ZWS in veranlagter Stadt

Alfred @, Donnerstag, 17.03.2011 (vor 5198 Tagen) @ aenschi

Ich kann nichts dafür –
1.Der Wohnsitz ist schnurzegal.
2.Die ZWSt hat mit der Einkommensteuer nichts zu tun (auch wenn die Blutsauger in HH die gleichen sind). Allenfalls kannst Du ZWSt bei den Werbungskosten gelten machen.
Hamburg, Lübeck und Rostock und viele Städte mehr erheben eine Steuer auf das Innehaben einer Nebenwohnung. Es kommt dabei allein auf die melderechtliche Registrierung an. Das verstößt zwar gegen Bundesrecht, aber so richtig interessiert das keinen.
Deine Alternativen:
- Zahlen ohne zu klagen.
- Klagen ohne zu zahlen (mit der Option Bußgeld).
- Klagen und zahlen (incl. Gerichtskosten und mit der
Option Bußgeld).
Die meisten Leute wählen die 1. Möglichkeit, und die Kommunen wissen das - und erlassen tun sie allenfalls rechtswidrige Satzungen, sonst nichts.
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