mit der Einkommensteuer nichts zu tun (auch wenn die
» Blutsauger in HH die gleichen sind). Allenfalls kannst Du ZWSt bei den
» Werbungskosten gelten machen.
» Hamburg, Lübeck und Rostock und viele Städte mehr erheben eine Steuer auf
» das Innehaben einer Nebenwohnung. Es kommt dabei allein auf die
» melderechtliche Registrierung an. Das verstößt zwar gegen Bundesrecht, aber
» so richtig interessiert das keinen.
» Deine Alternativen:
» - Zahlen ohne zu klagen.
» - Klagen ohne zu zahlen (mit der Option Bußgeld).
» - Klagen und zahlen (incl. Gerichtskosten und mit der
» Option Bußgeld).
» Die meisten Leute wählen die 1. Möglichkeit, und die Kommunen wissen das -
» und erlassen tun sie allenfalls rechtswidrige Satzungen, sonst nichts.
» Noch Fragen>


Ok, Pech gehabt. Vom Gefühl her dachte ich, dass es irgendwie doppelt läuft und wollte nur eine fachkundige Meinung hören.
Danke für die sehr schnelle Antwort! Und natürlich.... DU kannst für das alles überhaupt nichts :-)